„Das Original ist sicher“

MÜNSTER // Westlotto begrüßt das aktuelle Münchner Glücksspiel-Urteil als wichtigen Meilenstein für die Durchsetzung von Verbraucherschutzinteressen. Denn: Dass Konsumenten, die bei nicht zugelassenen Internet-Glücksspielanbietern ihre Tipps abgeben, mit harten Konsequenzen rechnen muss, hat das Amtsgericht München bestätigt, als es einen jungen Mann verurteilte.

Er spielte bei einem Anbieter aus Gibraltar (siehe DTZ-Ausgabe 2/15 vom 9. Januar). „Dieses Urteil zeigt vielen Spielern endlich auf, dass tatsächlich Konsequenzen für Tipper entstehen, die bei nicht zugelassenen Onlineanbietern ihren Tippschein abgeben“, so WestLotto-Geschäftsführer Andreas Kötter. Abgesehen von möglichen gerichtlichen Strafen sollten Nutzer auch wissen, dass bei den unzulässigen Internetanbietern zudem noch grundsätzliche Gefahren, beispielsweise des Datenmissbrauchs oder der ausbleibenden Geldüberweisung im Gewinnfall, bestehen können.

Wer dagegen bei den staatlichen Lotteriegesellschaften tippe, müsse sich keine Sorgen machen. „Bei unseren Gewinnen muss niemand befürchten, dass das Geld wieder zurückgezahlt werden muss. Das Original ist sicher“, verspricht Kötter.
red

(DTZ 03/15)

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