Deutlicher Absatzrückgang bei Tabakwaren

BERLIN // Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 65,8 Milliarden Zigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitgeteilt hat, waren das 6,0 Milliarden Stück beziehungsweise 8,3 Prozent weniger als im Jahr 2021.

Der Rückgang fiel damit deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren (2021: 2,8 Prozent; 2020: 1,1 Prozent). Ein Grund für den starken Rückgang dürfte die Erhöhung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2022 sein. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos sank um 8,9 Prozent auf 2,5 Milliarden Stück. Die Menge des versteuerten Feinschnitts erhöhte sich dagegen trotz Steuererhöhung mit 0,9 Prozent leicht im Vergleich zum Vorjahr auf 25 080 Tonnen. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass selbstgedrehte Zigaretten aus Feinschnitt-Tabak günstiger sind als fertige Zigaretten und daher häufig als Ausweichprodukt genutzt werden.

Pfeifentabak: Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich
Im Jahr 2022 wurden 324,5 Tonnen Pfeifentabak versteuert. Im Gegensatz zu den Vorjahren handelt es sich bei der versteuerten Menge für das Jahr 2022 allerdings ausschließlich um klassischen Pfeifentabak. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht möglich, da Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für elektrische Tabakerhitzer in den Absatzzahlen für Pfeifentabak seit dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr enthalten sind.
Zugleich sind Zahlen zum Tabaksteueraufkommen aufgrund eines Computerproblems weiterhin nicht verfügbar (DTZ berichtete).

Zusätzlicher Steuertarif
Zum 1. Januar 2022 wurde ein zusätzlicher Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Bislang wurden diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert. Für E-Zigaretten und Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an.

Der Absatz von Wasserpfeifentabak belief sich im Jahr 2022 insgesamt auf 962,6 Tonnen. Während im ersten Halbjahr 2022 noch 902,4 Tonnen an Wasserpfeifentabak versteuert wurden, belief sich die Absatzmenge für das zweite Halbjahr 2022 auf nur noch 60,3 Tonnen. Grund hierfür ist ein Vorzieheffekt aufgrund der Neufassung der Tabaksteuerverordnung, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt sind der Vertrieb und der Handel mit Wasserpfeifentabak in Packungen über 25 Gramm grundsätzlich nicht mehr zulässig. Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, die nachweislich vor dem 1. Juli 2022 versteuert wurden, durften bis zum 31. Dezember 2022 abverkauft werden.

Die Menge der seit dem 1. Juli 2022 erstmals steuerpflichtigen Substitute für Tabakwaren (zum Beispiel Liquids) betrug 266 018 Liter.

Tabaksteuererhöhung
Zum 1. Januar 2022 trat außerdem erstmals seit sieben Jahren wieder eine stufenweise Tabaksteuererhöhung in Kraft:

[bul]ab 1. Januar 2022 für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak,
[bul]ab 1. Januar 2023 für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und
[bul]ab 1. Januar 2024 für Substitute für Tabakwaren (hierunter fallen etwa die in E-Zigaretten genutzten Liquids).

Bitte lesen Sie auch die folgenden Stellungnahmen von BVTE und BdZ.


pi /red

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