Das strikte Rauchverbot ion Bayern ist nicht verfassungswidrig

Karlsruher Richter halten aber Raucherclubs unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für zulässig

KARLSRUHE (DTZ/vi/da). Das völlige Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. August veröffentlichten Beschluss entschieden. Die gegen das Nichtraucherschutzgesetz im Freistaat gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg und wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dem Grundsatzurteil vom 30. Juli kommt das Votum nicht überraschend. Bereits vor zwei Wochen hatte Karlsruhe verkündet, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

Bayern hat seit dem Jahresbeginn 2008 das strengste Nichtraucherschutzgesetz der ganzen Republik. Ausnahmen gibt es bis zum Jahresende nur für Bier-, Wein- und Festzelte sowie für vorübergehend genutzte Festhallen.
Als zulässig sehen die Karlsruher Richter Raucherclubs an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kriterien sind:

[bul]feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand,
[bul]Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“,
[bul]kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte.

Mit den Raucherclubs sei keine Verletzung der Berufsfreiheit der Gastwirte verbunden. „Da die Möglichkeit, einen Raucherclub einzurichten, nicht von Voraussetzungen abhängig ist, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen können, führt sie weder zu einer Ungleichbehandlung noch zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen für einzelne Sparten des Gastronomiegewerbes (wie etwa ,Eckkneipen’)“, so das Gericht.

Nach der Einführung des Rauchverbots sind im Freistaat Raucherclubs wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ihre Zahl beläuft sich mittlerweile auf schätzungsweise 8 000 bis 10 000. Für viele Gastwirte ist die Einrichtung von Clubs die einzige Chance gewesen, wirtschaftlich zu überleben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssten eine ganze Reihe Raucherclubs ihre Konzepte umstellen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Das Schlupfloch Raucherclub bleibt bestehen, ist nun aber deutlich enger geworden. Sollten es die Kommunen, denen die Kontrolle unterliegt, mit der Überwachung allzu genau nehmen, dürfte das Gaststättensterben zwischen Aschaffenburg und Passau heftig weitergehen. Es sei denn, die bayerische Landesregieurng würde ihren harten Antitabakkurs lockern, womit vor der Landtagswahl am 28. September jedoch kaum zu rechnen ist.

(DTZ 33/08)

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