Frist wird wohl verlängert

BERLIN // Die Abverkaufsfrist für Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak, die ursprünglich zum Jahresende enden sollte, steht nach Angaben des Finanzministeriums vor einer sechsmonatigen Verlängerung.

Das teilt der Bundesverband Wasserpfeifentabak mit. Eine entsprechende Veröffentlichung durch den Zoll werde gegenwärtig vorbereitet und wird für die kommenden Tage erwartet. Die umstrittene Mengenbegrenzung für Wasserpfeifentabak, die im August letzten Jahres erlassen wurde und die Hersteller von Wasserpfeifentabak mit einer Mengenbegrenzung von maximal 25 Gramm pro Verpackung belegt hat, ist für die Industrie nicht umsetzbar.

Kurze Abverkaufsfrist
Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak, spricht von einem großen Teilerfolg: „Das Bundesfinanzministerium ist unserer Argumentation gefolgt, dass die viel zu kurze Abverkaufsfrist von sechs Monaten nicht ausreicht, um die im Handel befindliche Ware abzuverkaufen.“

Dennoch stünden die Produzenten von Wasserpfeifentabak vor dem Abgrund, so Rega: „Unsere Hersteller generieren seit der verspäteten Verkündung der Abverkaufsfrist zu Jahresbeginn keine Umsätze mehr und haben ein massives Liquiditätsproblem. Uns steht eine Insolvenzwelle bevor, die hunderte Arbeitsplätze kosten wird.“

Hoffnung hat der Verband dennoch, da die letzte Entscheidung offen sei. „Es gibt einen ausreichenden Bedarf an zu klärenden Fragen im Umgang mit Restmengen in Shisha-Bars, die bei Einhaltung der Gesetzeslage zu schwereren Verstößen führen würde“, sagt Rega in Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der Verordnung. Eine Aufhebung der Mengenbegrenzung bei gleichzeitiger Gleichstellung von Shisha-Tabak mit Bier und Kaffee in der Gastronomie wäre laut Verband die einzige gangbare Lösung.

vi

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