BERLIN // Wie befürchtet: Jetzt ist er da, der scharfe Lockdown. Für die Einzelhändler mit Fokus Tabakwaren oder E-Zigaretten sieht es nicht gut aus. Schließlich heißt es in der Verordnung aus Berlin: „Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von Non-food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.“
Bekannte Ausnahmen
Dabei gibt es die bereits aus dem März bekannten Ausnahmen wie mit dem Einzelhandel für Lebensmittel, den Wochenmärkten für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und dem Zeitungsverkauf.
HDE empört
Kein Wunder, dass der Handelsverband Deutschland HDE auf die Barrikaden geht. „Der Einzelhandel hat in den vergangenen Monaten mit seinen Hygienekonzepten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Wenn jetzt Geschäftsschließungen als notwendig angesehen werden, darf die Bundesregierung die Branche nicht im Regen stehen lassen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Pleitewelle in den Innenstädten
Die bisher vorgesehenen Gelder reichten bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Der betroffene Non-food-Handel werde Verluste von etwa 60 Prozent für den Dezember verbuchen. Im Vorjahresvergleich würden so zwölf Milliarden Euro Umsatz verloren gehen. Der Lockdown treffe knapp 200 000 Handelsunternehmen, 99 Prozent davon seien kleine und mittelständische Firmen. Der Innenstadt-Einzelhandel steht für bis zu 600 000 Beschäftigte, von denen durch den Lockdown bis zu 250 000 Jobs verloren gehen könnten. Den Lockdown könnten viele Firmen ohne Staatshilfen nicht überstehen. Die Überbrückungshilfen reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.
Fachhandel und Vape-Shops
Nach gegenwärtigem Stand sind Tabakwarenhandel und Vape-Shops von den Schließungen betroffen, sofern kein Pressesortiment angeboten wird. Wer schließen muss, kann auf die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III hoffen. Antragsberechtigt sind Firmen, Soloselbständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Ab wann Anträge möglich sind, ist jedoch noch offen.
Für die von den Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember erfassten Betriebe werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Der Handel kann voraussichtlich Förderhöchstbeträge bis zu 500 000 Euro pro Monat erwarten. Dabei sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50 000 Euro) ermöglicht werden.
red
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