Schlagwort: Shishas

  • E-Zigaretten nur für Erwachsene

    BERLIN // Ab 1. April dürfen E-Shishas und E-Zigaretten nicht mehr an Kinder- und Jugendliche verkauft werden. Bisher verbot das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur die Abgabe von Tabakwaren. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Grauzone beseitigt.

    Das geänderte Jugendschutzgesetz untersagt jetzt auch den Verkauf von Liquids, die kein Nikotin enthalten, an Minderjährige.

    Bisher waren E-Zigaretten von dieser Vorgabe ausgeschlossen worden, weil sie keinen Tabak enthalten. In der Vergangenheit waren die vielfältigen Geschmacksvarianten der E-Produkte in die Kritik geraten, weil sie vor allem für Jugendliche attraktiv seien.

    Das Anfang April in Kraft getretene Gesetz gilt auch für den Versandhandel.
    red

    (DTZ 14/16)

  • Nicht für Jugendliche

    BERLIN // Längst hatten Vertreter der E-Zigarettenbranche – allen voran der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) – auf die freiwillige Selbstbeschränkung beim Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas nur an Erwachsene gepocht. Und die meisten Geschäftsinhaber hielten sich daran. Trotzdem hat das Bundeskabinett nun strengere Regeln verabschiedet.

    Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegt. Darin vorgesehen: Das Verbot, elektronische Dampf-Produkte an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Bislang war die Abgabe an Minderjährige nicht verbindlich geregelt, da sie keinen Tabak enthalten und somit nicht unter die für Zigaretten und Co. geltenden Vorgaben fielen.

    Das neue Verbot wird über eine Änderung des Jugendschutz- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes realisiert. Es gilt auch für den Versand- und Internethandel. Das dürfte vor allem kleinere Shop-Betreiber vor Probleme stellen, die nun die Altersangaben jedes Bestellers noch genauer unter die Lupe nehmen müssen.
    Ministerin Schwesig zeigte sich mit dem Resultat ihrer Bemühungen zufrieden: „Mit den neuen Regelungen schaffen wir Bewusstsein dafür, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift.“

    Nach aktuellen Untersuchungen haben mehr als 25 Prozent aller 16- bis 19-Jährigen schon einmal gedampft. Als gefährlich schätzen Forscher die fruchtigen Aromen insbesondere von E-Shishas ein.
    red

    (DTZ 45/15)

  • E-Shishas in der Kritik

    KÖLN (DTZ/red). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt von E-Shishas.

    Bisher fehlen unabhängige Analysen, die eine Unbedenklichkeit nachweisen, daher rate man vom Konsum ab, sagte die BZgA-Direktorin Elisabeth Pott am Montag in Köln.

    E-Shishas sind elektronische Wasserpfeifen. Im Prinzip funktionieren sie ähnlich wie E-Zigaretten, indem sie Liquids verdampfen. Wie bei herkömmlichen Shishas ist der Geschmack bei E-Shishas aromatisiert. Vor allem die süßen und fruchtigen Aromen könnten für Kinder und Jugendliche attraktiv sein, sagte BZgA-Dirktorin Pott.

    (DTZ 05/14)