Von Wissenschaftlern empfohlen

BERLIN // Tabakfreie Nikotinbeutel sind eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucher in Deutschland. Das bestätigt eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die in der Fachzeitschrift „Tobacco Control“ veröffentlicht wurde.

Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler, für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die unter anderem eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes, umfassen sollte.

BfR-Studie
„Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts einer fehlenden Gesetzgebung bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und das Vermarkten von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, so Mücke weiter.

Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben auch einen Nikotinwert von maximal 20 Milligramm pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Packung sowie das Verwenden eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die BVTE-Mitgliedsunternehmen bei der Produktion ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität und Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Das entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

Tabakfreie Nikotinbeutel
Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus dem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind die Beutel im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen daher in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die häufig nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von E-Zigaretten könne hierbei als Vorlage dienen, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

Das tabakfreie Nikotinprodukt ist ein Genussmittel für Konsumenten, durch das gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabak potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Erzeugnis wird nach dem Gebrauch aus dem Mund genommen und entsorgt.

vi

Weitere Infos unter: [link|http://www.bvte.de ]www.bvte.de [/link]

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