Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht hat begonnen
[br*000040.JPG**] KARLSRUHE (DTZ/pnf/fok). Am Mittwoch dieser haben die mündlichen Verhandlungen vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die umstrittenen Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten begonnen. Aus den fast 30 Beschwerdeführern gegen die betreffenden Nichtraucherschutzgesetze verschiedener Bundesländer hatte das Gericht exemplarisch drei ausgewählt, darunter zwei Eckkneipenwirte aus Tübingen und Berlin sowie den Betreiber einer Diskothek in Heilbronn.
Die Kläger machen eine Verletzung ihrer Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend und sehen angesichts dramatischer Umsatzeinbußen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die beiden Kneipenwirte beanstanden außerdem das Fehlen von Ausnahmeregelungen für die Einraumgastronomie in ihren Bundesländern, die im Gegensatz zu Mehrraumbetrieben nicht die Möglichkeit haben, getrennte Raucherbereiche einzuführen. Der Diskobetreiber klagt gegen das generelle Rauchverbot für Diskos in Baden-Württemberg, obwohl in seinem Betrieb nur erwachsene Besucher zugelassen sind und er gute Voraussetzungen für die Abtrennung eines Raucherbereiches hätte.
Enorme Auswirkungen für Gastrobetriebe
Die Auswirkungen der Rauchverbote sind vor allem in der getränkeorientierten Gastronomie erheblich. So hatte das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die ohnehin von rückläufigen Umsätzen gebeutelte Gastronomiebranche in denjenigen Bundesländern, die bereits im vergangenen Jahr Rauchverbote verhängt hatten, einen signifikant stärkeren Umsatzeinbruch hinnehmen mussten.
Speziell bei Eckkneipen sind die Auswirkungen noch dramatischer, erste Schließungen sind erfolgt. Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg verweist auf Umfragen, wonach ein halbes Jahr nach In-Kraft-Treten des Rauchverbots die Umsätze in 80 Prozent der Einraumgaststätten um rund 22 Prozent zurückgegangen sind.
Dass inzwischen auch die öffentliche Meinung sich immer stärker gegen rigide Gastrorauchverbote wendet, belegt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS für den „Spiegel“, wonach 67 Prozent aller Befragten Ausnahmen vom Rauchverbot – etwa für kleine Kneipen – für angebracht halten.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser DTZ-Ausgabe waren noch keine Details über den bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen greifbar. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte bereits vor Eröffnung des Verfahrens erklärt, das Gericht wolle die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten „relativ umfassend klären und damit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen.
Bis spätestens Ende Juli soll ein Grundsatzurteil gefällt sein, das nicht nur die derzeit zur Verhandlung stehenden Klagen klären, sondern auch für das Bundesgebiet richtungsweisend sein wird.
(DTZ 24/08)
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