Schlagwort: Tabakfreie Nikotinbeutel

  • Von Wissenschaftlern empfohlen

    BERLIN // Tabakfreie Nikotinbeutel sind eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucher in Deutschland. Das bestätigt eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die in der Fachzeitschrift „Tobacco Control“ veröffentlicht wurde.

    Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler, für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die unter anderem eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes, umfassen sollte.

    BfR-Studie
    „Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts einer fehlenden Gesetzgebung bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und das Vermarkten von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, so Mücke weiter.

    Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben auch einen Nikotinwert von maximal 20 Milligramm pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Packung sowie das Verwenden eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die BVTE-Mitgliedsunternehmen bei der Produktion ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität und Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Das entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

    Tabakfreie Nikotinbeutel
    Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus dem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind die Beutel im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen daher in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die häufig nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

    Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von E-Zigaretten könne hierbei als Vorlage dienen, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

    Das tabakfreie Nikotinprodukt ist ein Genussmittel für Konsumenten, durch das gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabak potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Erzeugnis wird nach dem Gebrauch aus dem Mund genommen und entsorgt.

    vi

    Weitere Infos unter: [link|http://www.bvte.de ]www.bvte.de [/link]

  • „Anreize schaffen“

    WIEN // Anlässlich einer virtuellen Tagung hat Ernest Groman, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts Wien, deutlich gemacht, dass alternative Nikotin-Produkte die die Erfolgschancen beim Rauchausstieg erhöhen. Als Beispiele nannte der Mediziner tabakfreie Nikotinbeutel, aber auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer.

    Zielgerichtete Aufklärung
    Groman fordert die Abkehr von einer rigorosen Verbotspolitik. Stattdessen sollten weitreichende Kampagnen mit einer möglichst zielgerichteten Aufklärung über die Gefahren des Rauchens von Tabakzigaretten sowie der gleichzeitigen Information über die gesundheitlichen Vorteile von Ersatzprodukten durchgeführt werden. Dabei müsse der Fokus auf die derzeitigen Raucher gelegt werden.

    Im Sinne des Jugendschutzes sind diese Maßnahmen von einer strikten und kontinuierlichen Marktbeobachtung zum Kaufverhalten von Jugendlichen zu begleiten, um gegebenenfalls notwendige Korrekturen durchführen zu können.

    Maßnahmen
    Groman empfiehlt dabei diese Maßnahmen:
    [bul]Schaffen von Anreizen zum Umstieg auf alternative Produkte,
    [bul]Angebot von persönlicher Beratung für Raucher zum Um- oder Ausstieg,
    [bul]Schaffen gesetzlicher Rahmenbedingungen für tabakfreie Nikotinbeutel,
    [bul]Aufklärungs- und Informationskampagnen statt „Informationssperre“ für alternative Produkte sowie
    [bul]Marktbeobachtung zum Konsum junger Menschen.

    red

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)