E-Zigaretten nur für Erwachsene

BERLIN // Ab 1. April dürfen E-Shishas und E-Zigaretten nicht mehr an Kinder- und Jugendliche verkauft werden. Bisher verbot das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur die Abgabe von Tabakwaren. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Grauzone beseitigt.

Das geänderte Jugendschutzgesetz untersagt jetzt auch den Verkauf von Liquids, die kein Nikotin enthalten, an Minderjährige.

Bisher waren E-Zigaretten von dieser Vorgabe ausgeschlossen worden, weil sie keinen Tabak enthalten. In der Vergangenheit waren die vielfältigen Geschmacksvarianten der E-Produkte in die Kritik geraten, weil sie vor allem für Jugendliche attraktiv seien.

Das Anfang April in Kraft getretene Gesetz gilt auch für den Versandhandel.
red

(DTZ 14/16)

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