Schlagwort: Gastronomie

  • Rauchverbot: Rot-Grün macht ernst

    DÜSSELDORF (DTZ/red). SPD und Grüne wollen das Rauchverbot in NRW ausweiten und in der Gastronomie noch konsequenter durchsetzen, meldet „Der Westen“ über die Koalitionsverhandlungen der avisierten Minderheitsregierung.

    Laut Grüne sollen weniger Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden. Zudem werde Rot-Grün den „Wildwuchs von Raucherclubs” in Kneipen beenden. Über die Ziele gibt es Konsens mit der SPD, die bereits ein besseres „Passivraucherschutzgesetz” erarbeitet hatte.

    (DTZ 25/10)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)

  • Volksentscheid in Bayern

    Tabakbranche kämpft um ihre Existenz

    ULM (DTZ/fh). Der 4. Juli wird zum Schicksalstag für bayerische Tabakfachhändler und die Gastronomie. An diesem Tag ist die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in Bayern aufgerufen, über das Nichtraucherschutzgesetz abzustimmen.

    Bereits diese einleitenden Sätze enthalten für den Bürger auf der Straße so viele Unklarheiten, dass DTZ erneut den Sachverhalt darstellen und damit auf die Gefahren, die aus der Wahl entstehen können, hinweisen will.

    Unwissende Bürger
    Laut einer Studie der Bamberger Universität wissen 80 Prozent der Bürger überhaupt nicht, dass es diesen Wahltermin gibt und daraus resultierend auch nicht, worum es geht. Gleichzeitig gilt es festzuhalten, dass die ÖDP als Initiatorin des Volksentscheids (zurückgehend auf ein Volksbegehren im Dezember 2009), bewusst und penetrierend vom Nichtraucherschutz spricht.

    Damit wird suggeriert, und Umfragen zu Folge glauben dies viele Wähler auch, dass die Gegner, sprich das Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz – Bayern sagt Nein (www.bayern-sagt-nein.de) das grenzenlose Rauchen immer und überall fordern würde.

    Mit dieser Taktik hat die ÖDP bereits im genannten Dezember 1,3 Millionen Stimmen auf ihre Seite gebracht, höchstwahrscheinlich sogar viele tolerante Raucher, die eben diese Grenzenlosigkeit nicht befürworten. Warum geht es wirklich?

    Die Wahl und ihre Inhalte
    Nachdem der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur) unter der Leitung von Franz Bergmüller mit Unterstützung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) im Vorfeld der letzten bayerischen Landtagswahlen eine Kampagne für ein tolerantes Nichtraucherschutzgesetz erfolgreich durchgezogen hatte, brach die alleinregierende CSU vollkommen ein, die FDP wurde als Koalitionspartner aufgenommen und das existierende Gesetz auf deren Betreiben hin mit folgenden Inhalten installiert. Alleinige Ausnahmen für das Rauchen in der Gastronomie sind:•Lokale bis 75 qm, Nebenräume und Festzelte.

    Die ÖDP spricht taktisch klug nie von diesen minimalen Ausnahmen. Akzeptiert auch nicht eine Statistik des Münchener Kreisverwaltungsreferats vom Februar 2010, wonach 89 Prozent (!) der Münchener Gastronomie rauchfrei ist.

    Unfairen Wahlkampf der ÖDP
    Vielmehr stellt sie eine keineswegs repräsentative Umfrage von wenigen punktuell ausgesuchten Betrieben gegenüber, wonach kaum ein Lokal rauchfrei sei. Franz Bergmüller, Sprecher des Aktionsbündnisses beklagt einen unfairen Wahlkampf: „Die ÖDP arbeitet mit unseriösen Argumenten, bezieht sich beispielsweise auf 9 000 gastronomische Betriebe, die man im Mai nach ihren Erfahrungen mit dem Gesetz befragt habe. Erfahrungsgemäß, solche Umfragen haben wir vom VEBWK in der Vergangenheit auch schon durchgeführt, ist das logistisch kaum machbar, zumal sich die Gastronomie zur Handhabung von Gesetzen am Telefon nur sehr ungern äußert.“

    Ein anderer Punkt seien die Kommunen, die die Arbeit des Aktionsbündnisses behindern. Aktuell, aber keinesfalls alleine, davon betroffen ist Christine Klever von der Nürnberger Casa del Habano, die vor ihrem Gebäude Straßenplakate aufgestellt hatte und der nun eine hohe Ordnungsstrafe droht.

    Plakate einkassiert
    Claus Fleischmann, Chef des Liegenschaftsamts, ließ die Plakate einkassieren und verwies auf ein Gesetz, wonach nur die Initiatoren des Volksentscheids, also die ÖDP oder andere politische Parteien dies tun dürften.

    Franz Bergmüller will dies verfassungsrechtlich prüfen lassen, denn hierdurch werde die Arbeit des Aktionsbündnisses gravierend behindert, zumal die CSU als Regierungspartei und Mitinitiatorin des existierenden, zur Wahl stehenden Gesetzes ihr Gesetz in keiner Weise verteidige. „Wenn das existierende Gesetz durch den Volksentscheid kippt, sehe ich in Bayern 10.000 Arbeitsplätze und Existenzen in der Gastronomie als stark gefährdet an. Vor allem in Kleinwirtschaften“, so Bergmüller.

    Folgen für die Tabakbranche
    Sollte das existierende Nichtraucherschutzgesetz in Bayern durch den Volksentscheid in Bayern am 4. Juli kippen, sind die Folgen für die Tabakbranche vielfältig.

    Nachdem am Arbeitsplatz vielfach nicht mehr geraucht werden darf, was bereits zu gravierenden Einbußen geführt hat, würde nun auch in der Gastronomie nicht mehr geraucht werden. Weder in Nebenräumen, noch in kleinen Wirtschaften oder in Festzelten. Keine Ausnahmen wären mehr möglich.

    Zigarettenautomaten in der Gastronomie erübrigen sich damit, das Rauchen in der Öffentlichkeit als normale alltägliche Erscheinung verschwindet noch mehr.

    Folgen für Deutschland
    Und schließlich die Folgen für ganz Deutschland? Bayern als Vorzeigebundesland hätte eine Signalwirkung im Dominostil. Beispielsweise auf das andere große Flächenland Nordrhein-Westfalen, wo mit den Grünen, Linken oder der SPD jederzeit noch Parteien in die Regierung einziehen können, die vehement gegen das Rauchen eingestellt sind und wie beispielsweise die Grünen dies auch im Parteiprogramm verankert haben.

    Die Grünen sprechen dort sogar davon, gegebenenfalls ein Volksbegehren wie in Bayern anzustrengen, was aber nicht notwendig wäre, wenn sie es innerhalb einer Koalition, wie im Saarland geschehen, als unbedingte Voraussetzung für eine Koalition fordern würden.

    Was kann der Fachhändler tun
    MUT hat sich als Mitglied des Aktionsbündnisses an der Finanzierung und Verteilung von Millionen von Flyern und Aufklärungsbroschüren sowie Werbemitteln wie Feuerzeugen beteiligt. Hierzu wurde die Firma Plattner beauftragt, 1,65 Millionen Feuerzeuge zu produzieren, welche die Fachhändler kostenlos an ihre Kunden verteilen sollen.

    Stellvertretend für viele engagierte Tätige sei die Firma Ostermeier in Ottobrunn genannt, die als MUT-Mitglied und mit Inhaber Rudolf Ostermeier im Lenkungsausschuss des Aktionsbündnisses vertreten, mit einem hohen logistischen Aufwand für die Verteilung von Flyern und sonstigen Werbemitteln sorgt.

    Material bestellen
    Auf der Internet-Seite www.bayern-sagt-nein.de kann jeder Fachhändler entsprechendes Material bestellen (Rubrik Mitmachen & Aktionen, dort Aktionsflyer anklicken). Die dort angegebenen unter Umständen recht hohen, im Übrigen kostenfreien Abnahmemengen sollten nicht abschrecken. Dies ist in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer 089 / 216 666 99 abzuklären.

    Anzusprechen sind dabei jede Art von Kunden. Raucher, aber auch Nichtraucher, die keinen Verbotsstaat Bayern wollen. In jedem Fall eine große Gruppe von Menschen, die noch nicht aufgeklärt sind darüber, was die Wahl zum Inhalt hat.

    Neben den Aufklärungsflyern und kostenlosen Feuerzeugen können dabei für den Innenraum oder das Schaufenster auch Plakate verwendet werden. Stellvertretend hierfür sei der Fachhändler Stephani in Passau genannt, der in der Heimat von Sebastian Frankenberger, dem Sprecher des ÖDP-Bündnisses, an der vordersten Front kämpft. Aber auch Harald Sommer, Vorstandsmitglied bei MUT, der seine Internet-Seite und seine Räumlichkeiten großflächig nutzt, um seine Kunden aufzuklären.

    Briefwahlunterlagen eingetroffen
    Mittlerweile sind in jedem bayerischen Haushalt übrigens die Wahlunterlagen eingetroffen. Sie enthalten wie üblich auch die Möglichkeit zur Briefwahl, die man allerdings gesondert anfordern muss.

    Die Wahl entscheidet sich über eine einfache Mehrheit. Gehen also nur drei Bürger zu Wahl, ist das Ergebnis entschieden. Auch wenn so manche Umfrage einen für die Tabakbranche negativen Ausgang vermuten lässt, sei dies laut Bergmüller keineswegs ein Signal aufzugeben.

    Das frühere CSU-Mitglied ist seit vielen Jahren in der Politik aktiv und weiß daher, dass jede Wahl erst in der letzten Woche entschieden wird und so mancher Bürger sogar noch auf dem Weg zur Wahlurne überlegt, was er wählen wird.

    (DTZ 24/10)

  • Deutliche Tendenz zur Lockerung der Gastrorauchverbote

    Nach Gesundheitsministertreffen ist bundeseinheitliche Lösung vom Tisch

    BERLIN (DTZ/pnf/fok). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und die SPD-geführten Bundesländer sind mit ihrem Vorschlag eines bundeseinheitlichen strikten Rauchverbots in der Gastronomie gescheitert. Ein Gesundheitsministertreffen am Freitag vergangener Woche fand ohne die Beteiligung der CDU-geführten Bundesländer (außer Niedersachsen) statt, weil diese entweder bei den verabschiedeten Regelungen bleiben (Saarland) oder die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen in Eigenregie formulieren wollen.

    Das von der Berliner Gesundheitsministerin Karin Lompscher (Linke) favorisierte Totalrauchverbot nach bayerischem Muster zeichnete sich als Außenseiterposition ab. Der Tenor zielt jetzt in allen Bundesländern außer Bayern darauf hin, die vom Verfassungsgericht monierte Benachteiligung der Kleingastronomie aufzuheben und den betroffenen Wirten die Wahlfreiheit, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherkneipe führen, zu überlassen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen nunt die Rahmenbedingungen, für die das Gericht Vorgaben formuliert hatte. Diese Details haben in der Praxis erhebliche Bedeutung, etwa die Frage, in welchem Maße kleine, nicht frisch zubereitete Speisen in den Raucher-Eckkneipen noch verabreicht werden dürfen.

    In Baden-Württemberg hat sich die Regierungskoalition von CDU und FDP inzwischen geeinigt, das Rauchverbot für Einraumkneipen unter 75 qm unter bestimmten Auflagen wieder aufzuheben. Auch in Berlin stehen die Zeichen auf Liberalisierung: Die SPD-Fraktion sprach sich mit großer Mehrheit für Ausnahmeregelungen aus.

    In Bayern verteidigt die CSU nach wie vor trotzig ihr Totalverbot. Umfragen sehen die CSU bei unter 50 Prozent in den bevorstehenden Landtagswahlen, und der potenzielle Koalitionspartner FDP macht sich massiv für eine Lockerung der Gastro-Rauchverbote stark.

    (DTZ 37/08)

  • Bundes- und Landtagsabgeordnete zeigen kein bisschen Verständnis für unsere Nöte

    Allgäuer Tabakwarenhändler Gerhard Raupold: Statt der erhofften Planungssicherheit gab es Rauchverbote

    [pic|71|l|||Der bayerischen Fachhändler Gerhard Raupold sieht seine Kollegen und sich nicht nur von Bundes- und Landtagsabgeordneten im Stich gelassen, sondern darüber hinaus von ihren Entscheidungen unter Druck gesetzt.|||]

    GROSSHANDEL

    SONTHOFEN (DTZ/kdp). Die Veränderungen im deutschen Zigarettenmarkt haben wesentlich den Tabakwarengroßhandel im Automatenbereich getroffen. Daten und Fakten zur erfolgreichen Führung eines mittelständischen Unternehmens veränderten sich in wenigen Jahren drastisch. Sowohl politische Rahmenbedingungen wie auch Entscheidungen von Marktpartnern sind für Gerhard Raupold an dieser Entwicklung beteiligt. Der Inhaber von „Tabakhaus Raupold“ in Sonthofen im Allgäu betreibt in dritter Generation einen Großhandel mit rund 600 Automaten, die wesentlich in der Gastronomie der Urlaubsregion Oberallgäu anzutreffen sind, und ein Spezial-Fachgeschäft am Sitz des Unternehmens in der Sonthofener Innenstadt. Zu den aktuellen Problemen äußerte sich der Inhaber in einem Gespräch mit DTZ.

    DTZ: Wie beurteilen Sie die bis heute vollzogene Entwicklung ?
    Gerhard Raupold: Kannte man bisher das „Damoklesschwert“ eines möglichen Verbotes von Außenautomaten durch die Politik, so scheint diese Sorge von der Existenzangst abgelöst, die alle Bereiche eines bisher funktionierenden Großhandels erfasst hat. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass die große Zahl von Außenautomaten auch die Politik ermuntert hat, diesen Vertriebsweg über Jahre recht kritisch zu begleiten.
    Im Vorfeld der Automatenumstellung auf Jugendschutz haben wir alle erreichbaren Landtagsabgeordneten und auch unsere Bundestagsabgeordneten mit der zu erwartenden Problematik vertraut gemacht. Gespürt habe ich lediglich Ablehnung und kein bisschen Verständnis für unsere Nöte.

    DTZ: Welche Veränderung und Herausforderung macht Ihnen derzeit besonders zu schaffen?
    Gerhard Raupold: Wenn man sich für den Jugendschutz wie unsere Branche mit außerordentlich hohen Investitionen einsetzt, müsste eigentlich Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum gewährleistet sein. Statt dessen kommt es „knüppeldick“ mit dem Nichtraucherschutzgesetz des Freistaates Bayern. Generelles Rauchverbot in der Gastronomie und öffentlichen Gebäuden (Ausnahme lediglich geschlossene Gesellschaften und Raucherclubs) behindern den Automaten noch einmal zusätzlich. Nicht ohne Häme erhielt ich aus dem Rathaus einen Anruf, „da ja hier nicht mehr geraucht werden dürfe, könne ich den Automat abholen“. Ich hoffe nicht, dass das ein Vorgeschmack auf weitere Abbauten sein wird. Tendenziell kommen die meisten Gastwirte ihren rauchenden Kunden entgegen. Spezielle Bistrotische und auch Raucherecken vor den Lokalen sind zumeist die Regel.

    DTZ: Gibt es einen Bereich, der Ihnen Unterstützung gewährt beziehungsweise für Ihre Belange besonders aufgeschlossen ist?
    Gerhard Raupold: Bei meinen bedeutenden Lieferanten für Zigaretten und Feinschnitt habe ich das Gefühl, dass das Management sich mit den aktuellen Gegebenheiten abgefunden hat. Widerstand empfinde ich gegenwärtig nur in der Gastronomie, die genau wie wir mit den Folgen der Umsatzrückgänge zu kämpfen hat.
    Auch missfällt mir besonders, dass der größte Anbieter, Philip Morris, seine Abnahmemengen so erhöht hat, dass ich meine Disposition erheblich verändern musste. Bei den bekannten Umsatzrückgängen, die Abnahmemengen zu erhöhen, bleibt mir unverständlich. Unterstützung und Veränderungen verspreche ich mir von der anstehenden Landtagswahl im Freistaat Bayern. Die FDP hat eine offensive Kampagne mit dem Titel gestartet: „Warum Bayern Freistaat heißt? Weil Verbotsstaat blöd klingt.“
    Dazu die Ergänzung: „Nichtraucherschutz ist wichtig. Eigenverantwortung bayerischer Wirte und Gäste aber auch.“
    Davon verspreche ich mir sehr viel Wirkung. Zur Unterstützung dieser Kampagne und der Partei werden von uns Prospekte und Folder breitflächig verteilt. Mit einem guten Wahlergebnis dürfte die FDP Einfluss gewinnen, ihr Ziel zu erreichen, dass Hotels und Gaststätten sich entscheiden sollen, ob sie rauchfrei sein wollen oder nicht beziehungsweise getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher anbieten. Auch „Freie Wählergemeinschaften“ haben dieses für uns wichtige Thema für sich entdeckt.

    DTZ: Wie weit sind Sie mit der Automatenumstellung zum Thema „Zugang von 16 auf 18 Jahre erhöhen“?
    Gerhard Raupold: Bei diesem Thema bin ich in Sorge, weil der Gesetzgeber die Umstellung bis zum 1. Januar 2009 vorschreibt. Bisher liegen die geeigneten Programme von etwa 15 Anbietern nicht vor beziehungsweise sie befinden sich noch im Teststadium. Offensichtlich ist keiner der Automatenanbieter in der Lage eine passende Software zu liefern.
    Unabhängig von der Umstellungsproblematik sind wir mit unseren Automaten dann der einzige Vertriebsweg, der lückenlos Jugendschutz beim Zigarettenverkauf anbietet. Das müsste die Politik eigentlich honorieren.

    DTZ: Mit den gegebenen Widrigkeiten zu wirtschaften, heißt auch eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, um „einigermaßen“ über die Runden zu kommen. Worauf haben Sie sich konzentriert?
    Gerhard Raupold: Es sind natürlich die bekannten Maßnahmen, nur war der Druck zur Veränderung noch nie so groß wie heute.
    Kostenmanagement stand obenan, weil an Steigerungen im Umsatzbereich nicht zu denken war. Besuchsfolge, Warenbestand, Füllrhythmen mussten neu justiert werden. Anzahl der Mitarbeiter war natürlich auch ein Thema, wie auch eine noch bessere Koordination aller Fahrstrecken besonders in einem ländlich strukturierten Gebiet wie bei uns, ohne den Service zu vernachlässigen.
    Es bleibt auch zu erwähnen, dass sich die Kosten des Geldverkehrs bei den heutigen Abrechnungsmodalitäten verteuert haben, natürlich auch erheblich die Fahrkosten und sonstige Belastungen.
    Eine wünschenswerte Hilfe könnte eine Ertragsverbesserung beim Warenbezug sein. Offensichtlich bestehen Absichten, die Margen zu verbessern – eine für uns existenzielle Frage.
    Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass sich die prägenden Anbieter auf eine notwendige Handelsunterstützung einigen.

    (DTZ 33/08)

  • Das Gastrorauchverbot auf Justitias Waage

    Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht hat begonnen

    [br*000040.JPG**] KARLSRUHE (DTZ/pnf/fok). Am Mittwoch dieser haben die mündlichen Verhandlungen vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die umstrittenen Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten begonnen. Aus den fast 30 Beschwerdeführern gegen die betreffenden Nichtraucherschutzgesetze verschiedener Bundesländer hatte das Gericht exemplarisch drei ausgewählt, darunter zwei Eckkneipenwirte aus Tübingen und Berlin sowie den Betreiber einer Diskothek in Heilbronn.

    Die Kläger machen eine Verletzung ihrer Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend und sehen angesichts dramatischer Umsatzeinbußen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die beiden Kneipenwirte beanstanden außerdem das Fehlen von Ausnahmeregelungen für die Einraumgastronomie in ihren Bundesländern, die im Gegensatz zu Mehrraumbetrieben nicht die Möglichkeit haben, getrennte Raucherbereiche einzuführen. Der Diskobetreiber klagt gegen das generelle Rauchverbot für Diskos in Baden-Württemberg, obwohl in seinem Betrieb nur erwachsene Besucher zugelassen sind und er gute Voraussetzungen für die Abtrennung eines Raucherbereiches hätte.

    Enorme Auswirkungen für Gastrobetriebe

    Die Auswirkungen der Rauchverbote sind vor allem in der getränkeorientierten Gastronomie erheblich. So hatte das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die ohnehin von rückläufigen Umsätzen gebeutelte Gastronomiebranche in denjenigen Bundesländern, die bereits im vergangenen Jahr Rauchverbote verhängt hatten, einen signifikant stärkeren Umsatzeinbruch hinnehmen mussten.

    Speziell bei Eckkneipen sind die Auswirkungen noch dramatischer, erste Schließungen sind erfolgt. Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg verweist auf Umfragen, wonach ein halbes Jahr nach In-Kraft-Treten des Rauchverbots die Umsätze in 80 Prozent der Einraumgaststätten um rund 22 Prozent zurückgegangen sind.

    Dass inzwischen auch die öffentliche Meinung sich immer stärker gegen rigide Gastrorauchverbote wendet, belegt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS für den „Spiegel“, wonach 67 Prozent aller Befragten Ausnahmen vom Rauchverbot – etwa für kleine Kneipen – für angebracht halten.

    Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser DTZ-Ausgabe waren noch keine Details über den bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen greifbar. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte bereits vor Eröffnung des Verfahrens erklärt, das Gericht wolle die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten „relativ umfassend klären und damit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen.

    Bis spätestens Ende Juli soll ein Grundsatzurteil gefällt sein, das nicht nur die derzeit zur Verhandlung stehenden Klagen klären, sondern auch für das Bundesgebiet richtungsweisend sein wird.

    (DTZ 24/08)

  • Hessen will Gastro-Rauchverbot

    Landesregierung: Ausnahmen für Eckkneipen

    WIESBADEN (DTZ/fnf). Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) hat in einem Interview mit der „Frankfurter Neuen Presse“ angekündigt, im Hessischen Landtag eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorzuschlagen. Danach soll inhabergeführten Eckkneipen die Möglichkeit gegeben werden, das Rauchen zu erlauben.

    [br*000035.JPG**] Außerdem werde derzeit beraten, wie eine im Gesetz bereits vorgesehene Verordnung aussehen könne, bei Installation modernster technischer Luftreinigungssysteme das Rauchen zu gestatten. Als Begründung nannte Lautenschläger das Fehlen bundesweit einheitlicher Vorschriften und die Benachteiligung hessischer Gastronomen gegenüber Kneipenwirten anderer Bundesländer, in denen Gerichte die Gesetze für Eckkneipen außer Kraft gesetzt hatten.

    Die CDU nähert sich mit ihrem Sinneswandel nun der Position der hessischen FDP an, die sich bereits vor In-Kraft-Treten des Nichtraucherschutzgesetzes für eine liberale Handhabung im Gastronomiebereich ausgesprochen hatte. Anfang der Woche hatte der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn gefordert, die hessischen Regelungen auf einen verfassungsrechtlich einwandfreien Boden zu stellen und mit einer Lockerung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie der existenziellen Bedrohung zahlreicher Einraumgaststätten entgegenzuwirken. Die FDP legte am Montag dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

    (DTZ 19/08)