BERLIN // Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Dazu hat sich jetzt auch der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) geäußert.
Steuerpläne
Positiv an den Steuerplänen ist laut VdR das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses habe sich in der Krise bewährt, denn angesichts geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland habe es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt gegeben. Der VdR: „Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.“
Steuererhöhungen
2020 flossen 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können laut VdR mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das sei angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 könnten für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.
Steuerfreiheit
Mehreinnahmen versprechen laut VdR die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Dies sei erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthielten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufwiesen, schreibt der VdR. Die geltende Steuerfreiheit sei auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führe zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt werde. So werde sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert.
E-Zigarette
EU-Kommission und Rat seien übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert dies auch der VdR. Vor diesem Hintergrund sei es umso frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängten. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert werde, verschaffe jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.
Gründe
Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz – wie von den Grünen gefordert – wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos spreche eine Vielzahl von Gründen:
[bul]Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu sei das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde sei beim Drehen und Stopfen gefordert.
[bul]Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung habe die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen können.
[bul]Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenze den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher fänden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und würden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.
[bul]Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur werde in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stünden für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.
Moderate und planbare Anhebung
Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann laut VdR das Steueraufkommen stabilisieren. Beim Zeitplan für die Erhöhungen sei eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen könnten durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden.
vi
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