Schlagwort: Genehmigungsgebühren

  • WestLotto trägt Gebühren

    MÜNSTER // „Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.“ So kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV), den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

    Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Politikern, Annahmestellenbetreibern sowie Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten könne.

    Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb von Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen vollständig übernehmen wird. Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

    Buller-Langhorst, der die Mitglieder im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27. Mai in Essen über das Ergebnis informierte, nahm dann auch den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären. Der für den 18. Juni anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

    pi

    (DTZ 22/18)

  • Lotto-Verband NRW legt Berufung ein

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband NRW hat am 3. April beim Landgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 7. März eingelegt.

    In dem Rechtsstreit geht es darum, wer die Kosten für die drastisch erhöhten Genehmigungsgebühren für das Betreiben einer Lottoverkaufsstelle zu tragen hat. Diese wurden im Oktober 2014 von 20 Euro auf 250 Euro pro Jahr angehoben und komplett auf die Annahmestellenleiter abgewälzt. Die erste Instanz hat entschieden, dass WestLotto die Genehmigungsgebühren von den Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen durch Abzug in der Provisionsabrechnung zu Recht einbehält.

    Tobias Buller, Geschäftsführer des klagenden Verbandes: „Wir werden das Urteil durch das Landgericht Münster als letzte Instanz prüfen lassen. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Münster im Rahmen der kurzen Urteilsbegründung verlauten ließ, dass man die Sache ,auch ganz anders’ sehen könne, erscheint uns eine abschließende Prüfung notwendig, um das Thema endgültig beenden zu können.“ Und Buller erklärt weiter: „Es bleibt schlichtweg eine Frechheit, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen für die gleiche Tätigkeit ihrer Behörden seit Oktober 2014 das fast 13-Fache bezahlen lässt. Ob hier die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat, wird möglicherweise im Rahmen eines weiteren Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu klären sein.“ red

    (DTZ 16/17)

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
    pi

    (DTZ 25/16)

  • Annahmestellenleiter wollen gegen WestLotto klagen

    MÜNSTER // Die WestLotto-Annahmestellenleiter in Nordrhein-Westfallen entscheiden am 24. April über eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto).

    „Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandsgeschichte“ so Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) in einer Pressemitteilung. „Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto.“

    Was ist passiert?
    Der Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber WestLotto und den Kommunen sowie der Landesregierung in NRW vertritt, kann sich mit dem Lotterieveranstalter seit über einem Jahr nicht einigen, wer die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle letztlich zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht. Dieser lässt sich laut Buller die Gebühren jedoch von den selbstständigen Annahmestellen derzeit unfreiwillig, erstatten. „Bis Ende September 2014 kostete ein Genehmigungsjahr 20 Euro und wurde teilweise von WestLotto übernommen; seit Oktober 2014 kostet das Genehmigungsjahr erheblich mehr – 250 Euro pro angefangenem Jahr. Regelmäßig wird ein Genehmigungszeitraum von fünf Jahren gewählt; zahlbar sind die 1.250 Euro unverzüglich nach Erhalt der Genehmigung“, erläutert er.

    „Verschiedene von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stärken über 3.500 Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen den Rücken und halten das Vorgehen von West-Lotto für rechtswidrig. Um endlich Klarheit zu haben – und wieder zum Tagesgeschäft übergehen zu können – wird sich voraussichtlich die Justiz damit beschäftigen müssen“, sagt er.

    Auch seien außergerichtliche Klärungsversuche den Angaben zufolge gescheitert; weder mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank), noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag mehrfach mit dem Vorgang.
    pi

    (DTZ 16/16)