MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.
Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.
Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
red
(DTZ 03/15)
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