Schlagwort: Gesundheitsschutz

  • Absolutes Rauchverbot im Saarland rechtens

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.

    Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.

    Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.

    Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.

    (DTZ 13/11)

  • Warum dürfen Kamine rauchen, aber Gäste nicht?

    PASSAU (DTZ/fok). Seit August 2010 gilt in Bayern ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie – Ergebnis eines Volksentscheids, den die ÖDP unter dem Passauer Stadtrat und heutigen Bundesvorsitzenden der Partei, Sebastian Frankenberger, initiiert hatte. Als Begründung für das totale Gastrorauchverbot wurde der Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern, speziell der Passivraucher, ins Feld geführt.

    Doch wie sieht es mit dem Schutz vor Rauch in der Praxis aus? Gerade in der kühleren Jahreszeit kokelt in vielen Restaurants, Gaststätten und Hotel-Lobbies das Kaminfeuer still vor sich hin, oft mit offenen Feuerstellen, und reichert die Luft in den Lokalen mit Benzpyrenen und vielen anderen Rauchinhaltsstoffen an, die auch im Tabakrauch vorkommen und die man dort als Auslöser schwerwiegender Krankheiten identifiziert haben will.

    Wäre es unter diesen Umständen nicht sinnvoll und konsequent, auch den Einsatz von Emissionsquellen gesundheitsschädlichen Rauches, wie der von Kaminöfen und offenen Feuern, in der Gastronomie zu verbieten? Auf eine entsprechende Anfrage teilte der ÖDP-Vorsitzende Sebastian Frankenberger mit: „Der Nichtraucherschutz betrifft nur das Nikotin durch Zigarettenrauch. Andere Verbrennungsprozesse sind sicherlich auch gefährlich, aber gerade beim Umstieg von Öl, Gas sind Holzheizungen sehr zu bevorzugen.“

    Die Antwort macht einmal mehr deutlich, dass es den Initiatoren des Gastrorauchverbots nicht um die Gesundheit der Bürger, sondern um die Ausgrenzung der Raucher geht. Eine Doppelmoral, die auch im „Land der unbegrenzten Raucherhatz“, den USA, nur allzu augenfällig wird: Wer dort genüsslich eine Zigarette rauchend durch die Straßen schlendert, wird alle Nase lang als Gesundheitsgefährder angemacht. Aber dieselben Leute, die sich übers Rauchen empören, sieht man reihenweise am Abend am Grill, wie sie die Fleischstücke mit Kanzerogenen sättigen und diese mit Vergnügen vertilgen.

    (DTZ 03/11)

  • Rauchverbot: Keine Ausnahme für Nürnbergs Casa del Habano

    MÜNCHEN/NÜRNBERG (DTZ/red). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lässt keine Ausnahmen des Rauchverbots in Bayerns Gaststätten zu und hat einen entsprechenden Antrag der Nürnberger Casa del Habano-Betreiber, Christine und Bernd Klever, abgewiesen. Davon lässt sich die Geschäftsfrau jedoch nicht abschrecken und hat entsprechende Pläne bereits in der Schublade. Für die Umsetzung des neuen Konzepts seien Bauarbeiten notwendig, die zügig durchgeführt würden, sagt sie.

    [pic|263|r|||Christine und Bernd Klever|||]

    Gericht lehnt Klage ab
    Das Gericht hat in einem Popularklageverfahren abgelehnt, die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie sich auf gastronomische Einrichtungen beziehen, deren Geschäftsgegenstand im Wesentlichen (mehr als 50 Prozent des Umsatzes) der Vertrieb von Tabakwaren mittels einer Zigarren-Lounge ist.

    Die Münchner Richter verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Gesetzgeber nicht gehindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

    Eigenständiges Berufsbild
    Christine und Bernd Klever führen in bester Lage der Nürnberger Altstadt im ersten und zweiten Stockwerk eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes auf jeweils 125 Quadratmetern ein Tabakwarenfachgeschäft mit Barbetrieb und eine Casa del Habano mit Bar und Zigarrenlounge. Sie sind der Ansicht, dass generelle Rauchverbote gegen die von der Verfassung verbrieften Rechte der Berufs- und allgemeinen Handlungsfreiheit und der Eigentumsgarantie sowie gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Betrieb einer Zigarren-Lounge sei mit dem einer herkömmlichen Gaststätte nicht vergleichbar, sondern begründe ein eigenständiges Berufsbild.

    [pic|264|l|||Die Zigarrenlounge vor dem Umbau.|||]

    Die Besucher der Lounge hielten sich freiwillig in dieser auf, eine Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit sei daher ausgeschlossen. Eine staatliche Schutzpflicht bestehe insoweit nicht. Das Rauchverbot hebe die Legalität eines solchen Unternehmens auf und zwinge zur Einstellung des Betriebs. Hierfür fehle ein sachlicher Grund. Dieser Auffassung schloss sich der Gerichtshof nicht an.

    Er hat deshalb den vom Ehepaar Klever beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Hinweis auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Rauchverbot in Gaststätten ist auf der Grundlage der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung offensichtlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter.

    (DTZ 45/10)

  • Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Bayerns Gastrorauchverbot ab

    Kurzer Prozess: Karlsruher Richter sehen Gesetz als verfassungskonform an

    KARLSRUHE (DTZ/pnf). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschwerden gegen das aufgrund eines Volksentscheids erlassene und am 1. August 2010 in Kraft getretene Gesetz für ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie abgewiesen. Nach dem am Montag dieser Woche getroffenen Beschluss wurde die von zwei Gaststätteninhaberinnen sowie einer Raucherin eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die neue Rechtslage nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Raucherin hatte argumentiert, sie besuche mehrmals wöchentlich Gaststätten und werde durch das jetzt geltende absolute Rauchverbot in ihren Grundrechten unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine der Gastwirtinnen legte Beschwerde ein, weil sie in ihrem Betrieb einen erheblichen Teil ihrer Umsätze mit geschlossenen Gesellschaften mache, die in abgetrennten Räumen stattfinden, und durch das Rauchverbot wirtschaftlich stark gefährdet werde.

    Dies gilt auch für die dritte Klägerin, die Betreiberin eines „Pilslokals“ mit weniger als 75 qm Fläche, die geltend machte, dass ihre Mitarbeiter alle Raucher sind und auch nur rauchende Gäste eingelassen werden. Das neue Gesetz verstoße gegen die Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Berufsfreiheit, hatten die Klägerinnen argumentiert.

    Richter zeigen kein Verständnis
    Die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts zeigte jedoch für die Belange der Beschwerdeführer kein Verständnis. Es sah weder eine grundsätzliche Bedeutung noch sei die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der Grundrechte der Klägerinnen angezeigt.

    Dabei verwies die Kammer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, das einerseits Ausnahmen vom Gastrorauchverbot für die Kleingastronomie zuließ, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, andrerseits aber auch den Landesgesetzgebern das Recht zubilligte, ein totales Gastrorauchverbot zu erlassen. Mit Blick auf die zweite Alternative betonten die Verfassungsrichter jetzt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung nicht gehindert sei, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot zu verhängen.

    Existenzgefährung kein Argument
    So heißt es in der Beschluss-Begründung: „Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätte einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zu Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelungen durch hinreichende sachliche Gründe nicht gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.“

    Auch eine Unverhältnismäßigkeit mit Hinweis auf die heute bereits zahlreichen rauchfreien Gastronomiebetriebe in Bayern sah das Gericht nicht.

    Kleingastronomie vor schweren Zeiten
    Aus dem Blickwinkel der betroffenen Wirte, ihrer rauchenden Gäste sowie der Tabakbranche ist die Abweisung der Beschwerde ganz klar zu bedauern. Umsatzeinbußen werden viele Betriebe, vor allem der Kleingastronomie, in ihrer Existenz gefährden.

    Besonders betroffen sind Fachgeschäfte , die den Verkauf ihrer hochwertigen Tabakwaren mit einer Lounge unterstützen, wie die Nürnbeger Fachhändlerin Christine Klever mit ihrer Casa del Habano. Mit einer Klage will sie erreichen, dass ihre Casa nicht mehr unter das Gaststättengesetz fällt, weil dort 80 Prozent der Umsätze auf den Verkauf von Zigarren entfallen und die gastronomischen Leistungen nur eine marginale Rolle spielen.

    (DTZ 31/10)

  • Hat die EU-Kommission keine wichtigeren Aufgaben zu erfüllen?

    Gegenseitige Toleranz statt EU-weite Rauchverbote am Arbeitsplatz

    [pic|117|l|||Hans-Conrad Ostermeyer, BdZ-Geschäftsführer: "Die derzeit geltenden Regelungen bieten ausreichend Schutz für Nichtraucher, weiter gehende Regelungen haben nur die Aufgabe, Genießer von Tabakprodukten weiter zu diskreditieren.|||]

    BRÜSSEL (DTZ/da). Kaum hat sich die Lage in Deutschland beim Thema Rauchverbote etwas entspannt, schon tauchen erneut dunkle Wolken am Horizont auf, diesmal wieder aus Brüssel. Vladimir Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, will in der Union ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz einführen. In der Branche sorgen diese Pläne für Kopfschütteln und Empörung.

    Die EU-Kommission verfolgt schon lange das Ziel eines europaweiten Rauchverbots aus gesundheitspolitischen Erwägungen. Da ihr aber dafür die Rechtsbasis fehlt, weil Gesundheitsschutz Sache der Mitgliedsstaaten ist, versucht es die Kommission auf dem Weg des Arbeitsschutzes. Bereits im Juli war bekannt geworden, dass die EU-Kommission an einem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz „bastelt“. Den Brüsseler Plänen zufolge sollen alle Arbeitgeber in der Europäischen Union sicherstellen, dass der Arbeitsplatz frei von Tabakrauch ist. Darunter würde dann auch die Gastronomie fallen.

    [pic|118|r|||Marianne Tritz, DZV-Geschäftsführerin: "Sollte die EU-Kommission EU-weite Rauchverbote am Arbeitsplatz durchsetzen wollen, wird dies zu einer neuen Rechtsunsicherheit und letztlich zu einer völliigen Verunsicherung der Menschen führen.|||]

    Die neue Brüsseler Attacke in Sachen Verbotspolitik stößt bei einigen deutschen Politikern auf klare Ablehnung.. Nach Ansicht des CDU-Politikers Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Europaausschusses im Bundestag, geht es der EU-Kommission darum, die Zuständigkeit der Nationalstaaten Schritt für Schritt zu unterlaufen. Der Hamburger SPD-Spitzenpolitiker Michael Naumann meint süffisant: Als Kompromiss könnte die Kommission vorschlagen, dass alle Nichtraucher nicht zur Arbeit zu gehen brauchen, aber vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn in der Nähe ihres Arbeitsplatzes ein Raucher gesichtet worden ist. Widerstand kündigt auch Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europaparlament, an.

    Auf völliges Unverständnis stoßen die Pläne der Kommission in der Tabakbranche. „Wenn den Damen und Herren in Brüssel angesichts massiver Probleme, mit denen sich die Menschen und die Wirtschaft derzeit konfrontiert sehen, nichts Wichtigeres einfällt, als Rauchverbote zu verhängen, dann entlarven sie sich als Traumtänzer und Ignoranten. Zu einem Zeitpunkt, wo die Welt am Abgrund einer großen Wirtschaftskrise steht, weiter die Verbotskeule zu schwingen und so noch mehr Arbeitsplätze zu vernichten, ist brutal und instinktlos.“ So oder ähnlich lauteten die Kommentare von Firmenrepräsentanten aus der Branche.

    [pic|119|l|||Franz Peter Marx, VdR-Hauptgeschäftsführer: "Gegenseitige Verständigung und Toleranz sollten eindeutigen Vorrang vor staatlichem europäischem Zwang haben. Bürogemeinschaften werdnen sich auch ohne staatliche Verbote verständigen."|||]

    Mit Erstaunen hat der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) den erneuten Angriff der Kommission auf die Selbstbestimmung der mündigen Bürger in der EU zur Kenntnis genommen. „Die derzeit geltenden Regelungen bieten ausreichend Schutz für Nichtraucher, weiter gehende Regelungen haben nur die Aufgabe, Genießer von Tabakprodukten weiter zu diskreditieren und das bislang tolerante Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern zu torpedieren. Es ist bedauerlich, dass die Kommission erneut so offenkundig deutlich macht, dass es ihr nicht um dieses gedeihliche Miteinander geht“, sagt BdZ-Geschäftsführer Hans-Conrad Ostermeyer.

    Die Landtagswahl in Bayern habe gezeigt, dass die Bürger es leid seien, sich unentwegt gängeln zu lassen. Und das gelte umso mehr, wenn es sich um realitätsferne Beamte im „Raumschiff Brüssel“ handele. Es sei richtig, dass die Nichtraucher geschützt würden, betont Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbands (DZV). Und das werden sie in Deutschland auch durch die Arbeitsstättenverordnung, die dem Rauchen am Arbeitsplatz enge Grenzen setzt. „Sollte die EU-Kommission EU-weite Regelungen für Rauchverbote am Arbeitsplatz durchsetzen wollen, wird dies zu einer neuen Rechtsunsicherheit und letztlich zu einer völligen Verunsicherung der Menschen führen.

    Dieses Phänomen kann man derzeit in Deutschland sehr gut beim Thema ,Rauchverbote in der Gastronomie’ beobachten“, führte Tritz weiter aus. Die EU-Kommission tue zwar alles, um die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten weiter auszuhöhlen . „Ich denke aber nicht, dass dies die Mitgliedsstaaten hinnehmen werden. Wenn man die aktuelle Entwicklung beim Thema Rauchverbote in der Gastronomie in den Bundesländern sieht, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mitgliedsstaaten neue Verbote aus Brüssel akzeptieren werden“, so die DZV-Geschäftsführerin.

    Eine eindeutige Abfuhr erteilt auch Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), dem Vorhaben: „Gegenseitige Verständigung und Toleranz sollten eindeutigen Vorrang vor staatlichem europäischem Zwang haben. Bürogemeinschaften werden sich auch ohne staatliche Verbote verständigen.“ Der VdR-Hauptgeschäftsführer verwies ebenfalls auf die in Deutschland bestehende Arbeitsstättenverordnung. Paragraph 5, Absatz 2 dieser Verordnung sehe eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Thema Rauchen vor. Auch von daher bestünde überhaupt kein Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Im Übrigen habe er zunehmend den Eindruck, dass die EU-Kommission mit dem deutschen Verfassungsverständnis nicht vertraut sei.

    (DTZ 44/08)