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  • Independence gibt es jetzt auch als Zigarette

    Arnold André betritt mit Kultmarke neues Terrain

    BÜNDE (DTZ/fok). In den letzten Jahren stießen immer wieder Zigarettenhersteller in den braunen Bereich vor und sorgten dort mit preiswerten Filterprodukten für starke Marktbewegung. Dass die Stoßrichtung auch in die andere Richtung möglich ist, stellt jetzt das Bünder Traditionshaus Arnold André mit seiner Kultmarke „Independence“ unter Beweis. Denn die Lifestyle-Zigarrenmarke gibt es demnächst auch als Zigarette.

    „Independence Premium Cigarettes“ haben einen Kleinverkaufspreis von 4,40 Euro/19 Stück. Für Full-Flavour-Geschmack sorgt ein „Best American Blend“. Und die Hardbox spiegelt mit ihrem Fond in kräftigem Rot und Grau sowie dem bekannten „Independence“-Logo mit weißem Stern auf blauem Grund die typischen Markenwerte von Independence deutlich wider.

    Attribute maskulin
    Attribute wie frei, männlich, überlegen, unabhängig, stark werden durch das Markengesicht verkörpert. Die neue Zigarette knüpft damit nahtlos an das Image der Kultzigarre „Independence“ an, von der seit der Einführung bereits 70 Millionen Stück verkauft wurden. Besonders beliebt ist „Independence“ in der starken Zielgruppe der 18- bis 29-Jährigen.

    Die Männlichkeit der Marke spiegelt sich auch stark im Werbeauftritt am POS mit dem Claim „Für Typen wie dich“ wider. Und Packungseinleger mit markigen Sprüchen sollen den Nerv der Zielgruppe treffen. Gleichzeitig nutzt Arnold André die Möglichkeiten des Cross sellings, denn in jeder Zigarrentube der „Independence“ wird auf die neue Zigarette hingewiesen und damit Wechselraucherpotenzial erschlossen.

    (DTZ 42/09)

  • Informationen zum Darstellungsverbot online

    Philip-Morris-Website bündelt Fakten

    LAUSANNE (DTZ/pnf). Philip Morris International hat die englischsprachige Website www.productdisplayban.com im Internet frei geschaltet, auf der Fakten über die Folgen eines vollständigen Verbots der Darstellung von Tabakprodukten im Einzelhandel zusammengestellt sind.

    „Eine Reihe von Ländern ist dabei, ein Verbot der Darstellung von Tabakprodukten in Einzelhandelsgeschäften zu prüfen. Es gibt nur wenige öffentlich zugängliche Informationen, die Erfahrungen von Ländern wiedergeben, die ein Werbeverbot erlassen haben. Daher empfanden wir die Erstellung einer Website, die Informationen über die Effizienz dieses Verbots liefert, und die Beschreibung der Auswirkungen dieses Verbots auf erwachsene Raucher, den Einzelhandel, Tabakhersteller und Aufsichtsbehörden als förderlich“, erklärt Morgan Rees, Director of Regulatory Communications bei Phillip Morris International.

    Der US-Tabakkonzern unterstützt eine effektive Aufsicht, lehnt jedoch ein vollständiges Verbot der Darstellung von Tabakprodukten in Geschäften ab.

    Die Website

    [linkn|http://www.productdisplayban.com]www.productdisplayban.com[/link]

    klärt über den Sachverhalt auf, geht u.a. auf die Auswirkungen am POS ein und zählt die Länder auf, in denen das Verbot bereits praktiziert wird.

    (DTZ 42/09)

  • Rauchen in der Gastronomie: Aktueller Gesetzesstand in Bundesländern

    In elf Ländern sind bereits neue liberalere Regelungen in Kraft

    MAINZ (DTZ/fok). Nichtraucherschutz in der Gastronomie ja, aber gleichzeitig Ausnahmeregelungen, die den berechtigten Interessen von Wirten und ihren rauchenden Gästen Rechnung tragen: So zeigen sich heute in weiten Teilen der Bundesländer die Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie.

    Nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Sommer haben bereits elf der 16 Bundesländer den Anforderungen dieses Urteils Rechnung getragen und ihre Nichtraucherschutzgesetze dahingehend geändert, dass die Benachteiligung kleiner Einraumgaststätten aufgehoben wurde.

    Kleingastronomen haben die Möglichkeit
    In allen inzwischen in Kraft getretenen Neuregelungen haben Kleingastronomen mit Kneipen unter 75 Quadratmeter Fläche die Möglichkeit, sich für oder gegen ein Rauchverbot zu entscheiden. Für die Mehrraumgastronomie blieb die Regelung erhalten, dass der Wirt einen kleineren Raum zum Raucherraum erklären kann.

    Ähnliche Regelungen gelten für Diskotheken. Entsprechende Kennzeichnungspflichten im Eingangsbereich bzw. vor dem Raucherraum und das Zutrittsverbot für unter 18-Jährige zu den Raucherlokalen/-räumen enthalten alle entsprechenden Gesetze.

    In Festzelten gelten unterschiedliche Regelungen
    Unterschiedliche Regelungen gibt es nach wie vor für Festzelte (im Rahmen traditioneller Volksfeste) , wo das Rauchen teils generell erlaubt wurde (Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein), teils nur in speziellen Raucherräumen der Festzelte gestattet (Berlin, Brandenburg, Bremen) und teils ganz verboten wurde (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt).

    Alle verabschiedeten Gesetze beinhalten auch Bußgeldvorschriften gegen Gast und Gastronom im Falle von Zuwiderhandlungen. Einer der Knackpunkte für die betroffenen Wirte in der Kleingastronomie bleiben die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich rigiden Einschränkungen für das Speiseangebot im Falle eines Raucherlokals, wobei die Vorgaben oft nicht klar umrissen sind.

    In den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen liegen inzwischen Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Gesetze vor, die sich im Wesentlichen an den bereits in Kraft getretenen Regelungen der anderen Bundesländer orientieren.

    Hamburger Eckkneipenbesitzer können aufatmen
    In Hamburg hat die gemeinsam mit den Grünen regierende CDU vor kurzem einen Entwurf vorgelegt, der ebenfalls Kleingastronomen das Wahlrecht als Raucherlokal einräumen soll, diesen dann aber die Abgabe von Speisen untersagt, ebenso wie in Raucherräumen der Mehrraumgastronomie künftig nicht mehr Speisen serviert werden dürfen.

    Der Koalitionspartner GAL sperrt sich bisher noch gegen eine Liberalisierung der Gastrorauchregelungen, will sogar ein totales Gastro-Rauchverbot. Es werden aber doch Zugeständnisse an die Position der CDU erwartet. In Thüringen ist mit einem neuen Entwurf in Kürze zu rechnen, nachdem der bereits erarbeitete, relativ liberale, wegen Formfehlern zurückgezogen werden musste.

    Wird das Rad zurückgedreht?

    Trotz der sich abzeichnenden Liberalisierung muss weiter mit Versuchen gerechnet werden, die das Rad zurückdrehen wollen. Das zeigt das Beispiel Saarland, wo Regierungschef Müller (CDU) den Grünen in seinem künftigen Jamaika-Bündnis angeboten hat, die Rauchverbotsregelungen wieder zu verschärfen.

    Oder in Bayern, wo die ÖDP ein Volksbegehren für ein Totalrauchverbot in der Gastronomie (inkl. Raucherclubs) initiiert hat und dabei von Politikern der SPD und der Grünen unterstützt wird. Die Initiatoren sammeln für ihr Begehren im Zeitraum 18. November bis 2. Dezember in den Rathäusern Stimmen. Für die Zulassung eines Volksentscheids sind insgesamt 920.000 Stimmen notwendig.

    Einen detaillierten und aktuellen Überblick zum Thema bietet die BAT-Website

    [linkn|http://www.bat.de/gastro]www.bat.de/gastro[/link]. (DTZ 42/09)

  • Deutsche Tabakwirtschaft bezieht Stellung gegen „Plain Packaging“

    Kritik an den EU-Plänen / Verfassungswidrig und Schmuggel fördernd

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Heftige Kritik übt die deutsche Tabakwirtschaft an der Aufnahme einer „Plain Packaging“-Bestimmung in den Vorschlägen der EU-Kommission für eine „Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ ([i]siehe auch oben stehenden Artikel[/i]).

    Auf Wunsch der schwedischen Ratspräsidentschaft soll dort nachträglich eine Bestimmung aufgenommen werden, die generische (neutrale) Verpackung von Tabakwaren ohne Verwendung von Markenlogos und Farbgebung empfiehlt.

    Mit großer Sorge zur Kenntnis genommen
    In einem gemeinsamen Schreiben der Tabakverbände an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird dieser Vorschlag, ungeachtet seines rechtsunverbindlichen Charakters, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung gebeten, für die Streichung dieser Bestimmung zu stimmen.

    Unterzeichnet haben das Schreiben der Deutsche Zigarettenverband (DZV), die Philip Morris GmbH, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) sowie der Markenverband.

    Die Verbände führen vier Hauptkritikpunkte an:

    [bul]Fehlender Zusammenhang
    „Plain Packaging“ und Nichtraucherschutz mittels rauchfreier Zonen haben nichts miteinander zu tun.

    [bul]Rechtsverstöße
    „Plain Packaging“ verletzt verfassungsrechtliche Bestimmungen des Grundgesetzes wie auch europäisches und internationales Recht. Dazu zählen grundrechtswidrige Eingriffe in die Eigentums-, Berufs- und Meinungsfreiheit sowie die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem steht es im Widerspruch zu Artikel 28 des EG-Vertrags und verletzt internationale Abkommen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum.

    [bul]Förderung des illegalen Handels
    Gleichzeitig verdeutlichen die Tabakverbände, dass es bei Einführung von „Plain Packaging“ für die Hersteller gefälschter Markenzigaretten durch generische Packungen noch einfacher und kostengünstiger wird, ihrem illegalen Handwerk nachzugehen. Der Schaden für Fiskus und legale Wirtschaft durch die illegalen Produktfälscher werde damit noch weiter nach oben getrieben.

    [bul]Kein Nachweis der Wirksamkeit
    In Kanada und Großbritannien, die beide die Einführung generischer Packungen erwogen hatten, nahm man von diesen Plänen wieder Abstand, weil es keine Beweise gab, dass durch diese Maßnahme der Tabakkonsum verringert wird. Auch konnten keine Nachweise gefunden werden, dass durch diesen Schritt die Anzahl rauchender Kinder reduziert wird.

    Die Unterzeichner des Schreibens warnen daher vor einem Präjudiz für künftige Entscheidungen und appellieren an die Bundesregierung, sich klar gegen eine Aufnahme des „Plain Packaging“ in die Ratsempfehlung auszusprechen und ihre bisherige ablehnende Position strikt beizubehalten.

    (DTZ 41/09)

  • Bundesrat gegen überzogene EU-Forderungen

    Ländervertreter bremsen Kommissionsvorschlag zu rauchfreien Zonen

    BERLIN (DTZ/fok). Der Bundesrat hat sich zu einem „Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ kritisch geäußert. In ihrem Beschluss bringt die Länderkammer zum Ausdruck, dass sie überzogene Forderungen für kontraproduktiv hält. Sie schadeten den Strategien zur Verbesserung der Gesundheit.

    Der Bundesrat betont ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf die bereits erlassenen Gesetze zum Nichtraucherschutz. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sei nicht erforderlich. Lange wurde in Deutschland das Thema Nichtraucherschutz heiß gekocht.

    Klare Maßnahmen getroffen
    Mit den Vorschriften zum Schutz am Arbeitsplatz und den weitgehenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln wurden seitens der Bundesregierung klare rechtliche Maßnahmen getroffen.

    Bei den heftig umstrittenen Rauchverboten in der Gastronomie deuten sich nach heftigen Protesten der Betroffenen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun auf Länderebene Regelungen an, die einen tragfähigen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Rauchern und Nichtrauchern darstellen. Typisch deutsch: Man fetzt sich und bekriegt sich, aber irgendwann einigt man sich auf einen Vergleich, der zwischen den Extrempositionen liegt und der damit zwar nicht von jedem für gut geheißen, aber doch von der Bevölkerung insgesamt akzeptiert wird.

    Totales Rauchverbot durch die Hintertür
    Wenn da nicht Brüssel wäre: Zwar fehlt den Eurokraten die Richtlinienkompetenz für Gesundheitspolitik. Doch das hindert sie nicht zu versuchen, nationale Kompromisse über die Hintertür wieder auszuhebeln: Konkret ein totales Rauchverbot in der Gastronomie europaweit durchzudrücken.

    Als Instrument verschickte die EU-Kommission einen „Vorschlag für eines Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ (Drucksache 647/09, siehe Internet www.bundesrat.de) an die Mitgliedstaaten.

    Empfehlungen des Rates haben zwar nicht verpflichtenden Charakter, können aber sehr wohl als Druckmittel zur ungewünschten Harmonisierung eingesetzt werden. Der Vorschlag stützt sich auf das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums, das die Bundesrepublik bekanntlich nur unter dem Vorbehalt einer Protokollerklärung zur Übereinstimmung entsprechender Maßnahmen mit der deutschen Verfassung unterzeichnet hatte.

    Altbekannte Fehlinformationen
    In dem 22 Seiten starken Vorschlag der EU-Kommission werden u.a. altbekannte Fehlinformationen wieder aufgewärmt, angefangen von der angeblichen Zahl von Passivrauchtoten bis hin zur Forderung, Grenzwerte für die Belastung mit Passivrauch müssten abgelehnt werden.

    Die entscheidende Passage, um Totalrauchverbote in der Gastronomie durchzudrücken, findet sich unter der Definition „öffentliche Orte“: „Die verwendete Definition sollte alle Örtlichkeiten umfassen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, sowie Örtlichkeiten, die gemeinschaftlich benutzt werden, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem Zugangsrecht“. Verbinden möchte die EU-Kommission ihr Vorhaben mit einer umfangreichen Kontroll- und Überwachungsbürokratie.

    Ländervertreter halten nichts von blindem Aktionismus
    Dass in Deutschlands Parlamenten noch Politiker sitzen, die dem Brüsseler Aktionismus Paroli bieten, zeigt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Kommissionsvorschlag. Den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgend, hatte der Bundesrat am 18. September 2009 einen Beschluss gefasst, der sanft, aber bestimmt die Vorschläge der Kommission ablehnt bzw. relativiert.

    So bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass weitere Strategien zur Verbesserung der Gesundheit durch Einschränkungen von Gefährdungen durch Tabakrauch nicht durch überzogene Forderungen Schaden nehmen.

    Bundesrat führt konkrete Beispiele aus Kommissionspapier an
    Als konkrete Beispiele aus dem Kommissionspapier führt der Bundesrat an: „Es bedarf verstärkter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu erleichtern und ein standardisiertes EU-Überwachungssystem zu entwickeln“.

    Oder: „Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in viele Ländern empfohlen, eine aufsehenserregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.“

    Oder: „Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erregen.“

    Handschellen für Exkanzler Helmut Schmidt
    Bei dem Gedanken an einen in Handschellen abgeführten Exkanzler Helmut Schmidt fanden die Bundesratsmitglieder solche Vorschläge weder verhältnismäßig noch förderlich für die Akzeptanz der Zielsetzung der Erhaltung der Gesundheit.

    Weiter stellt der Bundesrat fest, er erkenne an, dass die Empfehlung des Rates keine rechtsverbindliche Regelungen, sondern lediglich Handlungsanleitungen und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht.

    Regelungskompetenz liegt bei Mitgliedstaaten
    Gleichwohl betont der Bundesrat für den Themenbereich „rauchfreies Europa“ ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 2 EGV.

    Der Bundesrat stellt heraus, dass die Länder bereits Gesetze zum Nichtraucherschutz erlassen haben, die sich an die Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmenübereinkommen halten. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.

    Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt
    Die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen der EU reichten für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten und damit am Arbeitsplatz aus. Und weiter: „Für verpflichtende Strategien, Programme und Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs, wird keine Notwendigkeit gesehen. Insbesondere wird auch der mit der Einrichtung nationaler Anlaufstellen verbundene Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt.“

    Während der Bundesrat mit seinem Beschluss eindeutig auf die Bremse gegenüber der Regulierungswut für die nächste Sitzung des Ministerrats tritt, setzt die schwedische Ratspräsidentschaft nachträglich noch einen oben drauf.

    Sie brachte den Vorschlag auf den Tisch, für Zigaretten nur noch neutrale Packungen, so genannte plain packs, zuzulassen. Das hat zwar nichts mit Passivrauchen zu tun und kollidiert massiv mit den Verfassungsvorgaben in Deutschland und anderswo in der EU. Aber wen kümmert das in Brüssel und auch in Stockholm, wo man längst daran gewöhnt ist, z.B. Alkoholika in neutralen Flaschen zu konsumieren – schwarzgebrannt und unversteuert natürlich.

    (DTZ 41/09)

  • Lotto Rheinland-Pfalz nimmt keine Internet-Tippscheine an

    Glücksspielunternehmen zeigt sich verwundert über Pressemeldung / Warnung vor falschen E-Mails

    KOBLENZ (DTZ/fnf). Lotto Rheinland-Pfalz zeigt sich verwundert über eine Pressemitteilung der Tipp24 AG, nach der das Glücksspielunternehmen aus Koblenz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler verpflichtet sei.

    Richtig ist hingegen, stellt die staatliche Lottogesellschaft klar, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im so genannten einstweiligen Verfügungsverfahren.

    „Entscheidung hat keine grundsätzliche Bedeutung“
    „Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen“, sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.

    Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa.

    Hauptsacheverfahren
    „Aufgrund dessen werden wir das so genannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen“, betont Schössler.

    In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist.

    Falsche Gewinnbenachrichtigungen im Umlauf
    Kriminellen Hintergrund haben anscheinend E-Mails, die derzeit wieder in größerem Umfang an Adressaten in Europa verschickt werden. Als Absender wird fälschlicherweise Lotto Rheinland-Pfalz angegeben.

    Lotto Rheinland-Pfalz warnt seine Kunden vor solchen unseriösen Gewinnerschreiben per E-Mail, die zurzeit im Umlauf sind. Die Betroffenen, die sich bislang gemeldet haben, berichten von einer E-Mail in englischer Sprache, in der sie als Gewinner einer besonderen Lotterie bezeichnet werden, die angeblich von Lotto Rheinland-Pfalz veranstaltet wird.

    In diesem Schreiben wird der Eindruck erweckt, das Glücksspielunternehmen aus Koblenz sei der Absender. Unterschrieben sind die E-Mails von einer Person, die Lotto Rheinland-Pfalz nicht bekannt ist – zum Beispiel „Mrs. Heidi Jensen, Managing Director, LOTTO Rheinland-Pfalz.“

    (DTZ 41/09)

  • JTI erweitert im Standort Trier Lagerkapazität

    TRIER (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will die Lagerkapazität im Standort Trier ausbauen. Grund ist die weiter gewachsene Produktion. Auf rund 7.000 Quadratmetern entsteht bis Frühjahr 2010 ein neues Hochregallager für Zigaretten.

    „Die Investitionen sind für die Stadt und für unsere Mitarbeiter ein Bekenntnis des Unternehmens zum Standort Trier“, sagte JTI-Geschäftsführer und Werksleiter Jürgen Rademacher dem „Trierischen Volksfreund“.

    Nach Firmeninformationen soll der Bau des Hochregallagers zwischen 20 und 25 Mio. Euro kosten. Es entstehen 15 neue Arbeitsplätze. Im Lager können dann rund 4,5 Milliarden Zigaretten zwischengelagert werden.

    Das Meiste für den Export
    Triers größter Arbeitgeber exportiert die meisten seiner dort hergestellten Zigaretten. 85 Prozent der Camel, Winston & Co. gehen nach West- und Südeuropa, zehn Prozent liefert JTI ins „Nicht-EU-Ausland“, fünf Prozent sind für den Tabakhandel in Deutschland bestimmt.

    Seit Übernahme des Werks von R.J. Reynolds durch Japan Tobacco vor zehn Jahren verzeichnete JTI einen Produktionsanstieg auf über 30 Milliarden Zigaretten. Nach Firmenangaben wurden 2008 erstmals über 50 Milliarden Zigaretten produziert; für 2009 sind 57 Milliarden geplant.

    Mit steigenden Stückzahlen wachsen auch die Investitionen: Allein bis 2010 will der Tabakkonzern für den Standort Trier einen dreistelligen Millionenbetrag investieren – größtenteils für neue Maschinen und Geräte. In den zehn Jahren ist zudem die Mitarbeiterzahl von rund 1 500 auf 1 800 Angestellte gestiegen.

    (DTZ 41/09)

  • Zigarettenmarkt im September verhalten

    Deutlich unter starkem Vorjahresmonat

    MAINZ (DTZ/fok). Mit einem Auslieferungsvolumen an den Handel von 7,51 Mrd. Stück Fabrikzigaretten hat der deutsche Markt im September 2009 zwar ein durchschnittliches Volumen erreicht. Er lag aber um 9,2 Prozent niedriger als im sehr starken Vergleichsmonat des Vorjahrs.

    Nach Aussagen aus der Branche gab es jedoch auch in diesem Jahr verkaufsstarke Sonderaktionen einzelner Hersteller. Das Auslieferungsvolumen der Markenzigaretten lag bei 6,65 Mrd. Stück (minus 10,3 Prozent), während die Handelsmarken mit schätzungsweise knapp 860 Mio. Stück stabil auf dem Niveau des Vorjahresmonats blieben.

    Fabrikzigarettenabsatz um 1,9 Prozent rückläufig
    Kumuliert für die ersten neun Monate 2009 ging der Fabrikzigarettenabsatz um 1,9 Prozent auf 64,64 Mrd. Stück zurück. Bei Markenzigaretten fiel der Absatz um 1,8 Prozent auf 57,48 Mrd. Stück, bei Handelsmarken ging er um 3,0 Prozent auf ca. 7,16 Mrd. Stück zurück.

    Feinschnitt erreichte im September 2009 ein Auslieferungsvolumen von schätzungsweise 2.195 Tonnen (plus 8,2 Prozent), im Neun-Monatszeitraum waren es gut 19.000 Tonnen (plus 7,7 Prozent).

    Dem stand der Wegfall der Pseudopfeifentabake gegenüber, deren Volumen knapp 40 Prozent der Feinschnittzuwächse entsprochen hätte.

    Ecofiltercigarillos legen zu
    Ecofiltercigarillos kamen im September auf ein Auslieferungsvolumen von 260 Mio. Stück (plus 16 Prozent), im Zeitraum Januar bis September 2009 waren es insgesamt 2,19 Mrd. Stück (minus 15,1 Prozent).

    Bei Tabaksträngen war im September ein Absatz von 72 Mio. versteuerten Zigaretten zu verzeichnen (plus 3,8 Prozent), im Neun-Monats-Zeitraum waren es 631 Mio. Stück (plus 8,5 Prozent).

    Nach wie vor ist es schwierig, aus den Auslieferungszahlen valide auf den Absatzzahlen am POS zu schließen. Die firmenindividuell unterschiedliche Mengensteuerung bei 17er- und 19er-OP kann möglicherweise auch im Oktober die Marktzahlen beeinflussen.

    Tatsache ist, dass bisher weder die Preiserhöhung noch die veränderten Mindestpackungsgrößen bei der Zigarette zu massiven Marktverwerfungen geführt haben.

    (DTZ 41/09)

  • BTWE sieht sich mit „Tabak Spezialist“auf richtigem Weg

    Neueste Entwicklungen vorgestellt / 1.000 Fachgeschäfte sollen bis Jahresende Qualitätssiegel tragen

    DORTMUND (DTZ/schu). Die aktuellen Zahlen bestätigen den Erfolg der BTWE-Initiative und geben Selbstvertrauen: Seit dem Startschuss vor fünf Monaten tragen inzwischen 300 Fachhändler das Gütesiegel „Tabak Spezialist“.

    Bei Gerhard Huber (Stefan Meier Tabakwaren, Freiburg) leuchtet das Qualitätssignet seit drei Wochen über der Geschäftstür und hat laut Huber bei den Kunden bislang nur positive Resonanz hervorgerufen. „Das Schild strahlt Kompetenz aus“, freute sich BTWE-Mitglied Huber, der auf der Inter-tabac zusammen mit BTWE-Präsident Rainer von Bötticher sowie den beiden BTWE-Geschäftsführern Willy Fischel und Dieter Rangol über die Entwicklung der BTWE-Initiative informierten.

    6.000-er-Marke im Visier
    Eines der nächsten Ziele lautet, bis zum Jahreswechsel 1.000 Tabakfachhändler unter dem Signet zu vereinen. Von den 7.000 Mitgliedern unter BTWE-Flagge sieht von Bötticher ca. 6.000 als Zielgruppe für die Qualitätsoffensive an.

    [pic|185|r|||Rainer von Bötticher (l.) und Willy Fischel sind vom Erfolg der BTWE-Initiative überzeugt|||]

    Konsequente Pressearbeit sowie Mund-zu-Mund-Propaganda von Kollege zu Kollege sollen helfen, dass sich das Qualitätssiegel deutschlandweit verbreitet. Unter www.tabakwelt.de zeigt inzwischen eine Karte die Standorte der „Tabak Spezialisten“ an. „Je mehr Fachgeschäfte in deutschen Städten mit dem Signet ausgestattet sind, desto mehr nehmen die Blickkontakte zu. Als Kunde weiß ich dann: ‚Hier bin ich gut aufgehoben‘“, betont Fischel.

    Tatkräftige Unterstützung
    Natürlich finden sich auf der BTWE-Homepage auch sämtliche Informationen und Vertragsunterlagen. Der Bundesverband bietet Hilfe bei baulichen Fragen an – Stichwort Denkmalschutz – und hält ein Formularschreiben für Vermieter bereit.

    Rangol bezifferte die Kosten für ein Schild inklusive dem professionellen Einbau auf ca. 200 Euro. Er erinnerte nochmals daran, dass die Nutzung auf zwei Jahre beschränkt ist und danach im Turnus eine erneute Überprüfung notwendig ist.

    Im Gegenzug hat der BTWE seinen Service diesbezüglich ausgebaut: Regelmäßig erhalten die angeschlossenen „Tabak Spezialist“-Fachgeschäfte Auskunft zu gesetzlichen und steuerlichen Maßgaben, erhalten Schulungsangebote für sich und die Mitarbeiter sowie reichlich Informationsmaterial.
    (DTZ 40/09)

  • Gelockerte Rauchverbote

    WIESBADEN/SCHWERIN (DTZ/pnf). CDU und FDP haben sich in Hessen auf eine Lockerung der Gastrorauchverbote geeinigt. Wie die „Bild“ berichtet, soll das Rauchen künftig in getränkeorientierten Einraumkneipen unter 75 qm, in vollständig abgetrennten Nebenräumen größerer Lokale, in Festzelten, geschlossenen Gesellschaften sowie in staatlich konzessionierten Spielbanken erlaubt werden können. Vorgeschrieben werden ein Raucherhinweis am Eingang und der Zutritt zur Rauchergaststätte erst ab 18 Jahre. Damit hat die FDP sich mit ihrem seit zwei Jahren gestellten Verlangen nach einer Lockerung durchgesetzt.

    Meck-Pomm erlaubt Rauchen in Eckkneipen
    Mecklenburg-Vorpommern verzichtet bei der Neufassung seines Nichtraucherschutzgesetzes ebenfalls auf die Einführung eines generellen Rauchverbots in Gaststätten. Rauchen soll künftig in Eckkneipen erlaubt sein, die maximal 75 Quadratmeter groß sind, keine zubereiteten Speisen anbieten und Minderjährigen Zutritt verwehren.

    Die Neufassung des Landesgesetzes ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das in den Gesetzen von Berlin und Baden-Württemberg eine Benachteiligung kleinerer Gaststätten sah. Das Rauchverbot in Einraum-Kneipen war gekippt worden, nachdem sich Wirte wegen der Einschränkung ihrer Berufsfreiheit beschwert hatten.

    Das Rauchverbot gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit August 2007 in Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Behörden und Kliniken. In Gaststätten darf seit Anfang 2008 nicht mehr geraucht werden, es sei denn, sie verfügen über gesonderte Räume.

    (DTZ 40/09)