Rauchverbot im Saarland: Übergangsfrist beachten

Bestimmte Voraussetzungen wichtig

SAARBRÜCKEN (DTZ/red). Mit Blick auf das ab 1. Juli geltende verschärfte Rauchverbot im Saarland macht die Industrie- und Handelskammer Saarbrücken auf Ausnahmen in der Übergangszeit aufmerksam.

Wirte, die von der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung profitieren wollten, müssten bis zum 30. April 2010 einen Antrag beim Umweltministerium stellen, so die IHK. Die Übergangsregelung gilt für Wirte, die aufgrund des bisher geltenden Gesetzes in abgetrennte Raucherräume investiert hatten.

Sie dürfen diese auf Antrag noch bis zum 1. Dezember 2011 nutzen. Voraussetzung hierfür ist laut IHK unter anderem, dass die Abtrennung sicherstellt, „dass keine Gesundheitsgefahren für die Besucher in den Nichtraucherräumen ausgehen“. Eine weitere Bedingung ist, dass die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen.

Weitere Informationen und Antragsformulare unter

[linkn|http://www.saarland.de/SID-3E724395-244AD472/64033.htm]www.saarland.de[/link]

oder Telefon 06 81 / 5 01 46 18/-92. (DTZ 9/10)

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