Glücksspielunternehmen zeigt sich verwundert über Pressemeldung / Warnung vor falschen E-Mails
KOBLENZ (DTZ/fnf). Lotto Rheinland-Pfalz zeigt sich verwundert über eine Pressemitteilung der Tipp24 AG, nach der das Glücksspielunternehmen aus Koblenz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler verpflichtet sei.
Richtig ist hingegen, stellt die staatliche Lottogesellschaft klar, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im so genannten einstweiligen Verfügungsverfahren.
„Entscheidung hat keine grundsätzliche Bedeutung“
„Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen“, sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.
Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa.
Hauptsacheverfahren
„Aufgrund dessen werden wir das so genannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen“, betont Schössler.
In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist.
Falsche Gewinnbenachrichtigungen im Umlauf
Kriminellen Hintergrund haben anscheinend E-Mails, die derzeit wieder in größerem Umfang an Adressaten in Europa verschickt werden. Als Absender wird fälschlicherweise Lotto Rheinland-Pfalz angegeben.
Lotto Rheinland-Pfalz warnt seine Kunden vor solchen unseriösen Gewinnerschreiben per E-Mail, die zurzeit im Umlauf sind. Die Betroffenen, die sich bislang gemeldet haben, berichten von einer E-Mail in englischer Sprache, in der sie als Gewinner einer besonderen Lotterie bezeichnet werden, die angeblich von Lotto Rheinland-Pfalz veranstaltet wird.
In diesem Schreiben wird der Eindruck erweckt, das Glücksspielunternehmen aus Koblenz sei der Absender. Unterschrieben sind die E-Mails von einer Person, die Lotto Rheinland-Pfalz nicht bekannt ist – zum Beispiel „Mrs. Heidi Jensen, Managing Director, LOTTO Rheinland-Pfalz.“
(DTZ 41/09)
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