Schlagwort: Umsatzeinbußen

  • „Teil der Grundversorgung“

    BERLIN // Nach den Lockerungen im Einzelhandel stellt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine hohe Nachfrage nach E-Zigaretten fest. Er fordert: Die Bedeutung der Branche bei der Grundversorgung muss anerkannt werden.

    Maßnahmen
    Im Zuge der Corona-Pandemie gab es erhebliche Einschränkungen beim Einzelhandel. Die einzelnen Maßnahmen sind in den Ländern und Kommunen teils sehr unterschiedlich umgesetzt und ausgelegt – teils auch unterschiedlich gelockert – worden, dadurch ist ein bundesweiter Flickenteppich entstanden. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hatte sich zwar frühzeitig für Ausnahmegenehmigungen in den einzelnen Bundesländern eingesetzt, dennoch wurde die E-Zigarette lediglich in Hessen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als Bestandteil der wichtigen Grundversorgung anerkannt. In allen anderen Bundesländern mussten die Vape-Shops geschlossen bleiben.

    Umsatzeinbußen
    Das habe nicht nur zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt, teilt der VdeH mit. Auch ehemalige Raucher, die in der E-Zigarette eine nach aktuellem Kenntnisstand mindestens 95 Prozent weniger schädliche Alternative gefunden hätten, seien unter Umständen gezwungen gewesen, auf herkömmliche Zigaretten zurückzugreifen. Dabei sei ein Wechsel zurück zum Rauchen gerade unter gesundheitspolitischen Aspekten fatal.

    Grundversorgung
    Wer bislang an der Bedeutung der E-Zigarette bei der Grundversorgung gezweifelt habe, werde nun eines Besseren belehrt: Die Lockerungen der vergangenen Tage hätten eine enorm gestiegene Nachfrage bei E-Zigaretten, Liquids und Zubehör zur Folge gehabt. Während Einzelhändler aus anderen Branchen in den Tagen seit den Lockerungen eine Zurückhaltung beim Konsumverhalten beobachteten, sei in den Vape-Shops eine stark gestiegene Nachfrage zu sehen. Dank guter Vorbereitung und stimmiger Konzepte, könnten dennoch sämtliche Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden.

    Online-Handel
    Da es sich bei E-Zigaretten um beratungsintensive Produkte, die insbesondere wechselwilligen Rauchern erklärt werden müssten, könne der Online-Handel hier nur ergänzend tätig sein. Politik, Behörden und Entscheidungsträger sollten daraus den Schluss zu ziehen, dass die E-Zigaretten-Fachgeschäfte eine unverzichtbare Rolle bei der Grundversorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten spielen, fordert der VdeH.

    Nachfrage
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes, erklärt: „Die starke Nachfrage nach unseren Produkten verdeutlicht, wie dringend es erforderlich ist, die E-Zigarette als wichtigen Baustein bei der Grundversorgung anzuerkennen. Es hat sich gezeigt, dass das tatsächliche Konsumverhalten und nicht etwa politische Entscheidungen dafür maßgeblich sind, was zur Grundversorgung zählt.“

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  • DTZ-Special: E-Zigarette und Liquids

    MAINZ // Die Vorkommnisse um E-Joints in den USA im vergangenen Jahr haben sich auch auf den E-Zigarettenhandel in Deutschland, über den ein Sturm der Entrüstung fegte, ausgewirkt.

    Branchenteilnehmer melden Umsatzeinbußen von 40 Prozent und mehr. Zwar hat es außerhalb Amerikas seit dem Marktstart der E-Zigarette vor zirka zehn Jahren bei weltweit geschätzt 50 Millionen Nutzern kein vergleichbares Ereignis gegeben, doch trugen das Verkennen wissenschaftlicher Belege und eine größtenteils negative Berichterstattung dazu bei, dass Konsumenten in Deutschland stark verunsichert sind. DTZ hat sich für Sie in der E-Branche umgehört.

    Darüber hinaus beleuchtet das DTZ-Sonderthema in der DTZ-Printausgabe 06/20 die richtige Platzierung von E-Produkten, den US-Skandal um E-Joints, wie wichtig Aufklärung ist, weshalb Beratung das A und O im Verkauf sind und warum Philip Morris sich mehr Konkurrenz für seinen Tabakerhitzer wünscht.

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    (DTZ 06/20)

  • Rauchen wieder erlaubt

    WIEN // Die Umsatzeinbußen im Nachtgeschäft waren zu hoch: Vor einem Jahr hatte das Wiener Café Drechsler am Naschmarkt die Raucher verbannt – jetzt sind sie wieder willkommen.

    Die Einbußen bis zu 40 Prozent fielen vor allem ins Abend- und Nachtgeschäft, zitiert der „Standard“ Drechsler-Chef Manfred Stallmajer. Der Kaffeehauschef hat jetzt eine Trennwand mit Doppelschwingtür im unteren Bereich des Szene-Treffpunkts einbauen lassen. Auf diese Weise entstehen etwa 40 Raucher-Sitzplätze. Für die architektonische Veränderung hat er knapp 20.000 Euro investiert, schreibt der „Standard“.

    Das Drechsler hatte bis Anfang September 2013 einen Raucherbereich. Statt einer Trennwand war ein „ausgeklügeltes Lüftungssystem“ installiert, das von der zuständigen Behörde nicht akzeptiert wurde. Auf diesem Grund habe man sich damals entschlossen, den Tabakkonsum komplett zu verbieten, sagt Stallmajer.

    Das Kaffeehaus ist sonntags bis donnerstags von 8 bis Mitternacht geöffnet, freitags und samstags bis 2 Uhr nachts.
    red

    (DTZ 41/14)

  • Steffens hält an Verschärfung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes fest

    DÜSSELDORF (DTZ/red). In einer hitzigen Debatte während der Aktuellen Stunde im Landtag wurde die Verschärfung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens von Seiten der CDU, FDP und den Piraten scharf kritisiert. Der Vorwurf: Die rot-grüne Koalition gefährde sowohl Brauchtum als auch eine ganze Branche in NRW. Zahlreiche Wirte, Schützen und Karnevalisten haben protestiert, genützt hat es bisher wenig.[p][/p]
    Rund 70 Prozent der Kneipenwirte, so FDP-Fraktionschef Christian Lindner, beklagten seit der Einführung der Verschärfung starke Umsatzeinbußen. Diese seien ein Ausdruck grüner Ideologie. Steffens hingegen argumentierte stoisch mit der „Gesundheit als höchstes Gut des Menschen“ und 3300 Toten, die laut strittiger DKFZ-Studie jedes Jahr durch Passivrauch sterben. Zudem wurde die Darstellung, die Gastronomie stecke seit Verschärfung des Nichtraucherschutzes in NRW an finanziellen Schwierigkeiten, zurückgewiesen. Ein Hintertürchen ließ sie sich jedoch offen, indem sie verkündete, das Gesetz in einem Jahr überprüfen lassen zu wollen.[p][/p]
    Bevormundung trotz umstrittenen Argumenten – Die Gangart der rot-grünen Koalition schmeckt vielen nicht. Hendrik Wüst, Wirtschaftsexperte der CDU, warnte diesbezüglich vor einer „ideologischen Orgie grüner Bevormundungen“. Der ehemalige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht sogar von „Entmündigung von Staats wegen“.[p][/p]
    Auch wenn Steffens an der Meinung festhält, „die große Mehrheit der Bürger stehe zum verschärften Nichtraucherschutz“, scheint das letzte Wort zum Thema noch nicht gesprochen zu sein.
    Erste Wirte ergriffen daraufhin erneut das Wort: Seit das Rauchverbot in Kirmeszelten greift, muss über eine Aufrüstung in Form von Raucherterassen nachgedacht werden, weitere Sicherheitsleute werden benötigt. Die Kosten hierfür müssen auf den Gast übertragen werden. Das heißt im Klartext: Getränke werden teurer. Kleinere Brauereien wie die Hausbrauereien Schlüssel und Schuhmacher können dem Kostendruck nicht standhalten und haben schon eine Preiserhöhung für die Düsseldorfer Rheinkirmes angekündigt.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Wirte planen Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Proteste gegen das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen reißen nicht ab. Aktuell klagen etwa 10.000 Mitgliedsbetriebe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) über Umsatzeinbußen.

    Die Wirte sammeln Medienberichten zufolge landesweit Unterschriften für ein Volksbegehren gegen das ungeliebte Gesetz. Am 15. Juni gehen sie gemeinsam auf die Straße und demonstrieren vor dem Landtag in Düsseldorf für eine Lockerung der Verordnung.

    Der Dehoga will die Aktion organisatorisch, allerdings nicht finanziell unterstützen, heißt es. Der Verband hält es eigenen Angaben zufolge für aussichtslos die erforderlichen eine Millionen Stimmen für ein erfolgreiches Volksbegehren zu sammeln.

    (DTZ 23/13)

  • Prostete gegen NRW-Rauchverbot

    KÖLN/DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Proteste reißen nicht ab: Das Rauchverbot, das seit 1. Mai in Nordrhein-Westfalen in Kraft ist, bringt Wirte, Karnevalisten und Schützen auf die Straße.

    Am 5. Juni kündigen Kölner Gastwirte eine Großdemonstration gegen die Verordnung an. Treffpunkt ist der Rathausplatz. Sie fordern: „Weg mit dem absoluten Rauchverbot in Kneipen, Festzelten und Gaststätten.“

    Eine Woche später, am 15. Juni, protestieren in Düsseldorf Wirte, Karnevalisten und Schützen gemeinsam gegen das Gesetz. Sie appellieren an die Landesregierung eine Lockerung der Anordnung zu veranlassen.

    Hintergrund sind massive Umsatzeinbußen, die viele der betroffenen Gastronomen seit knapp vier Wochen beklagen.

    (DTZ 22/13)

  • Rauchverbot I: Kein Geld für Gastwirte

    KARLSRUHE (DTZ/pi). Laut dpa müssen Gastwirte die wirtschaftlichen Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots allein tragen.

    Dies ist das Resultat einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, vor dem ein Pächter einer Gaststätte auf Schadensersatz gegen den Vermieter geklagt hatte, da er in Folge des Rauchverbots Umsatzeinbußen zu beklagen hatte; der Pächter wollte seinen Vermieter dazu zwingen, durch Umbauten einen Raucherraum einzurichten. Hierzu ist dieser aber laut Gerichtsurteil (Az. XII ZR 189/09) nicht verpflichtet.

    (DTZ 28/2011)

  • Das Gastrorauchverbot auf Justitias Waage

    Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht hat begonnen

    [br*000040.JPG**] KARLSRUHE (DTZ/pnf/fok). Am Mittwoch dieser haben die mündlichen Verhandlungen vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die umstrittenen Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten begonnen. Aus den fast 30 Beschwerdeführern gegen die betreffenden Nichtraucherschutzgesetze verschiedener Bundesländer hatte das Gericht exemplarisch drei ausgewählt, darunter zwei Eckkneipenwirte aus Tübingen und Berlin sowie den Betreiber einer Diskothek in Heilbronn.

    Die Kläger machen eine Verletzung ihrer Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend und sehen angesichts dramatischer Umsatzeinbußen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die beiden Kneipenwirte beanstanden außerdem das Fehlen von Ausnahmeregelungen für die Einraumgastronomie in ihren Bundesländern, die im Gegensatz zu Mehrraumbetrieben nicht die Möglichkeit haben, getrennte Raucherbereiche einzuführen. Der Diskobetreiber klagt gegen das generelle Rauchverbot für Diskos in Baden-Württemberg, obwohl in seinem Betrieb nur erwachsene Besucher zugelassen sind und er gute Voraussetzungen für die Abtrennung eines Raucherbereiches hätte.

    Enorme Auswirkungen für Gastrobetriebe

    Die Auswirkungen der Rauchverbote sind vor allem in der getränkeorientierten Gastronomie erheblich. So hatte das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die ohnehin von rückläufigen Umsätzen gebeutelte Gastronomiebranche in denjenigen Bundesländern, die bereits im vergangenen Jahr Rauchverbote verhängt hatten, einen signifikant stärkeren Umsatzeinbruch hinnehmen mussten.

    Speziell bei Eckkneipen sind die Auswirkungen noch dramatischer, erste Schließungen sind erfolgt. Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg verweist auf Umfragen, wonach ein halbes Jahr nach In-Kraft-Treten des Rauchverbots die Umsätze in 80 Prozent der Einraumgaststätten um rund 22 Prozent zurückgegangen sind.

    Dass inzwischen auch die öffentliche Meinung sich immer stärker gegen rigide Gastrorauchverbote wendet, belegt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS für den „Spiegel“, wonach 67 Prozent aller Befragten Ausnahmen vom Rauchverbot – etwa für kleine Kneipen – für angebracht halten.

    Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser DTZ-Ausgabe waren noch keine Details über den bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen greifbar. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte bereits vor Eröffnung des Verfahrens erklärt, das Gericht wolle die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten „relativ umfassend klären und damit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen.

    Bis spätestens Ende Juli soll ein Grundsatzurteil gefällt sein, das nicht nur die derzeit zur Verhandlung stehenden Klagen klären, sondern auch für das Bundesgebiet richtungsweisend sein wird.

    (DTZ 24/08)