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  • „Uns bleibt keine andere Wahl“

    Darstellungsverbot: Philip Morris zieht gegen Norwegen vor Gericht

    OSLO (DTZ/red). Der Tabakkonzern Philip Morris will vor Gericht die Aufhebung neuer Werbeverbote in Norwegen erzwingen, berichtet das „Handelsblatt“. Zitiert wird die Wirtschaftszeitung „Dagens N?ringsliv“, die meldet, dass das US-Unternehmen gegen eine Bestimmung klagt, wonach Tabakwaren in Geschäften nicht mehr sichtbar ausgestellt sein dürfen.

    Die Regelung ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Ein Unternehmenssprecher sagte dem Blatt zur Begründung: „Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass dieses Verbot irgendeinen gesundheitsfördernden Effekt hat.“ In Island sei die sichtbare Ausstellung von Tabakwaren schon seit 2001 untersagt. Das habe nach allen verfügbaren Daten nicht mehr Menschen zu Nichtrauchern gemacht. Philip Morris bündelt zum Thema Darstellungsverbot auf der Website www.productdisplayban.com die wichtigsten Fakten und Infos, unter anderem auch über Norwegen (siehe DTZ 42/09).

    „Regierung Bedenken mitgeteilt“
    „Wir haben der Regierung unsere Bedenken mehrmals mitgeteilt, leider ohne Erfolg. Uns bleibt keine andere Wahl, als zu prozessieren“, sagte eine Pressesprecherin von Philip Morris Norwegen. Das Unternehmen hofft auf eine Ausweitung des Verfahrens auch auf andere Länder aus dem Wirtschaftsraum der Europäischen Union.

    Die gesamte Tabakbranche schaue auf dieses Verbot, meldete sich auch British American Tobacco (BAT) zu Wort. „Das ist ein weiterer Schritt, völlig legale Produkte ordnungspolitisch zu behindern“, unterstrich ein BAT-Sprecher gegenüber „Financial Times Deutschland“. Die Konzernmutter in London habe sich aber noch nicht für bestimmte Schritte entschieden, hieß es weiter. Man habe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle möglichen Optionen geprüft, um dem Verbot entgegenzuwirken.

    Die Imperial Tobacco-Tochter Reemtsma nannte die Regelungen „zu weit gehend“, wie eine Unternehmenssprecherin betonte. Dadurch würden Markt- und Wettbewerbsrechte eingeschränkt.

    (DTZ 10/10)

  • Handelsmarke gewinnt Terrain zurück

    Zigarettenauslieferungen: Markenzigaretten rückläufig

    MAINZ (DTZ/fok). Im Februar 2010 setzte sich der zu Jahresbeginn abzeichnende leichte Marktrückgang bei der Fabrikzigarette nicht weiter fort. Mit 6,276 Mrd. Zigaretten (vorläufige Schätzzahl) lagen die Auslieferungen an den Handel um 1,0 Prozent über den Zahlen des Vorjahresmonats.

    Allerdings entwickelten sich die Markenzigaretten schwächer. Mit 5,476 Mrd. Stück ging ihr Absatz um 1,2 Prozent zurück. Dagegen stiegen die Auslieferungen an Handelsmarken um 19,6 Prozent auf gut 800 Mio. Stück. Hintergrund kann allerdings sein, dass die Discounter sich verstärkt mit altversteuerter Ware versorgten und ihre zum Jahresende heruntergefahrenen Bestände wieder aufstockten.

    Der Marktanteil der Handelsmarken lag kumuliert für die ersten beiden Monate 2010 bei 13,3 Prozent. Feinschnitt erreichte im Februar 2010 ein Auslieferungsvolumen von ca. 2 .020 Tonnen (plus 6,9 Prozent), liegt aber noch unter dem Niveau in der zweiten Jahreshälfte 2009. Dies gilt auch für Ecocigarillos mit 214 Mio. Stück (plus 5,4 Prozent) und für Tabakstränge mit 71 Mio. versteuerte Stück (plus 15,2 Prozent).

    (DTZ 10/10)

  • MUT-Tagung stand ganz im Zeichen des Volksentscheids in Bayern

    Tabakwarenhändler sollen ihre Kunden zur Wahl mobilisieren

    FÜRTH (DTZ/fok). Der am 4. Juli diesen Jahres anstehende Volksentscheid über ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie war das eindeutige Schwerpunktthema der Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) in Fürth/Bayern.

    „Es geht um die Mobilisierung der schweigenden Mehrheit“, betonte Ulrich Kotschenreuther, Sprecher der Initiative. „Ich bin überzeugt, dass die meisten bayerischen Bürger gut mit dem derzeitigen Gesetz im Freistaat leben können, das dem Nichtraucherschutz ausreichend Rechnung trägt und gleichzeitig mit einigen Ausnahmen z.B. für die Kleingastronomie auch die Anliegen der Wirte und ihrer rauchenden Gäste berücksichtigt. Wenn es gelingt, auch die toleranten Bürger zur Stimmabgabe zu bewegen, hoffe ich auf ein klares Nein gegen ein totales Gastrorauchverbot.“

    Rund 100 Mitglieder hat MUT derzeit: Tabakwareneinzelhändler, RBA- und Tabakwarengroßhändler, Rauchtabak- und Zigarrenanbieter. Ihnen allen gemeinsam ist die Affinität zum Tabakgenuss, Tabakprodukte sind ihre Geschäfts und Lebensgrundlage.

    Branche muss sich gegen Diskriminierung wehren
    Und sie teilen die Überzeugung, dass die Branche sich gegen die Diskriminierung ihrer Kunden und ihrer Produkte wehren muss. Dank eines gut funktionierenden Netzwerkes konnte sich MUT bereits in der Vergangenheit trotz nur bescheidenen Budgets erfolgreich in den politischen und öffentlichen Meinungsbildungsprozess einklinken, hebt die Initiative hervor und sucht auch weiterhin aktive und passive Mitstreiter.

    „Es muss jedem Fachhändler, jedem Branchenbeteiligten klar sein, dass die zunehmende Ausgrenzung und Diskriminierung der Raucher nicht nur die bürgerlichen Freiheiten immer mehr beschneidet, sondern auch sein Geschäft mit einem legalen Genussmittel vernichtet. Der Tabakwareneinzelhandel mit seinen millionenfachen Kontakten zu seinen Kunden ist daher aufgerufen, die Bürger zur Wahlbeteiligung zu motivieren“, hob Kotschenreuther hervor. „Hier geht es auch um die Existenz unseres Berufsstandes.“

    Beteiligung am Aktionsbündnis
    Mit Flyer-Aktionen sowie der kostenlosen Abgabe von Feuerzeugen, die den Wahlappell mit einem Aufdruck verdeutlichen, wollen die MUT-Mitglieder ihre bayerischen Kollegen im Tabakwareneinzelhandel in dieser Sache unterstützen und fordern sie zu starker Beteiligung auf. Gleichzeitig engagiert sich MUT in einem Aktionsbündnis gegen ein totales Gastrorauchverbot in Bayern, an dem sich u.a. die Wirtevertretung VEBWK, die Wies'n-Festwirte sowie Organisationen der Brauer beteiligen.

    Eine groß angelegte Aufklärungskampagne soll den Bürgern die derzeitige Rechtssituation einerseits und die Folgen eines totalen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen andererseits verdeutlichen.

    Oliver Kopp übernimmt Vorsitz
    Einen Wechsel gibt es an der Spitze von MUT. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Ulrich Kotschenreuther zieht sich nach fünf anstrengenden Jahren ins „zweite Glied“ zurück, will aber dort nach wie vor speziell die Aktivitäten in Bayern und damit den aktuellen Brennpunkt der Verbandsarbeit mitgestalten.

    Zu seinem Nachfolger wurde einstimmig das bisherige Vorstandsmitglied Oliver Kopp, Junior-chef des RBA-Hauses Otto & Kopp, gewählt. Ebenfalls einstimmig wurden Cay-Uwe Vinke als Vorstandsmitglied bestätigt und der Münchner Fachhändler Harald Sommer als neues Mitglied in dieses Gremium gewählt.

    Dem MUT-Beirat gehören künftig fünf Mitglieder an. Gewählt wurden Alexander Eckert (Vauen), Dr. Heiko Berens ( Dan Tobacco), Steffen Rinn (Don Stefano), Philipp Schuster (Cigarrenfabrik August Schuster) und Peter Dersche (John Aylesbury). „Bayern geht uns alle an“

    Die Brisanz des Volksentscheids in Bayern machte der neue MUT-Vorsitzende Oliver Kopp deutlich: „Wenn sich das Volk für ein totales Rauchverbot entscheidet, gehören Zigarrenlounges und Raucherclubs der Vergangenheit an. Tabakfachhändler, Gastronomen und deren Lieferanten werden in ihrer Existenz bedroht. Ein solcher Erfolg würde die militanten Nichtraucher zweifelsfrei beflügeln und weitere Volksbegehren in anderen Bundesländern anstoßent. Somit geht Bayern uns alle an. Die ganze Branche muss jetzt zusammenstehen und ihre Interessen selbstbewusst und kämpferisch vertreten. Die Politik der leisen Worte kann für gescheitert erklärt werden. Die bayerischen Händler werden alles daran setzen, ihre Kundschaft am Wahltag zu mobilisieren. MUT wird sie dabei tatkräftig unterstützen.“

    (DTZ 10/10)

  • Vorläufiges Tabakgesetz wird ergänzt

    Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation verboten

    BERLIN (DTZ/fok). Eine kleine Meldung schreckte Ende letzter Woche Teile der Tabakbranche auf: Der Bundesrat hatte am Freitag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes zugestimmt. Auslöser dieser Änderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, eine Rahmenrichtlinie der EU für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

    Im Rahmen dieser Umsetzung wird in das vorläufige Tabakgesetz ergänzend der § 21 b eingeführt, der das Sponsoring und die Produktplatzierung in audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen sowie jede sonstige Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse verbietet.

    Speziell letztere Formulierung bereitete den im Versandhandel tätigen Fachhändlern zunächst Sorge. Doch auf DTZ-Anfrage bei den Herstellerverbänden der Tabakwirtschaft wurde von diesen darauf hingewiesen, dass es sich um eine erweiternde Klarstellung handelt, die die derzeitige Rechtslage nicht substanziell ändere.

    Klarstellung, nicht Verschärfung
    Volker Nickel, Geschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dessen Organisation sich federführend mit der neuen Rechtslage befasst hatte, erklärte: „Wir begrüßen die Neuregelung, weil sie zu einer Klarstellung, nicht aber zu einer Verschärfung führt. Die Änderung im Tabaksteuergesetz bezieht sich ausdrücklich auf die Definition audiovisueller Mediendienste gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie. Dort heißt es unter Punkt 16 der Erwägungen: ‚Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der audiovisuellen Mediendienste lediglich die entweder als Fernsehprogramm oder auf Abruf bereitgestellten audiovisuellen Mediendienste erfassen, bei denen es sich um Massenmedien handelt, das heißt, die für den Empfang durch einen wesentlichen Teil der Allgemeinheit bestimmt sind und bei dieser eine deutliche Wirkung entfalten können…‘ Und in Erwägung 17: ‚Ein typisches Merkmal der Abrufdienste ist, dass sie fernsehähnlich sind, d.h. dass sie auf das gleiche Publikum wie Fernsehsendungen ausgerichtet sind…‘ Aus dieser Definition heraus sieht der ZAW andersgeartete Aktivitäten wie Versandhandel über Internet oder bestimmte POS-Aktivitäten durch die Neuregelung nicht tangiert.“

    (DTZ 10/10)

  • Habanos s.a. spürt Finanzkrise und die Anti-Rauchergesetze

    Cohiba Behike war der Star beim 12. Festival del Habano in Havanna

    HAVANNA (DTZ/cpv). Etwa 1.200 Zigarrenliebhaber kamen in diesem Jahr zum „Festival del Habano“, das vom 22. bis 26. Februar zum zwölften Mal in Havanna stattfand.

    Manuel Garcia, Vizepräsident des kubanischen Zigarrenexporteurs Habanos s. a., präsentierte die Zahlen des Geschäftsberichtes von 2009. Demzufolge ist der Export von Habanos wertmäßig um 7,7 Prozent von 390 auf 360 Mio. US-Dollar (265,5 Mio. Euro) gesunken. Am stärksten litten die Inlandsmärkte mit einem weltweiten Rückgang um 11,4 Prozent in der Menge und 10,9 Prozent im Wert. Im Duty Free und Travel Retail legten Habanos dagegen um 3,3 Prozent in der Menge und 5,1 Prozent im Wert zu.

    Gründe für den Abwärtstrend
    Als Gründe für die insgesamt negative Entwicklung nannte Manuel Garcia vor allem die Wirtschafts- und Finanzkrise und die sich weltweit verschärfenden Anti-Rauchergesetze. Habanos s. a. habe dennoch die Marktführerschaft (außerhalb der USA) im Segment der Premiumzigarren auf einen Anteil von 71 Prozent ausbauen können. Im Wert sei der Marktanteil von Habanos auf 80 Prozent (ebenfalls ohne USA) gestiegen.

    Wichtigster Markt bleibt mit einem Anteil von 59 Prozent am weltweiten Habanos-Absatz Westeuropa. Zulegen konnten die Verkaufszahlen 2009 allerdings nur in Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Der größte westeuropäische Markt für Habanos, Spanien, litt am stärksten unter der Krise. Die Verkäufe nahmen hier um 13 Prozent ab.

    Bedeutendste Marken
    Die drei bedeutendsten Marken sind „Montecristo“ mit einem Marktanteil von 20 Prozent, gerechnet in Stück, und wertmäßig 26 Prozent, „Romeo y Julieta“ mit einem Anteil von 17 Prozent im Absatz und 13 Prozent im Wert, sowie „Cohiba“ mit 10,4 Prozent in der Menge und 20,7 Prozent im Wert. Die Dominanz der Marke „Montecristo“ ist dabei auch auf den Erfolg der neuen Linie „Montecristo Open“ zurückzuführen, die Habanos im Jahr 2009 eingeführt hat.

    Ein klarer Trend zeigt sich bei der Präferenz der Zigarrenliebhaber für kürzere Formate von mittlerem bis großem Ringmaß. Die Marevas und Petit Coronas führen hier mit einem Absatzanteil von 21 Prozent vor den Robustos mit 11 Prozent.

    „Montecristo No.4“ weltweit meistverkaufte Habano
    Die weltweit meistverkaufte Habano ist und bleibt mit einem achtprozentigen Marktanteil die „Montecristo No.4“. Die besonders in Deutschland sehr beliebte Vitola „Romeo y Julieta Mille Fleurs“ ist mit einem dreiprozentigen Anteil weltweit auf den 6. Rang geklettert.

    Mit Spannung wurden die Neueinführungen erwartet, die Habanos s. a. auch in diesem Jahr für seine Gäste bereithielt. Auf die Teilnehmer wartete gleich am ersten Abend die „Wide Churchill“ der Marke „Romeo y Julieta“ mit einem 55er Ringmaß und einer Länge von 130 mm, mit der das Portfolio der Marke ausgebaut wird.

    „Noche de la Mujeres“
    Die „Noche de la Mujeres“ am 24. Februar stand ganz im Zeichen der Frau, deren Rolle in der Zigarrenindustrie an diesem Abend ganz besonders gewürdigt werden sollte. Der Abend bot auch den passenden Anlass für die Einführung des neuen, kleinen Formats „Julieta“ der Marke „Romeo y Julieta“, mit einem Ringmaß von 33 und einer Länge von 120 mm.

    Absoluter Höhepunkt des Festivals war aber „Behike“, die neue Super-Premiumlinie von „Cohiba“, die mit ihren drei Formaten BHK 52, BHK 54 und BHK 56 auf der großen Abschlussgala am 26. Februar erstmals präsentiert wurde und die, aufgrund ihrer sehr kräftigen und aromatischen Tabakmischungen, die Herzen der Aficionados im Sturm eroberte.

    (DTZ 9/10)

  • Rauchverbot im Saarland: Übergangsfrist beachten

    Bestimmte Voraussetzungen wichtig

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). Mit Blick auf das ab 1. Juli geltende verschärfte Rauchverbot im Saarland macht die Industrie- und Handelskammer Saarbrücken auf Ausnahmen in der Übergangszeit aufmerksam.

    Wirte, die von der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung profitieren wollten, müssten bis zum 30. April 2010 einen Antrag beim Umweltministerium stellen, so die IHK. Die Übergangsregelung gilt für Wirte, die aufgrund des bisher geltenden Gesetzes in abgetrennte Raucherräume investiert hatten.

    Sie dürfen diese auf Antrag noch bis zum 1. Dezember 2011 nutzen. Voraussetzung hierfür ist laut IHK unter anderem, dass die Abtrennung sicherstellt, „dass keine Gesundheitsgefahren für die Besucher in den Nichtraucherräumen ausgehen“. Eine weitere Bedingung ist, dass die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen.

    Weitere Informationen und Antragsformulare unter

    [linkn|http://www.saarland.de/SID-3E724395-244AD472/64033.htm]www.saarland.de[/link]

    oder Telefon 06 81 / 5 01 46 18/-92. (DTZ 9/10)

  • BAT steigert Gewinn um zehn Prozent

    Verhalten optimistischer Blick nach vorn

    LONDON (DTZ/red). Der weltweit zweitgrößte Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr von Preiserhöhungen und der Pfundschwäche profitiert und währungsbereinigt den Gewinn um zehn Prozent gesteigert.

    Der Nettogewinn erhöhte sich auf 2,7 Mrd. GBP (2,9 Mrd. Euro), Vorjahr: 2,4 Mrd. GBP (2,7 Mrd. Euro). Der Umsatz stieg um 17 Prozent auf 14,2 Mrd. GBP (15,7 Mrd. Euro), Vorjahr 12,1 Mrd. GBP (13,3 Mrd. Euro).

    Zu dem Gewinn hätten auch die Zukäufe der vergangenen beiden Jahre in der Türkei, Dänemark und Indonesien beigetragen, teilte das Unternehmen Ende vergangener Woche mit.

    Auf das laufende Geschäftsjahr blickt BAT mit verhaltenem Optimismus: „Es gibt Anzeichen, dass die Erholung der Weltwirtschaft begonnen hat“, so Verwaltungsratchef Richard Burrows. gegenüber „Der Standard“. Sorge bereite dem Konzern jedoch die womöglich weiter steigende Arbeitslosigkeit in den Industriestaaten. Deutschland ist für BAT der wichtigste europäische Markt vor Italien und Russland.

    (DTZ 9/10)

  • Villiger auf Wachstumskurs

    Unternehmen trotzt Wirtschaftskrise

    PFEFFIKON (DTZ/fnf). Die Villiger Gruppe hat im Jahr 2009 deutliches Umsatzwachstum vorgelegt. Trotz starkem Schweizer Franken stieg der Gesamtumsatz um 6,5 Prozent auf 137,2 Mio. Euro. Beim Absatz von Zigarren erzielte das Unternehmen in Deutschland ein Plus von 7 Prozent, beim Feinschnitt sogar von 34 Prozent.

    Außerhalb der Kernmärkte Schweiz und Deutschland wurde der Absatz um stolze 32 Prozent gesteigert. Lediglich in der Schweiz war der Absatz durch zunehmende Rauchverbote um 1 Prozent rückläufig.

    (DTZ 9/10)

  • Marktkompetenz im Verbund: DTV Tabak feiert 25-jähriges Bestehen

    Nationales Leistungskonzept mit regionaler Stärke erfolgreich verknüpft

    BONN (DTZ/fok). Wenn sich leistungsstarke regionale Tabakwarengroßhändler zu einer Verbundgruppe zusammenschließen, um auf nationaler Ebene mit einheitlichen Angeboten und Dienstleistungen zukunftsweisend Akzente zu setzen, ist das nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch ein Stück Branchenpolitik.

    1985 gründeten 22 Gesellschafterfirmen die DTV Tabakwaren Vertriebsgesellschaft (heute kurz: DTV Tabak) mit Sitz in Frechen. Getrieben von den starken Marktveränderungen in der Folge des ersten Preiskrieges und der sich bereits abzeichnenden Konzentration der Branche mit national operierenden Playern entstand damals mit DTV Tabak ein neuer Zusammenschluss, der deutlich mehr sein wollte als ein reiner Einkaufsverbund.

    Feier im Bonner „Wasserwerk“
    Für die Feier ihres 25-jährigen Bestehens hatte DTV Tabak Kunden und Lieferanten an einen ebenso geschichtsträchtigen wie politischen Ort geladen: Den Plenarsaal des „Wasserwerks“ in Bonn, von 1986 bis 1992 Heimat des Deutschen Bundestages.

    Beiratsvorsitzender Heinrich Wagner brachte das Ereignis auf den kurzen Nenner „Starke 25!“. Die Umsätze von DTV Tabak vervierfachten sich in diesem Zeitraum von 1,6 Mrd. DM auf Mrd. Euro, mit der Konzentration auf ihre Tabakkompetenz entwickelte sich DTV Tabak zu einem der wichtigsten Partner in Distribution und Dienstleistungen zwischen Industrie und den inzwischen rund 17.000 DTV-Kunden im deutschen Tabakwaren-Einzelhandel.

    „Man muss zusammenarbeiten, wenn man den Erfolg multiplizieren will“, betonte Heinrich Wagner, und bezog dies nicht nur auf die DTV-interne Kooperation, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit den Handelskunden und der Industrie.

    Zukunftsperspektiven
    Als Gastredner zeigte Prof. Joachim Zentes von der Universität Saarbrücken, wie er die Zukunftsperspektiven des Tabakwarengroßhandels in den nächsten Jahrzehnten sieht. Im positiven „Aufschwung-Szenario“ skizzierte er die entscheidenden Exzellenz-Dimensionen strategische und operative Effizienz, Unternehmertum und Vernetzungsfähigkeit.

    Im Vergleich dieser Thesen und den von DTV Tabak vorangetriebenen Aktivitäten wird deutlich, dass die Verbundgruppe schon heute auf dem richtigen Wege ist. Eine ebenso gediegene wie kurzweilige Abendveranstaltung im futuristischen Kameha-Hotel rundete die Jubiläumsveranstaltung ab, wobei das Kabarett „Bonner Springmäuse“ ebenso Akzente setzte wie die für einen karitativen Zweck eingesetzten spielerischen Talente von DTV-Geschäftsführer Bernd Eßer.

    Preisverleihung
    Last but not least wurden die Preisträger des von den DTV-Handelskunden gekürten besten Industriepartnern mit den DTV Tip Awards ausgezeichnet. Die Wahl fiel auf Philip Morris (Platz 1), BAT (Platz 2) und Pöschl Tabak (Platz 3). Der Sonderpreis für besonderes Engagement für die Branche ging an BTWE-Präsident Rainer von Bötticher.

    (DTZ 9/10)

  • EUGH kippt Mindestpreis

    BRÜSSEL/LUXEMBURG (DTZ/red). Der 2006 in Österreich beschlossene Mindestpreis für eine Schachtel Zigaretten ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht worden, meldet der ORF. Mit den Mindestpreisen sei gegen eine EU-Richtlinie auf Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisiert der EuGH. Auch Frankreich und Irland wurden in derselben Causa verurteilt, heißt es weiter.

    Der EuGH argumentiert, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien – dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen.

    Österreich hatte als Begründung der Mindestpreise den Jugendschutz angeführt.

    (DTZ 9/10)