Schlagwort: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

  • Menthol in E-Zigaretten

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Bewertung von Aromen in E-Zigaretten aktualisiert und dabei keine Verbotsempfehlung für Menthol in E-Zigaretten-Liquids ausgesprochen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) warnen vor möglichen Verboten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium.

    Keine gesundheitliche Gefährdung
    Laut der aktuellen Stellungnahme des BfR stellt der Einsatz von Menthol in E-Zigaretten keine gesundheitliche Gefährdung für Konsumenten dar. Zudem gibt es keine Studien, die eine verstärkende Wirkung von Menthol auf die Nikotinaufnahme beim Dampfen belegen. Die Einschätzung weicht von der ursprünglichen Bewertung vom 28. Dezember 2021 ab. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, hebt hervor, dass die neue Einschätzung des BfR die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten bestätigt und keine Verbotsempfehlung für Menthol enthält. Er warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium davor, auf der Grundlage neue Rechtsverordnungen zu erlassen, die gesundheitspolitische Folgen für Dampfer und mögliche Umsteiger von konventionellen Tabakzigaretten haben könnten.

    Mücke äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens. „Eine Bundesregierung, die nur noch den Übergang bis zur Neuwahl verwaltet und zudem über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, muss sich nach allgemeiner Ansicht größtmögliche Zurückhaltung auferlegen. Das gilt nach der Konstituierung des neugewählten Bundestages im März 2025 umso mehr für eine dann nur noch geschäftsführende Bundesregierung. Ein so weitreichender Eingriff, wie das faktische Verbot einer ganzen Kategorie im Verordnungsweg, stieße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, betont der BVTE-Hauptgeschäftsführer.
    Menthol spielt eine wichtige Rolle beim Umstieg von herkömmlichen Tabakwaren auf E-Zigaretten, die als potenziell risikoreduziert gelten. Der Inhaltsstoff ist in bis zu 80 Prozent der auf dem deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten enthalten. Ein Verbot könnte die Verbreitung illegaler Produkte fördern und das Verbraucherschutzniveau senken.

    Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums
    Sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) dennoch ein Verbot in Erwägung ziehen, plant der BVTE, rechtliche Schritte zu unterstützen und die betroffenen Hersteller zur Klage zu ermutigen. Ein spezifisches Verbot von Menthol für E-Zigaretten wäre innerhalb der EU ein Alleingang und könnte Hersteller, Handel und Konsumenten in Deutschland erheblich belasten.

    Kritik auch vom VdeH
    Auch der Verband des E-Zigarettenhandels warnt vor den Auswirkungen eines solchen Verbots. VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland äußert Bedenken, dass eine geschäftsführende Bundesregierung ohne parlamentarische Mehrheit den Schritt gehen könnte. Ein Verbot würde nicht nur das Angebot von E-Zigaretten erheblich einschränken, sondern auch tausende Arbeitsplätze gefährden.

    Ein weiteren Kritikpunkt sieht man im VdeH in der möglichen Abschreckung von Rauchern, die auf E-Zigaretten als weniger schädliche Alternative umsteigen wollen. „Die Geschmacksvielfalt, die Menthol bietet, ist entscheidend für den erfolgreichen Umstieg“, sagt Pohland. Viele ehemalige Raucher berichten von positiven Erfahrungen mit E-Zigaretten bei der Rauchentwöhnung.

    red

  • Von Wissenschaftlern empfohlen

    BERLIN // Tabakfreie Nikotinbeutel sind eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucher in Deutschland. Das bestätigt eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die in der Fachzeitschrift „Tobacco Control“ veröffentlicht wurde.

    Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler, für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die unter anderem eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes, umfassen sollte.

    BfR-Studie
    „Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts einer fehlenden Gesetzgebung bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und das Vermarkten von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, so Mücke weiter.

    Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben auch einen Nikotinwert von maximal 20 Milligramm pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Packung sowie das Verwenden eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die BVTE-Mitgliedsunternehmen bei der Produktion ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität und Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Das entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

    Tabakfreie Nikotinbeutel
    Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus dem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind die Beutel im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen daher in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die häufig nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

    Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von E-Zigaretten könne hierbei als Vorlage dienen, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

    Das tabakfreie Nikotinprodukt ist ein Genussmittel für Konsumenten, durch das gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabak potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Erzeugnis wird nach dem Gebrauch aus dem Mund genommen und entsorgt.

    vi

    Weitere Infos unter: [link|http://www.bvte.de ]www.bvte.de [/link]

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi