Schlagwort: Wasserpfeifentabak

  • Tabaksteuereinnahmen stark

    WIESBADEN // Knapp 1,3 Milliarden Euro – so viel hat der Fiskus im August an Tabaksteuern kassiert. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund fünf Prozent mehr als im Vergleichsmonat 2023. Insgesamt wanderten in diesem Jahr bislang etwa 9,2 Milliarden Euro ins Staatssäckel, rund zwei Prozent mehr als in den ersten acht Monaten des Vorjahrs mit knapp 9,0 Milliarden Euro.

    Die Kategorien im Einzelnen: Zigarren und Zigarillos schnitten im August mit 7,3 Millionen Euro um mehr als 14 Prozent besser ab als vor einem Jahr. Schwach zeigten sich die sogenannten Tabakwarensubstitute, also in erster Linie Liquids für E-Zigaretten, die es auf knapp 14,2 Millionen Euro brachten. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist das ein Minus von 38,1 Prozent. Das dürfte vor allem daran liegen, dass sich der Abverkauf in den Monaten März bis Juli sehr stark entwickelt hat. Bei Zigaretten gab es ein Plus von 5,1 Prozent auf 1,0 Milliarden Euro.

    Feinschnitt- und Shisha-Tabak
    Auf ähnlichem Niveau landete auch Feinschnitt, wo die Bundesstatistiker einen Zuwachs um 6,0 Prozent auf 177,8 Millionen Euro verzeichneten. Bei Pfeifentabak dagegen brachen die Tabaksteuereinnahmen – wie schon im Juli 2024 – förmlich ein. Hier schlug ein Minus von 69,8 Prozent auf 233 204 Euro zu Buche. Beobachter führen das vor allem auf die vom Handel und von den Konsumenten ungeliebten Zwei-Komponenten-Tabak für Wasserpfeifen zurück. Hier gab es erhebliche Erstattungen. Wasserpfeifentabak zeigt sich deutlich erholt, nachdem die Mengengrenze im Handel wieder kassiert worden war. Hier zeigt die Statistik einen Zuwachs von 138,5 Prozent auf knapp 14,4 Millionen Euro. Die Zahlen für erhitzten Tabak werden von der Wiesbadener Behörde aus Wettbewerbsgründen weiterhin nicht ausgewiesen.

    Blickt man auf den Bezug von Steuerzeichen als vorlaufendem Indikator, so dürfte der September etwas schwächer ausfallen. Aber das entscheiden letztlich die Konsumenten. red

  • Shisha: Mengengrenze fällt

    MAINZ // Erfolg für die Shisha-Branche. DTZ fragte bei Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbands Wasserpfeifentabak, nach Details.

    Herr Rega, der Zoll teilt mit, dass die Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm zum 1. Juli wieder aufgehoben wird. Was steckt dahinter?
    Folke Rega: Dahinter steckt ein dreijähriger Kampf unseres Verbandes gegen eine Verordnung, die – schon damals absehbar – das Gegenteil von dem bewirkt hat, was sie eigentlich bezwecken sollte. Der Staat hatte in Folge dreistellige Millionenverluste an Tabaksteuereinnahmen, es entwickelte sich ein riesiger Schwarzmarkt zulasten der Konsumentengesundheit und der legalen Wirtschaftsteilnehmer. Hersteller und Händler waren spätestens seit Einführung von Track & Trace zum 20. Mai akut in ihrer Existenz bedroht. Die Rücknahme der Mengenbegrenzung war also folgerichtig und für uns Rettung in letzter Sekunde.

    Welche Auswirkungen hat das?
    Rega: Die Beteiligten haben durch die deutlich verbesserte wirtschaftliche Perspektive jetzt die Möglichkeit, dringend benötigtes Fremdkapital zur Umstellung auf Track & Trace aufzunehmen. Die Preise für Konsumenten werden spürbar sinken und wir gehen davon aus, dass wir deutliche Marktanteile vom Schwarzmarkt zurückerobern können. Durch die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak haben wir jedoch immer noch ein zu hohes Preisniveau, um diesen effektiv bekämpfen zu können.

    Welche Probleme gehen Sie als nächstes an?
    Rega: Neben der Zusatzsteuer müssen wir uns um die Shisha-Bars kümmern. Es ist für uns wie für den Zoll ein Ärgernis, dass Bars kaum legal operieren können. Sie sind zunächst weiter auf die 25-Gramm-Päckchen angewiesen, da nur geschlossene Verkaufsverpackungen abgegeben werden dürfen, die aber keine Marge und einen deutlich höheren Einkaufspreis mit sich bringen. Die Aufhebung des Verpackungszwangs und die legale Abgabe von Einzelportionen in der Gastronomie sowie eine bundesweit einheitliche Lizenzpflicht für Shisha-Bars stehen daher auf unserer nationalen Agenda. 

    max

  • Steuereinnahmen stabil

    WIESBADEN // Nachdem der Januar bei der Tabaksteuer für den Fiskus wenig erfreulich ausgefallen war – ein Minus von 2,8 Prozent zum Vorjahresmonat –, zeigte sich der Februar mit einem Plus von 0,4 Prozent auf gut 1,3 Milliarden Euro wieder deutlich positiver.

    Lediglich bei Pfeifen- und Wasserpfeifentabak gab es – nach einem starken Januar – eine Korrektur. Die Einnahmen aus dem Zigarettenverkauf stiegen um 9,2 Prozent, aus Feinschnitt um 9,0 Prozent.

    Sticks für Tabakerhitzer sind aufgrund der übersichtlichen Wettbewerbsstruktur mit lediglich zwei Anbietern nicht verfügbar.


    Schwacher Januar

    Der Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen zeigt zwar, dass der schwache Januar weitgehend ausgeglichen sein dürfte. Aber: Im Vergleich zum Vorjahresmonat ziehen die Zahlen kontinuierlich an. Nur dei Wasserpfeifentabak gibt es – vor allem aufgrund statistischer Einflüsse – ein rotes Vorzeichen.

    red

  • Wichtiges Signal aus Prag

    PRAG // Die tschechische Regierung schlägt offenbar neue Wege mit Blick auf Wasserpfeifentabak ein. Darauf weist der deutsche Bundesverband Wasserpfeifentabak hin. Die Landesführung in Prag will Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak steuerlich trennen und hat dafür eine neue Kategorie eingeführt.

    In der Beschreibung heißt es: „Als Shisha-Tabak im Sinne der Verbrauchsteuer gilt Tabak, der nur unter Verwendung einer Shisha-Pfeife in der Weise verwendet werden kann, dass die freigesetzten Emissionen vor dem Einatmen durch eine Flüssigkeit geleitet werden.“

    Ermäßigte Steuersatz
    Der ermäßigte Steuersatz dürfte damit zum 1. März des kommenden Jahres von zurzeit umgerechnet 133,36 Euro je Kilogramm auf dann 24,05 Euro sinken – ein Rückgang um rund 82 Prozent. In drei geplanten Anhebungen jeweils zum Jahresbeginn 2025, 2026 und 2027 soll der Satz letztlich auf 27,82 Euro je Kilogramm angehoben werden.

    Bundesverband Wasserpfeifentabak begrüßt Entscheidung
    Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbands Wasserpfeifentabak, begrüßte die tschechische Entscheidung als „Zeichen der Vernunft“. Rega erklärte: „Die Tschechische Republik hat erkannt, dass leicht und günstig herzustellende Tabakwaren wie Wasserpfeifentabak nicht hochpreisig besteuert werden können, ohne einen massiven Schwarzmarkt mit allen negativen Nebenwirkungen zu fördern. Das deutsche Bundesministerium der Finanzen sollte aus der Entscheidung der Tschechen lernen und spätestens jetzt die Mengenbegrenzung für Wasserpfeifentabak zurücknehmen und die mit dem Tabaksteuermodell eingeführte Zusatzsteuer abschaffen.“

    Die Branche hatte in Deutschland zuletzt aufgrund regulatorischer Eingriffe massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen. Zum Teil fiel die Tabaksteuerstatistik für die Kategorie negativ aus (DTZ berichtete). Der deutsche Markt erholt sich bislang kaum.

    red

  • Legales Mischen ist strafbar

    KARLSRUHE // Wie wird der neue „Zwei-Komponenten-Tabak“ für Shishas steuerlich behandelt? Seit einiger Zeit sind solche Produkte am deutschen Markt erhältlich. Die Erzeugnisse setzen sich aus der flüssigen Mischkomponente Glycerin oder Molasse und der Mischkomponente Tabak zusammen. Zur fiskalischen Behandlung hat der Bundesverband Wasserpfeifentabak bei der Generalzolldirektion nachgefragt – und eine überraschende Antwort erhalten.

    Aromatisierter Rauchtabak
    Bei der Mischkomponente Tabak handele es sich um aromatisierten Rauchtabak, indem nach Angaben des Herstellers bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten seien, schreibt die Behörde. Somit handele es sich tabaksteuerrechtlich um Pfeifentabak.

    Weiter heißt es: „Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.“ Da jedoch durch das Mischen eine neue Steuerpflicht entstehe, müsse der Endkonsument unverzüglich eine Steuererklärung abgeben, die Tabaksteuer sei sofort fällig. Ferner müssten Vollzugsbehörden den hergestellten Wasserpfeifentabak sicherstellen, da er nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes entspreche.

    Unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung
    Und schließlich: „Durch die Herstellung des Wasserpfeifentabaks, ohne unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt, macht sich der Endkonsument, oder jede andere Person, die die Komponenten mischt, zudem des Vergehens der Steuerhinterziehung strafbar.“ Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssten strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten.

    Wichtig: Laut Generalzolldirektion könnten auch Händler beziehungsweise Anbieter von aromatisiertem Rauchtabak sich der Teilnahme an der Steuerhinterziehung des Endkonsumenten strafbar machen. Händler sollten ihre Kunden gegebenenfalls über mögliche Konsequenzen informieren.

    red

  • Starke Steuerwerte

    WIESBADEN // Rund 2,66 Milliarden Euro hat der Fiskus im ersten Quartal 2023 aus der Tabaksteuer erzielt, gegenüber dem Vorjahresquartal mit 2,34 Milliarden Euro ist das ein Plus von 13,4 Prozent.

    Besonders deutlich wurde der Zuwachs bei Zigaretten, die um gut 12,9 Prozent auf 2,16 Milliarden Euro zulegten. Auch beim Feinschnitttabak gab es einen Zuwachs um fast 4,5 Prozent auf 429,80 Millionen Euro.

    Wasserpfeifen gesondert ausgewiesen
    Pfeifentabak wies mit einem Steuerertrag von gut drei Millionen Euro wieder auf einen besseren Geschäftsverlauf hin – vor einem Jahr hatte die Produktgattung das Quartal mit einem negativen Wert abgeschlossen. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass Wasserpfeifentabak mittlerweile gesondert ausgewiesen wird (Januar bis März 2023: 7,37 Millionen Euro).

    Erstmals werden in der Gesamtübersicht auch die sogenannten Substitute, gemeint sind damit Liquids für E-Zigaretten, ausgewiesen, die 39,34 Millionen Euro zum Steueraufkommen beigetragen haben.

    Erfreuliches lässt der Nettobezug von Steuerzeichen erwarten: Er liegt bei Feinschnitttabak mit 18,7 Prozent, bei Zigarren und Zigarillos mit 21,1 Prozent und bei Zigaretten mit 27,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum im Plus. Rechnerisch würde das einen sehr starken April bedeuten.

    red

  • Deutlicher Absatzrückgang bei Tabakwaren

    BERLIN // Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 65,8 Milliarden Zigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitgeteilt hat, waren das 6,0 Milliarden Stück beziehungsweise 8,3 Prozent weniger als im Jahr 2021.

    Der Rückgang fiel damit deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren (2021: 2,8 Prozent; 2020: 1,1 Prozent). Ein Grund für den starken Rückgang dürfte die Erhöhung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2022 sein. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos sank um 8,9 Prozent auf 2,5 Milliarden Stück. Die Menge des versteuerten Feinschnitts erhöhte sich dagegen trotz Steuererhöhung mit 0,9 Prozent leicht im Vergleich zum Vorjahr auf 25 080 Tonnen. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass selbstgedrehte Zigaretten aus Feinschnitt-Tabak günstiger sind als fertige Zigaretten und daher häufig als Ausweichprodukt genutzt werden.

    Pfeifentabak: Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich
    Im Jahr 2022 wurden 324,5 Tonnen Pfeifentabak versteuert. Im Gegensatz zu den Vorjahren handelt es sich bei der versteuerten Menge für das Jahr 2022 allerdings ausschließlich um klassischen Pfeifentabak. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht möglich, da Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für elektrische Tabakerhitzer in den Absatzzahlen für Pfeifentabak seit dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr enthalten sind.
    Zugleich sind Zahlen zum Tabaksteueraufkommen aufgrund eines Computerproblems weiterhin nicht verfügbar (DTZ berichtete).

    Zusätzlicher Steuertarif
    Zum 1. Januar 2022 wurde ein zusätzlicher Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Bislang wurden diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert. Für E-Zigaretten und Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an.

    Der Absatz von Wasserpfeifentabak belief sich im Jahr 2022 insgesamt auf 962,6 Tonnen. Während im ersten Halbjahr 2022 noch 902,4 Tonnen an Wasserpfeifentabak versteuert wurden, belief sich die Absatzmenge für das zweite Halbjahr 2022 auf nur noch 60,3 Tonnen. Grund hierfür ist ein Vorzieheffekt aufgrund der Neufassung der Tabaksteuerverordnung, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt sind der Vertrieb und der Handel mit Wasserpfeifentabak in Packungen über 25 Gramm grundsätzlich nicht mehr zulässig. Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, die nachweislich vor dem 1. Juli 2022 versteuert wurden, durften bis zum 31. Dezember 2022 abverkauft werden.

    Die Menge der seit dem 1. Juli 2022 erstmals steuerpflichtigen Substitute für Tabakwaren (zum Beispiel Liquids) betrug 266 018 Liter.

    Tabaksteuererhöhung
    Zum 1. Januar 2022 trat außerdem erstmals seit sieben Jahren wieder eine stufenweise Tabaksteuererhöhung in Kraft:

    [bul]ab 1. Januar 2022 für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak,
    [bul]ab 1. Januar 2023 für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und
    [bul]ab 1. Januar 2024 für Substitute für Tabakwaren (hierunter fallen etwa die in E-Zigaretten genutzten Liquids).

    Bitte lesen Sie auch die folgenden Stellungnahmen von BVTE und BdZ.


    pi /red

  • Frist wird wohl verlängert

    BERLIN // Die Abverkaufsfrist für Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak, die ursprünglich zum Jahresende enden sollte, steht nach Angaben des Finanzministeriums vor einer sechsmonatigen Verlängerung.

    Das teilt der Bundesverband Wasserpfeifentabak mit. Eine entsprechende Veröffentlichung durch den Zoll werde gegenwärtig vorbereitet und wird für die kommenden Tage erwartet. Die umstrittene Mengenbegrenzung für Wasserpfeifentabak, die im August letzten Jahres erlassen wurde und die Hersteller von Wasserpfeifentabak mit einer Mengenbegrenzung von maximal 25 Gramm pro Verpackung belegt hat, ist für die Industrie nicht umsetzbar.

    Kurze Abverkaufsfrist
    Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak, spricht von einem großen Teilerfolg: „Das Bundesfinanzministerium ist unserer Argumentation gefolgt, dass die viel zu kurze Abverkaufsfrist von sechs Monaten nicht ausreicht, um die im Handel befindliche Ware abzuverkaufen.“

    Dennoch stünden die Produzenten von Wasserpfeifentabak vor dem Abgrund, so Rega: „Unsere Hersteller generieren seit der verspäteten Verkündung der Abverkaufsfrist zu Jahresbeginn keine Umsätze mehr und haben ein massives Liquiditätsproblem. Uns steht eine Insolvenzwelle bevor, die hunderte Arbeitsplätze kosten wird.“

    Hoffnung hat der Verband dennoch, da die letzte Entscheidung offen sei. „Es gibt einen ausreichenden Bedarf an zu klärenden Fragen im Umgang mit Restmengen in Shisha-Bars, die bei Einhaltung der Gesetzeslage zu schwereren Verstößen führen würde“, sagt Rega in Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der Verordnung. Eine Aufhebung der Mengenbegrenzung bei gleichzeitiger Gleichstellung von Shisha-Tabak mit Bier und Kaffee in der Gastronomie wäre laut Verband die einzige gangbare Lösung.

    vi

  • „Beschämendes Zerstören von Existenzen“

    BERLIN // DTZ stellte drei Fragen an Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbands Wasserpfeifentabak und des Bundesverbands Deutscher Tabakpflanzer, über die InterTabac und Corona.

    Herr Rega, was ist Ihre Erkenntnis aus der Corona-Pandemie?
    Folke Rega: Die Pandemie war für die meisten Bundesbürger sehr belastend und die wenigsten wünschen sich die Zeit zurück. Das gesellige Zusammenkommen fiel weg, was sich massiv auf die internationalen Absatzmärkte des deutschen Rohtabaks ausgewirkt hat. Bei den deutschen Shi‧sha-Konsumenten, die einen Großteil des Markts ausmachen, stieg dagegen der Absatz. Gerade in der Isolation wollten sich viele etwas gönnen und haben dafür auf die vielfälti‧gen Geschmacksvariationen gesetzt.

    Was erwarten Sie sich für 2022?
    Rega: Das sofortige Abschaffen der 25- Gramm-Mengenbegrenzung bei Was‧serpfeifentabak, das seit 1. Juli in Kraft ist. Erste Hersteller sind insolvent, viele werden bis Jahresende fol‧gen, der Handel bleibt auf versteuerter Ware sitzen und bekommt Liquiditätsprobleme. Shisha-Bars werden in die Illegalität getrieben, da Hersteller keine rechtskonformen Waren liefern können. Das Zerstören von Existenzen ist beschämend und passt nicht in eine freiheitlich-demokra‧tische Grundordnung. Wenn das Beispiel Schule macht, muss jede Branche das gleiche Schicksal fürchten.

    In diesen Tagen beginnt die InterTabac – worauf freuen Sie sich?
    Rega: Ich freue mich darauf, dass sie stattfinden kann und dass ich erstmals dabei sein kann. Die InterTabac kennt jeder in der Branche, und wir können dankbar sein, durch die Messe Dortmund wieder die Gelegenheit zu bekommen, branchenweite Produktinnovationen zu sehen, nationale und internationale Partner zu treffen und unsere Netzwerke zu erweitern. Die InterTabac 2022 wird ein Erfolg, davon bin ich überzeugt.

    vi

  • Erfreuliche Aussichten im Juli

    WIESBADEN // Jetzt sind die Abgaben auf Liquids in der Branche für elektronische Zigaretten voll angekommen: Laut amtlicher Statistik legte der Steuerwert der bezogenen Steuerzeichen für diese Produktgruppe im Juli auf fast vier Millionen Euro zu. In den beiden Vormonaten hatte er bei 1,1 beziehungsweise knapp 1,4 Millionen Euro gelegen.

    Einbruch bei Wasserpfeifentabak
    Dagegen brachen die Zahlen bei Wasserpfeifentabak wie von Marktbeobachtern erwartet (DTZ berichtete) förmlich ein: Im Juli lag der Wert der bezogenen Steuerzeichen bei rund 600 000 Euro; in den Vormonaten hatte er insbesondere aufgrund von Vorzieheffekten bei 8,8 Millionen (Mai) beziehungsweise 11,7 Millionen Euro (Juni) gelegen.

    Mit Blick auf den Nettobezug von Steuerzeichen zeigte sich der Monat Juli bei Zigaretten besonders stark: Hier lag der Wert bei 1,065 Milliarden Euro und damit auf dem höchsten Niveau des laufenden Jahres. Nur im April 2022 hatten die Zahlen mit 1,036 Milliarden Euro ähnliche Dimensionen erreicht. Deutlich schwächer fielen die Netto-Steuerwertbezüge bei Zigarren beziehungsweise Zigarillos (6,4 Millionen Euro) und Feinschnitt (161,4 Millionen Euro) aus. Pfeifentabak erholte sich etwas.

    Aus technischen Gründen wurden für Juli keine absoluten Zahlen ausgewiesen.

    max