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  • Skavenbeck bekommt ein neues Zuhause

    TMCC bezieht Neubau in Baden-Baden

    BADEN-BADEN (DTZ/fnf). Der junge Tabakwarenhersteller TMCC demonstriert Selbstbewusstsein: Das Unternehmen konzentriert im September seine Produktion und Verwaltung in einem Neubau am Standort Baden-Baden. Dort erfolgt künftig nicht nur die Produktion der aktuellen Innovation, der Filterzigarette Skavenbeck „Dark Shorty Brown“, die auf der diesjährigen Inter-tabac präsentiert wird, sondern der gesamten Tabak-Produktpalette der TMCC: Die Skavenbeck-Linie (Filterzigaretten Pink, Grey, Green und Brown), die Feinschnittprodukte Busman und auch die Zigarren Marti Paseo und Santa Lucia. Verwaltung, Vertrieb und Produktion werden in dem Neubau so ausgerichtet, dass dem Kundenbedürfnis nach Qualität und Schnelligkeit noch besser Rechnung getragen wird, teilt TMCC mit.

    Die nach neuesten Standards erbaute Produktionshalle steht auf einem Betriebsgelände von mehr als 12000 Quadratmetern. Der Bereich der Produktion und des Tabaklagers wird durch modernste Technik durchgehend klimatisiert, um dem hohen TMCC-Qualitätsstandard zu entsprechen. Von dem direkt an die Halle angeschlossenen funktional-repräsentativ gehaltenen Verwaltungstrakt besteht optimaler Kontakt und Zugang zur Produktion, der durch eine großzügig gestaltete Fensterfront zur Innenseite der Halle betont wird. Die dadurch geschaffene Nähe zwischen Verwaltung und Produktion verstärken zusätzlich den Teamcharakter.

    TMCC will die durch die nun erfolgte Zusammenlegung der Produktionsstandorte angestrebten Synergien mit der praktischen architektonischen Umsetzung versinnbildlichen: Produktion und Verwaltung sind ein Team. Die unmittelbare Anbindung des Standortes an Autobahn (1km) und Bahnhof (300m) schaffen weitere Vorteile, um die rasche Auslieferung an den Kunden und den persönlichen, direkten Austausch zu unterstützen. Mit dem neuen Engagement knüpft TMCC an die lange Tabaktradition des Standortes Baden-Baden an, welche Ende des 19. Jahrhunderts durch August Batschari begründet wurde, der in der einstigen Residenzstadt die erste deutsche Zigaretten- und Zigarrenmanufaktur eröffnete.

    (DTZ 35/08)

  • Neuer Automat geplant

    mk electronic schließt Joint Venture mit ICT

    BISPINGEN (DTZ/fok). Die mk electronic Vertriebs GmbH mit Sitz in Bispingen beabsichtigt, in Kooperation mit der Firma ICT einen neuen Zigarettenautomaten zu entwickeln. Den entsprechenden Abschluss eines Joint Ventures zwischen beiden Firmen gab mk electronic-Geschäftsführer Mike Kleene am Mittwoch dieser Woche bekannt. Das neue Gerät soll sich durch eine extreme Aufbruchsicherheit auszeichnen und optional mit allen relevanten Ausstattungsvarianten nach dem aktuellsten Stand der Technik versehen werden. Die Präsentation der ersten Prototypen ist für Frühjahr 2009 geplant. Mike Kleene zeigt sich offen für Anregungen aus dem Großhandel.

    Von dem Joint Venture nicht tangiert ist die Zusammenarbeit der 4U GmbH mit ICT im Bereich Banknotenakzeptoren.

    (DTZ 35/08)

  • Neuer Verkaufschef bei Philip Morris GmbH

    Arndt Wippert Nachfolger von Andreas Vertesi

    [pic|87|l|||Mit Arndt Wippert übernimmt ein „Eigengewächs“ mit besten Marktkenntnissen und Kundenkontakten die Geschäftsführung Verkauf der Philip Morris GmbH.|||]

    MÜNCHEN (DTZ/fnf). Vorbehaltlich des entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses wird der 40-jährige Arndt Wippert die Position des Geschäftsführers Verkauf Deutschland & Österreich bei der Philip Morris GmbH in München übernehmen. Er tritt die Nachfolge von Andreas Vertesi (44) an, der am 1. September 2008 als Director Key Accounts zu Philip Morris International nach Lausanne wechselt und dort für die Betreuung internationaler Großkunden verantwortlich zeichnen wird.

    Wippert startete seine Vertriebskarriere 1992 bei der Philip Morris GmbH in München. Nach verschiedenen Positionen mit wachsender Verantwortung im In- und Ausland übernahm er 2004 die Funktion als Nationaler Verkaufsdirektor Großkunden.

    (DTZ 35/08)

  • Indizien für leichte Markterholung

    Banderolenbezug signalisiert: Besserung in Sicht

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Als Frühindikator zeichnet der vom Statischen Bundesamt berechnete Steuerzeichenbezug auf Tabakwaren im Regelfall die Absatzerwartungen der Hersteller für den kommenden Monat ab. Unter diesem Blickwinkel signalisiert der Juli-Banderolenbezug 2008 durchaus Hoffnungen auf eine positive Stabilisierung des Marktes. Mit einem Steuerzeichenbezug für 8,590 Mrd. Stück Zigaretten wurde im Juli nicht nur die höchste Monatszahl im laufenden Jahr erreicht, sondern auch der ebenfalls starke Juli des Vorjahres um 1,8 Prozent getoppt.

    Der Kleinverkaufswert stieg um 2,7 Prozent auf 1,891 Mrd. Euro. Beim Feinschnitt erreichte der Steuerzeichenbezug mit 1962,6 Tonnen (plus 19,4 Prozent) im Kleinverkaufswert von 199,1 Mill. Euro (plus 25,6 Prozent) eine deutliche Steigerung. Bei Zigarren/Zigarillos stieg der Banderolenbezug in der Menge sogar um 84,2 Prozent auf 592,3 Mill. Stück und im Wert um 44,6 Prozent auf 76,3 Mill. Euro, wobei der Vorjahresmonat allerdings überdurchschnittlich schwach war. Beim Pfeifentabak ging der Steuerzeichenbezug erwartungsgemäß deutlich zurück, weil die steuerliche Ausgrenzung der Billigstpfeifentabake inzwischen greift: In der Menge wurden Banderolen für 64,4 Tonnen bezogen (minus 68,4 Prozent), der Kleinverkaufswert lag nur noch bei 7,0 Mill. Euro (minus 51,5 Prozent).

    Bei den Tabaksteuereinnahmen erzielte der Fiskus im Juli 2008 insgesamt ein Minus von 7,5 Prozent auf 1,178 Mrd. Euro (netto) . Für den Gesamtzeitraum Januar bis Juli 2008 liegt das Minus bei 8,2 Prozent.

    (DTZ 35/08)

  • Kostendruck und Ertragsschwäche treiben Fachhandel immer mehr in die Enge

    Beispiel Spritpreise / Appelle an die Hersteller für Margenverbesserung

    [pic|88|l|||Spritpreisexplosion und Maut belasten die Transportkosten des Großhandels massiv.|||]

    MAINZ (DTZ/fok). Die Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erträgen öffnet sich für die Unternehmen des Fachgroß- und -einzelhandel mit Tabakwaren in Deutschland immer mehr. Jüngster Auslöser sind die exorbitant gestiegenen Spritpreise. Transportintensive Branchen wie der Großhandel sind dadurch massiv betroffen. „Jeder Cent Preiserhöhung beim Diesel kostet unser Unternehmen rund 100 000 Euro im Jahr“, rechnet man beispielsweise bei Lekkerland vor.

    Die Kostensteigerungen im zweistelligen Bereich im laufenden Jahr versuchte das Unternehmen über Einspar- und Rationalisierungsmaßnahmen aufzufangen. Weil das bei weitem nicht zur Deckung der Mehrkosten ausreicht, verlangt das Unternehmen vorläufig ab 1. September von seinen Kunden einen Transportkostenzuschlag pro Lieferstopp von 1,52 Euro. Andere Großhändler stehen genau vor demselben Problem davongaloppierender Handlingskosten bei ausgereizten Rationalisierungspotenzialen und reagieren mit Anpassung ihrer Abgabepreise.

    Doch letztlich sorgt der harte Wettbewerbsdruck dafür, dass die Überwälzung nur als letztes Instrument eingesetzt wird, denn den Großhändlern ist klar, dass jede zusätzliche Belastung ihre klassische Einzelhandelskundschaft schwächt. Und die leidet bereits in starkem Maße an Liquiditätsproblemen. Niedrigere Kapitalbindung durch häufigere Lieferungen mit kleineren Liefermengen führt automatisch zum Anstieg der Logistikkosten für den Großhändler. Ein Ausweichen des Einzelhändlers auf Selbstabholung im C&C ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei, denn neben dem Serviceverzicht und dem Zeitaufwand spürt er dann die gestiegenen Spritkosten am eigenen Tank.

    „Die Grundproblematik ist aber unverändert das rückläufige Marktvolumen bei gleichzeitiger Verschiebung des Spannenmix hin zu billigeren und damit weniger ertragsstarken Produkten,“ stellt BDTA-Präsident Hubertus Tillkorn fest. „Groß- und Einzelhandel brauchen dringend eine Verbesserung der Spannen durch Preiserhöhungen über die gesamte Range“, appelliert er an die Hersteller, die mit ihrer Preishoheit die entscheidenden Hebel in der Hand haben.

    Über die Spielräume für Preisanhebungen kann trefflich gestritten werden. Erst kürzlich wies in einem Artikel der FAZ der Analyst Adam Spielman darauf hin, dass in etlichen Märkten, wie z.B. den USA und Großbritannien, die Absatzmengen zwar zurückgehen, Umsätze und Erträge durch überproportionale Preisanhebungen aber gleichwohl steigen. Ob dies aber auch für den deutschen Markt mit seinen offenen Grenzen und einem Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum von rund 20 Prozent Gültigkeit hat, wird herstellerseitig teilweise mit Skepsis gesehen.

    Als Haupthemmnis für Preiskorrekturen, die dem Handel die dringend erforderliche Rückkehr zu auskömmlichen Spannen ermöglichen würden, sieht der Großhandel die verfestigten Positionen der großen Hersteller, bei denen Aktion und Reaktion an Konditionen geknüpft werde und das entstandene Patt letztlich jede positive Veränderung verhindere.

    Der Einzelhandel als letzter in der Wertschöpfungskette ist von der Entwicklung am härtesten betroffen. Dieter Rangol, Geschäftsführer des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, bringt es auf den Punkt: „Es kann nicht sein, dass den Letzten die Hunde beißen und dieser Letzte, der Einzelhandel, geht dabei vor die Hunde. Ohne seine Distributionsleistung geht gar nichts, und deshalb ist es dringend notwendig, seine Leistungen angemessen zu honorieren. Alle Wertschöpfungsstufen der Tabakbrache sind daher aufgefordert, etwas für dieses Ziel zu tun. Die BTWE-Dialogplattform auf der Inter-tabac könnte ein geeigneter Rahmen sein, das Thema voranzutreiben.“

    Generell wird bei Gesprächen mit dem Handel von diesem immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Verteilung des Wirtschaftsnutzens noch richtig sei angesichts starker Rationalisierung auf Seiten der Hersteller und fehlenden Kostensenkungspotenzialen auf Seiten des Handels.

    (DTZ 35/08)

  • Bis der Umsatz sprudelt

    Der Tabakfachhändler Michael Kegreiss setzt neben Single Malt Whisky nun auch auf Champagner

    SPIRITUOSEN

    [pic|79|l|||Die Leidenschaft wurde für den Fachhändler zum Beruf: Edle Tabake und feine Spirituosen gehören für Michael Kegreiss einfach zusammen.|||]

    STUTTGART (DTZ/esa). „Brüder! Kommt geschwind. Ich trinke Sterne!“ soll Ende des 17. Jahrhunderts Dom Pérignon begeistert ausgerufen haben – der Benediktinermönch gilt als der Erfinder des Champagners. Tatsächlich setzte er aber alles daran, dass keine Bläschen in die Flasche kommen; für den Kellermeister der Abtei von Hautvillers waren sie nur eine unerwünschte Nebenerscheinung. Doch das tut der Legende und dem Champagner-Mythos keinen Abbruch: 2007 wurden weltweit 338 Mio. Flaschen Champagner verkauft und der Vorjahresrekord um drei Prozent gesteigert. Deutschland ist nach Frankreich, Großbritannien und den USA mit jährlich elf Millionen Flaschen viertgrößter Abnehmer.

    Hier zu Lande scheint der edle Schaumwein immer mehr Genießer zu finden. Nicht als prestigeträchtige Luxusbrause für euphorisierte Anhänger der New Economy, wie es vor zehn Jahren der Fall war, sondern für Menschen, die den Wert eines außergewöhnlichen Naturproduktes zu schätzen wissen. Und wer versteht davon mehr als die Kunden eines Tabakfachgeschäftes? So ist seit kurzem das Schaufenster von Michael Kegreiss mit Champagner dekoriert. Vor zehn Jahren hat er seine privaten Leidenschaften zum Beruf gemacht und in der Stuttgarter Eberhardtstraße ein Fachgeschäft für Zigarren und schottischen Single Malt Whisky eröffnet. Die Gewichtung der beiden Genüsse gibt der Tabakfachhändler mit „50 : 50“ an – für ihn gehören sie einfach zusammen, jedenfalls in den 35 Quadratmetern seines Geschäftes.

    Dort findet man im begehbaren Humidor eine große Auswahl edler Longfiller aller Provenienzen, und der Bestand des gälischen Lebenswassers hat sich mit den Jahren auf gut 300 Sorten erweitert. Immer tiefer konnte Kegreiss in die faszinierende Materie eindringen, sich spezialisieren und wichtige Kontakte knüpfen. Dabei kam der ehemalige Autohändler aus Ludwigsburg erst 1996, während eines England-Urlaubs, mit Single Malt Whisky in Kontakt: „Davor hatte ich nur Supermarktprodukte wie Chivas Regal gekannt“.

    Doch das Aha-Erlebnis in einem Londoner Pub hinterließ weit reichende Spuren. Eines der Höhepunkte war 2006 die eigene Einzelfassabfüllung eines 25 Jahre alten „Highland Park“ – innerhalb kürzester Zeit waren die 120 Flaschen mit dem Etikett „The Masterplan Malts Vol. I“ vergriffen. Die Nummer 001 hatte sich Michael Kegreiss für besondere Anlässe gesichert.

    Warum Whiskykenner so für Einzelfassabfüllungen schwärmen, hat einen entscheidenden Grund: So, wie Zigarrentabake von Ernte zu Ernte immer neu komponiert werden müssen, damit der Aficionado „seine“ Marke als solche geschmacklich wiedererkennt, werden in Whiskyfirmen verschiedene Single Malt-Fässer so miteinander verschnitten, damit beispielsweise ein 15 Jahre alter „Dalwhinnie“ immer seine typischen Heidekrautnoten und seine malzige Süße besitzt. Der Whiskyliebhaber erhält somit über die Jahre hinweg ein konstantes Produkt.

    Der Kenner interessiert sich aber noch mehr für die einzelnen Fässer, deren unverschnittener Inhalt de facto ein Unikat ist. So gibt es unabhängige Abfüller (beispielsweise Signatory), die einer Destillerie wie etwa Macallan ein ganz bestimmtes Fass abkaufen, abfüllen und in dieser limitierten Auflage verkaufen. Doch mit den entsprechenden Kontakten kann auch ein Einzelhändler aus Deutschland solch eine Rarität im Fass erwerben. Das Ganze hat natürlich seinen Preis, und der Durchschnittskunde würde niemals 120 Euro für eine Flasche hinblättern, aber „meine Kunden sind mitgewachsen“, erklärt Kegreiss.

    [pic|80|r|||Sein Schaufenster hat Michael Kegreiss mit erlesenen Champagnern dekoriert und mit schmucken Accessoires sowie einer antiken Karte der Champagne ergänzt.|||]

    Neben den Premiumlongfillern im begehbaren Humidor sind die Whiskyspezialitäten zu einem festen Standbein seines Geschäftes geworden. Dafür hat er große Teile seines Zeitschriftenregals geopfert. Auch sonst investiert er viel Zeit in das „Wasser des Lebens“: Um immer auf dem neusten Stand zu sein, seien für ihn jedes Jahr im Herbst die „InterWhisky“ in Frankfurt und die „Whiskyship“ in Zürich wichtige Pflichttermine. Nur Schottland selbst ist für ihn passé: „Seit man in den Pubs nicht mehr rauchen darf, zieht es mich nicht mehr dort hin“, zeigt sich der 45-Jährige konsequent.

    Im Gegensatz zum Whisky war dann der Weg zum Champagner weniger eine emotionale als eine rationale Entscheidung: „Viele der umliegenden Feinkostgeschäfte in der City sind verschwunden. Aber der Bedarf ist nach wie vor vorhanden.“ Zum edlen Schaumwein riet ihm auch Alexander Friedrich, ein befreundeter Tabakfachhändler in Ludwigsburg, der mit Champagner in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht hatte. Kegreiss’ erste Zwischenbilanz: „Es läuft gut an, ich bin selbst überrascht.“
    Demnächst will er dann dem Beispiel seines Ludwigsburger Kollegen folgen und seinen Kunden zusätzlich bereits gekühlte Flaschen anbieten. Davon könnten allein schon die Hochzeitsgesellschaften des nahen Standesamtes profitieren.

    Neben allseits bekannten Champagnermarken wie „Veuve Clicquot“ und „Moët & Chandon“ setzt der Einzelhändler vor allem auf so genannte Winzerchampagner, den Marken kleinerer Hersteller. Sein eindringlichster Rat: „Du musst immer Vielfalt zeigen – mit nur zwei Flaschen kannst du nichts anfangen!“ Die meisten Informationen über Champagner erhält er über Fachliteratur, verschiedene Tastings und über seine Großhändler. Michael Kegreiss weiß, dass fundierte Fachkenntnisse die Basis für den Verkauf hochwertiger Genussmittel sind; deshalb ist auch ein Besuch der Herkunftsregion, der Champagne, geplant. Außerdem könne er dort mit den Winzern direkt in Kontakt treten, um eventuell in der Zukunft für ein kleines Haus den Deutschland-Import zu übernehmen.

    Halbe Sachen scheint es für den Stuttgarter Einzelhändler jedenfalls nicht zu geben, wenn er sich für eine Sache engagiert, dann richtig. Nur schade, dass solcher Enthusiasmus manchmal von außen gebremst wird: Tastings veranstaltet Kegreiss nur noch auf Firmenbuchung. „Für meine Kunden fehlen mir einfach die passenden Räumlichkeiten“, argumentiert der Schwabe. Denn Verkostungen würde er immer in Verbindung mit der Zigarre durchführen und das sei in der Gastronomie einfach nicht mehr realisierbar: „Finden Sie mal etwas, wo man eine Verkostung mit Zigarre machen kann, ohne dass der Wirt durchdreht.“ In den letzten Jahren habe sich die steile Erfolgskurve der Zigarre ja etwas abgeschwächt, doch die Aficionados, die der Handgerollten weiterhin die Treue hielten, besäßen ein ausgesprochenes Qualitätsempfinden und seien häufig offen für Neues.

    Durch den Champagner hätte sich für ihn ein ganz neuer Kundenkreis erschlossen, zumal die Partnerin eines Whiskykunden nun auch nicht mehr mit leeren Händen den Laden verlassen muss. Dabei könne man ein so ausgewähltes Produkt wie Champagner nur über eine gezielte Ansprache des Kunden bewerben, so Kegreiss. „Dann lässt er sich irgendwann auch an einen exklusiven Jahrgangschampagner heranführen“, sagt der Stuttgarter Händler. „Doch inwieweit das Thema Champagner für uns ein Erfolg wird, kann ich erst nach Weihnachten beurteilen“, schätzt Michael Kegreiss und ergänzt lachend: „Im schlimmsten Fall können wir ihn immer noch selbst trinken!“

    (DTZ 34/08)

  • Erfolg druch große Auswahl und gute Beratung

    Einzelhändlerin Maxi Schuster bietet in ihrem Fachgeschäft viele verschiedene Spirituosen-Sorten an

    [pic|81|l|||Fachhändlerin Maxi Schuster führt 35 Sorten Wein. Für weitere fehlt ihr schlicht der Lagerplatz.|||]

    BAD SALZUFLEN (DTZ/kh). „Habe ich nicht“ oder „führe ich nicht“ – gibt’s nicht! Maxi Schuster hat ein großes Spirituosen-Angebot in ihrem Tabak-Geschäft „Cigarren, Lebens-Art & Cie“ in Bad Salzuflen, in dem es nahezu nichts zu geben scheint, was die Händlerin ihrer Kundschaft nicht offerieren kann. Im Angebot hat sie – neben Tabakwaren aller Art, RBA, Tees und Präsenten – Weine, Whisky, Sherry, Grappa, Rum, Geiste, Brände, Brandy, Cognac und Liköre.

    Maxi Schuster verkauft Spirituosen nicht nur, sie kennt sich auch gut damit aus, wie sie tagtäglich ihren Kunden beweist. Vor allem mit Whisky ist sie bewandert. Nicht umsonst wurde Schuster „Whisk(e)y Guide 2008“ und ihr Laden als eines der besten Whisky-Fachgeschäfte in Deutschland ausgezeichnet. Doch die kreative Fachhändlerin kehrt sich bewusst von Massenware ab. Was es „überall“ zu kaufen gibt, ist nicht ihr Ding. Ihre Produkte sind keine 08/15-Ware.

    Whisky mit niedriger Auflage ebenfalls im Sortiment
    Innerhalb kurzer Zeit betreten zwei junge Männer den Laden, die einen Whisky für ihren Kollegen – einen Kenner und Fan – kaufen möchten. Den beiden Männern erklärt Schuster, wie die verschiedenen Whiskys hergestellt werden, wodurch sie sich unterscheiden, was das Besondere an ihnen ist und wie sie schmecken. Nach einer Weile entscheiden sie sich für ein Produkt. Sie haben einen Edradour ausgewählt. Er stammt aus der kleinsten schottischen Whisky-Destillerie. Schuster hat ihn vorrätig. „Wir führen auch Whiskys mit niedriger Auflage“, verrät Schuster. Über Sherry-finish und Fassstärken fachsimpelnd verlassen die zwei Männer einige Zeit später das Geschäft und kennen sich nun gar nicht mehr so schlecht aus in der Welt der Spirituose. Sie werden sicher wieder kommen.

    Doch woher hat Maxi Schuster ihr Fachwissen? „Whisky war die erste Spirituose, die ich hier angeboten habe. Dazu habe ich Dr. Schobert-Seminare besucht und mir die Produktion vor Ort angesehen“, erklärt die Ermuri-Fachhändlerin.

    Das Start-Sortiment von Ermuri hat Schuster längst, auch die Erweiterung des Großhändlers nimmt sie auf. Inzwischen hat sie aber auch Sorten, die darüber hinaus gehen. „Das Angebot meiner schottischen Single Malt Whiskys aus High- und Lowland sowie von den Inseln ist mittlerweile zu einer beachtlichen Palette angebotener Marken herangewachsen“, schreibt die Fachhändlerin auf ihrer Homepage. Was die Lieferanten betreffe, bewege sich gerade bei den Whiskys noch viel. Als Service hat Schuster eine Whisky-Liste zum Herunterladen auf ihre Homepage gestellt.

    „Meinen Sherry bekomme ich von einem kleinen spanischen Lieferanten, der einen filigranen jungen Sherry sowie einen vollmundigen alten Sherry in drei Geschmacksrichtungen anbietet.“ Bei Grappas arbeitet Schuster unter anderem mit der Distilleria Berta in Nizza Monferrato, Piemont zusammen. „Sie finden bei mir zur Zeit ursprünglich als Direktimport die Marke Elisi, einen Blend aus drei verschiedenen Rebsorten, der bis zu zwölf Jahre fassgelagert wird; außerdem mit dem legendären Conte Loredan Gasparini Azienda Agricola aus dem Veneto.“

    Zu den Bränden und Geisten gehören zum Beispiel ein naturtrüber Williams (Birnengeist) der Firma Lantenhammer am Schliersee in Bayern, Pflaumenbrand und Kornbranntwein, beide fassgelagert, der Gütersloher Destillerie Clüsener. Produkte aus den Brennereien Ziegler, Jöbstl und Marder runden das Angebot ab. Außerdem bietet Schuster Jahrgangsarmagnacs von Cerbois und Calvados von Daron aus der Normandie.

    Service wird bei Schuster groß geschrieben
    Da Service bei Schuster groß geschrieben wird, kann die Händlerin ihren Kunden auf Anfrage Jahrgangsarmagnacs der meisten Jahrgänge bestellen. Dazu kommt ein Angebot unterschiedlicher Liköre verschiedener Marken, wie beispielsweise Lantenhammer, Clüsener oder Friedensreiter. Zwei Sorten Brandy und einige Cognacs sind eine gute Ergänzung. Natürlich gibt es auch Rum – aus Kuba Havanna Club 3-, 7- und 15-jährig, Ron Varadero, Planatation Rum aus Trinidad, Barbados, Jamaica, Guyana und Venezuela. „Manche fragen danach, aber nicht allzu viele“, sagt Schuster. Selbstabgefülltes spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle.

    150 Whisky-Sorten und 35 verschiedene Weine finden in dem 80 Quadratmeter großen Fachgeschäft Platz. „Für weitere Sorten Wein fehlt mir leider der Lagerplatz.“ Die verschiedenen Spirituosen präsentiert die Fachhändlerin in übersichtlichen Vitrinen und Regalen, den Wein in speziellen Weinregalen, die in der Mitte des Geschäftes stehen. „Nicht jeder Fachhändler hat soviel Platz zur Verfügung. Spirituosen benötigen aber recht viel. Ich habe eben andere Sortimente reduziert. Zutaten für Cocktails gingen beispielsweise überhaupt nicht.“ Pfeife spielt eine immer kleinere Rolle, bedauert Schuster.

    Bereits im Jahr 2000 habe sich abgezeichnet, dass die Zigarre alleine nicht ausreiche. 60 Prozent ihres Umsatzes macht Schuster noch darüber. Andere Sortimente werden immer wichtiger. Gerade Whisky wird stark nachgefragt. „Etwa 18 Prozent des Umsatzes mache ich mit Spirituosen. Den größten Teil davon mit Whisky“, resümiert Maxi Schuster.

    Daneben bietet die Fachhändlerin Arrangements zum Verschenken, wie beispielsweise einen Picknick-Koffer mit Weingläsern, den Schuster auf einer Messe in Frankfurt am Main entdeckt hatte. „Man tut sich schwer damit, da Kunden meist ihre ganz eigenen Vorstellungen davon haben, was sie in einem Geschenk-Arrangement zusammengestellt haben möchten und was nicht.“ Aus diesem Grund werden bevorzugt einzelne Flaschen gekauft.

    Von der Frankfurter Messe: Picknick-Koffer mit Weingläsern
    „Aber die einen sind dann doch froh, wenn sie etwas kaufen können, das sofort verschenkt werden kann, die anderen holen sich hier Anregungen und stellen dann ihren eigenen Präsentkorb zusammen.“ In jedem Fall sind die Arrangements ein Blickfang. Bereits beim Betreten des Geschäfts fällt ein großes Eichenfass in der Raummitte auf, dass nicht nur ein Hingucker ist, sondern auch als Ablagefläche genutzt wird. Nach Geschäftsschluss geht die Arbeit weiter. Maxi Schuster bietet einmal im Jahr ein Whisky-Tasting an – auch Verkostungen für Grappas, Portwein, Sherry und Calvados. Einen Weinabend hat sie bereits gemeinsam mit einem Hotel organisiert. Außerdem präsentiert sie sich mit Weinen auf verschiedenen Stadtfesten.

    [pic|82|r|||Weine, Whisky, Sherry, Grappa, Rum, Geiste, Brände, Brandy, Cognac und Liköre wohin das Auge reicht.|||]

    Für den Standort Bad Salzuflen hatte sich Schuster entschieden, weil es in der Kurstadt noch kein Fachgeschäft für den gehobenen Zigarren-, Pfeifen- und Spirituosengenuss gab. Mit ihren beiden Mitbewerbern in der Innenstadt hat sie sich arrangiert. „Man hat sich die Bereiche aufgeteilt“, so Schuster. Nachdem die beiden jungen Männer mit dem Whisky gegangen sind, betritt ein Paar das Fachgeschäft. Nach einem kurzen Beratungsgespräch, verlassen sie mit einer Flasche Rum und Zigarren im Gepäck den Laden. Auf das Sortiment und die Beratung kommt es an, findet Schuster. „Wichtig ist mir, jeden Kunden freundlich zu bedienen und möglichst zu behalten!“

    (DTZ 34/08)

  • Staatliche Lottogesellschaften sehen sich durch Bundesgerichtshof gestärkt

    Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern darf abgelehnt werden

    [pic|83|l|||Dr. Friedhelm Repnik: Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt die BGH-Entscheidung.|||]

    Lotto
    KARLSRUHE (DTZ/vi). Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Supermärkten (sogenannten terrestrischer Vertrieb), entgegengenommen wurden. Die Lottogesellschaften sind aber berechtigt, die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern abzulehnen, wenn sie nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen. Von einer Ausdehnung ihrer Tätigkeit auf andere Bundesländer können die Lottogesellschaften zwar aufgrund eigener Entscheidung absehen, sie dürfen darüber aber untereinander keine Vereinbarung treffen. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Er hat damit einer Rechtsbeschwerde des DLTB und der Lottogesellschaften teilweise stattgegeben.

    Die Veranstaltung von Lotterien ist in Deutschland grundsätzlich den von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften vorbehalten, die sich im DLTB zusammengeschlossen haben. Sie haben ihre Zusammenarbeit im sogenannten Blockvertrag geregelt. Nach dessen Paragraf 2 dürfen die Lottogesellschaften Lotterien nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten (Regionalitätsprinzip). Paragraf 4 des sog. Regionalisierungsstaatsvertrags sieht vor, dass die Lottogesellschaften die über gewerbliche Spielvermittler erzielten Lotterieeinnahmen unter sich entsprechend den jeweils sonst von ihnen erzielten Spieleinsätzen aufteilen.

    Nachdem gewerbliche Spielvermittler dazu übergegangen waren, Spieleinsätze auch über Annahmestellen in Filialen großer Handelsunternehmen und Tankstellen entgegenzunehmen, forderte der Rechtsausschuss des DLTB die Lottogesellschaften auf, solche Umsätze zurückzuweisen.

    Das Bundeskartellamt hat dem DLTB und den Lottogesellschaften untersagt, eine solche Aufforderung auszusprechen oder ihr nachzukommen. Ferner hat es den Lottogesellschaften verboten, ihren Vertrieb in Beachtung des Regionalitätsprinzips sowie der Landesgesetze zum Glücksspielwesen auf ihr jeweiliges Bundesland zu beschränken und aus diesem Grund ihren Internetvertrieb nicht für Spielteilnehmer aus anderen Bundesländern zu öffnen. Beanstandet hat das Bundeskartellamt auch die Mitwirkung der Lottogesellschaften an der Verteilung der Einnahmen nach dem Regionalisierungsstaatsvertrag. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde gegen die Verfügung des Bundeskartellamts weit überwiegend zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des DLTB und der Lottogesellschaften hatte beim Kartellsenat des Bundesgerichtshofs teilweise Erfolg.

    Der Kartellsenat hat zunächst bestätigt, dass der Rechtsausschuss des DLTB mit seiner gegen den terrestrischen Vertrieb gewerblicher Spielvermittler gerichteten Aufforderung in unzulässiger Weise den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften beschränkt hat. Insofern ist unerheblich, ob dieser Beschluss für die Lottogesellschaften rechtlich oder faktisch verbindlich war. Außerdem hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die Aufforderung des Rechtsausschusses zu einer von Art. 81 EG und Paragraf 1 GWB verbotenen, abgestimmten Verhaltensweise der Lottogesellschaften zum Nachteil der Spielvermittler geführt hat. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Lottogesellschaften, die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus sachlichen Gründen zu verweigern. Sie sind auch berechtigt, eine Zusammenarbeit abzulehnen, wenn Spielvermittler nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen.

    Diese Erlaubnis, wie sie nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und den zu seiner Ausführung ergangenen Landesgesetzen seit 1. Januar 2008 vorgeschrieben ist, darf nicht aus sachfremden Gründen – etwa zur Einschränkung des Wettbewerbs oder zur Erhöhung der Einnahmen des Landes – versagt werden, sondern nur, um die ordnungsrechtlichen Ziele der Glücksspielaufsicht – wie Jugendschutz und Bekämpfung der Spielsucht – durchzusetzen.

    Der Kartellsenat hat seine schon im Eilverfahren vorläufig geäußerte Auffassung bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip des Blockvertrags gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstößt. Die Lottogesellschaften haben autonom zu entscheiden, ob sie ihren Vertrieb auf andere Bundesländer ausdehnen und gegebenenfalls dafür erforderliche Genehmigungen einholen wollen. Das gilt derzeit insbesondere auch für den Internetvertrieb. Dieser wird allerdings nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Januar 2009 gemäß Paragraf 4 Abs. 4 des Glücksspiel-Staatsvertrags allgemein verboten sein. Die Europäische Kommission hat gegen dieses Verbot zwar gemeinschaftsrechtliche Bedenken erhoben. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften haben die Lottogesellschaften aber von der Wirksamkeit des Paragrafen 4 Abs. 4 des Glücksspiel-Staatsvertrags auszugehen.

    Wie der Bundesgerichtshof weiter erkannt hat, konnte den Lottogesellschaften vom Bundeskartellamt untersagt werden, an der im sogenannten Regionalisierungsstaatsvertrag vorgesehenen Umverteilung der Einnahmen aus Spielvermittlung mitzuwirken. Diese Umverteilung beseitigt weitgehend den Anreiz für einen Wettbewerb der Lottogesellschaften um Spielinteressenten.

    Wie der Lotto-Block in einer Presseerklärung mitteilt, sieht er durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs das auf Spielerschutz ausgerichtete föderale Glücksspielkonzept bestätigt. Die staatlichen Lotteriegesellschaften dürften wie bisher ihr jeweiliges Glücksspielangebot auf einzelne Bundesländer ausrichten. Zur Durchsetzung ihrer ordnungsrechtlichen Pflichten dürften die Länder den Nachweis einer landesbehördlichen Glückspielerlaubnis verlangen. Zudem könnten die Lottogesellschaften die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus sachlichen Gründen ablehnen.

    „Wir begrüßen die Entscheidung“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Die Ministerpräsidenten haben sich beim Glücksspiel in Deutschland gegen ein Kommerzmodell entschieden. Im Vordergrund steht der Spielerschutz. Eine beliebige Ausweitung von Glücksspielangeboten, zum Beispiel durch gewerbliche Spielvermittler über Ländergrenzen hinweg, würde diesem Grundgedanken widersprechen.“ Der Bundesgerichtshof habe für Rechtssicherheit gesorgt und den Glücksspielstaatsvertrag klar bestätigt, so Dr. Repnik.

    Der Beschwerde des DLTB gegen die Vorentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei in zentralen Punkten stattgegeben worden und die Beschwerde des Kartellamts zurückgewiesen worden. Den Angriffen gegen den Glücksspielstaatsvertrag habe der BGH damit eine eindeutige Absage erteilt und die Position der Länder gestärkt. Die Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittler hätten – so der BGH – von der Wirksamkeit regionaler Erlaubnisvorbehalte und des zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Internetverbots auszugehen.

    Mit der Entscheidung des BGH endet eine mehr als zweijährige Auseinandersetzung um die Regelungshoheit für die Ordnung des Glücksspielwesens. Ausschlaggebend für die Entscheidung bzw. Auffassung der Karlsruher Richter ist nach Feststellung des Lotto-Blocks nicht zuletzt die europäische Rechtsprechung, die seit jeher die Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten für die Glücksspielgesetzgebung gestärkt und geschützt hat.

    (DTZ 34/08)

  • Rüttgers und Böhmer gegen ein Totalverbot

    Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wollen einen pragmatischen Weg

    [pic|75|l|||Jürgen Rüttgers|||]

    DÜSSELDORF/MAGDEBURG (DTZ/pnf/da). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, Jürgen Rüttgers und Wolfgang Böhmer (beide CDU) haben sich in Mediengesprächen gegen totale Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen.

    [pic|76|r|||Wolfgang Böhmer|||]

    Rüttgers erklärte, er sei für einen pragmatischen Weg. Deshalb sollen in Nordrhein-Westfalen die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgesehenen Ausnahmen für Eckkneipen zugelassen werden. Die Karlsruher Richter hatten am 30. Juli völlige Rauchverbote in kleineren Einraumlokalen für verfassungswidrig erklärt. Dem NRW-Ministerpräsident zufolge werde das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend geändert, wozu der Gesundheitsminister des Landes, Karl-Josef Laumann, demnächst einen Entwurf vorlegen werde. Unterdessen wurde Stefan Winter, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Aus Protest gegen die Aufhebung des Rauchverbots in Eckkneipen hatte er seinen Rücktritt angeboten.

    Laut einem Bericht in der „Westdeutschen Zeitung“ soll Winter aber auch innerhalb des Gesundheitsministeriums wegen möglicher Vetternwirtschaft bei der Vergabe eines millionenschweren Wettbewerbs in der Kritik gestanden haben.

    Für wenig realistisch erachtet Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, ein totales Rauchverbot in der Gastronomie.

    Da es nicht darum gehe, Nikotingenuss und Zigaretten als solche zu verbieten, sondern nur darum, die Nichtraucher von den Rauchern zu trennen, müsse der Wirt, wo eine Trennung nicht möglich sei, entscheiden dürfen, ob er ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal betreiben wolle und dies auch entsprechend kennzeichnen. Es werde kein Nichtraucher gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen, so Böhmer, der selbst ein überzeugter Nichtraucher ist.

    (DTZ 33/08)

  • Das strikte Rauchverbot ion Bayern ist nicht verfassungswidrig

    Karlsruher Richter halten aber Raucherclubs unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für zulässig

    KARLSRUHE (DTZ/vi/da). Das völlige Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. August veröffentlichten Beschluss entschieden. Die gegen das Nichtraucherschutzgesetz im Freistaat gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg und wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dem Grundsatzurteil vom 30. Juli kommt das Votum nicht überraschend. Bereits vor zwei Wochen hatte Karlsruhe verkündet, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

    Bayern hat seit dem Jahresbeginn 2008 das strengste Nichtraucherschutzgesetz der ganzen Republik. Ausnahmen gibt es bis zum Jahresende nur für Bier-, Wein- und Festzelte sowie für vorübergehend genutzte Festhallen.
    Als zulässig sehen die Karlsruher Richter Raucherclubs an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kriterien sind:

    [bul]feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand,
    [bul]Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“,
    [bul]kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte.

    Mit den Raucherclubs sei keine Verletzung der Berufsfreiheit der Gastwirte verbunden. „Da die Möglichkeit, einen Raucherclub einzurichten, nicht von Voraussetzungen abhängig ist, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen können, führt sie weder zu einer Ungleichbehandlung noch zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen für einzelne Sparten des Gastronomiegewerbes (wie etwa ,Eckkneipen’)“, so das Gericht.

    Nach der Einführung des Rauchverbots sind im Freistaat Raucherclubs wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ihre Zahl beläuft sich mittlerweile auf schätzungsweise 8 000 bis 10 000. Für viele Gastwirte ist die Einrichtung von Clubs die einzige Chance gewesen, wirtschaftlich zu überleben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssten eine ganze Reihe Raucherclubs ihre Konzepte umstellen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    Das Schlupfloch Raucherclub bleibt bestehen, ist nun aber deutlich enger geworden. Sollten es die Kommunen, denen die Kontrolle unterliegt, mit der Überwachung allzu genau nehmen, dürfte das Gaststättensterben zwischen Aschaffenburg und Passau heftig weitergehen. Es sei denn, die bayerische Landesregieurng würde ihren harten Antitabakkurs lockern, womit vor der Landtagswahl am 28. September jedoch kaum zu rechnen ist.

    (DTZ 33/08)