BERLIN // Schwere Zeiten für die Hersteller und Händler von Wasserpfeifentabak. Jetzt schlägt der zuständige „Shisha-Verband“ Alarm, unter anderem mit einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Seit vier Monaten stehen die Produktionsanlagen der meisten Hersteller für Wasserpfeifentabak still, betont der Verband. Grund sei die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak, die seit dem 1. Januar 2022 erhoben wird. Und es droht weiterer Ärger, denn nach gegenwärtigem Stand darf Wasserpfeifentabak – nach einer Verordnung des Bundesfinanzministeriums aus dem August 2021 – ab 1. Juli 2022 nur in Verpackungen in den Handel gebracht werden, die 25 Gramm oder weniger beinhalten. Als Folge nehme der Handel derzeit keine Ware mehr ab, da er befürchte, sie bis zum Jahresende nicht mehr verkaufen zu können. Zugleich nehme der Schwarzmarkt die Branche verstärkt ins Visier.
Bedrohliche Entwicklung
Die bedrohliche Entwicklung schlage sich nun auch im Absatz von Steuerzeichen nieder, heißt es aus dem Verband. Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten für das erste Quartal 2022 geht hervor, dass für 351 Tonnen Wasserpfeifentabak Steuerzeichen bezogen wurden. Im Jahr 2021 lag der Jahresdurchschnitt bei einem ganzjährigen Absatz von 6914 Tonnen und damit bei 1728,5 Tonnen pro Quartal. Die verarbeitete Menge ging damit im Vorjahresvergleich um 80 Prozent zurück.
Die Steuerwerte für Wasserpfeifen- und Pfeifentabak sanken von 69,1 Millionen Euro im ersten Quartal 2021 um 48,2 Millionen auf 20,9 Millionen Euro im Vergleichsquartal 2022. Der Anteil für Wasserpfeifentabak betrug dabei rund 16 Millionen Euro. Damit sanken die Steuereinnahmen in dieser Kategorie trotz Tabaksteuererhöhung und der Einführung einer Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak um 69,7 Prozent.
Fehlgeleiteten Steuerpolitik
Für die Marktteilnehmer liegt die Ursache in einer fehlgeleiteten Steuerpolitik. Der Vorsitzende des Bundesverbands Wasserpfeifentabak Mischall-Konstantin El-Madany sagt hierzu: „Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak ist bereits eine harte Belastung für die legal produzierenden Unternehmen. Die 25-Gramm-Mengenbegrenzung ist jedoch nicht nur wirkungslos gegen Steuerverstöße auf dem gastronomischen Sektor, sie ist auch für die Hersteller eine nahezu unlösbare Herausforderung.“ Für das Anschaffen neuer Abfüllanlagen seien Investitionen in Millionenhöhe notwendig und erforderten besonders in einer internationalen Lieferkettenkrise deutlich mehr Vorlauf als die eingeräumten zehn Monatsfrist. „Die Hersteller können die staat‧lichen Vorgaben in dieser Zeit nicht wirtschaftlich erfüllen. So wird der legale Markt zugunsten der organisierten Kriminalität zerstört“, warnt El-Madany.
Der Verband fordert, dass Bundesfinanzminister Lindner die betreffende Verordnung unverzüglich stoppt.
vi
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