Schlagwort: Überbrückungshilfen

  • Insolvenzen drohen

    BERLIN // Die Entwicklung des Einzelhandels verlief im vergangenen Jahr extrem unterschiedlich. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach erzielte die Branche insgesamt zwar ein Umsatzplus von mehr als fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, der Textilhandel aber verlor knapp ein Viertel seiner Umsätze.

    Notlage
    Aufgrund der akuten Notlage vieler Handelsunternehmen im aktuellen Lockdown fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Politik die schnelle Anpassung und Auszahlung der Überbrückungshilfen sowie konkrete Festlegungen, wann und unter welchen Rahmenbedingungen eine Wiedereröffnung der Geschäfte erfolgen kann.

    Entwicklungen
    Ursachen dieser extrem unterschiedlichen Entwicklungen innerhalb der Branche sind die Corona-Krise und die zur Eindämmung der Pandemie angeordneten Maßnahmen. So verlor der ab Mitte Dezember geschlossene Bekleidungshandel im letzten Monat des Jahres mehr als 40 Prozent seines Geschäfts. Der Online-Handel dagegen wuchs im gleichen Zeitraum um mehr als 30 Prozent. „Wenn die Bundesregierung jetzt nicht entschlossener als bisher ihre Unterstützungsprogramme an die Realitäten im Einzelhandel anpasst, dann treibt die Corona-Krise viele Handelsunternehmen in die Insolvenz“, so Genth. Die Anpassungen bei der Überbrückungshilfe 3 müssten rasch und konsequent umgesetzt werden, sonst sei es für viele Händler und viele Innenstädte zu spät.

    Strategie
    Zudem fordert der HDE eine langfristig tragfähige Strategie zum Umgang mit der Pandemie. „Die Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Wir benötigen einen transparenten Plan für einen Ausstieg aus dem Lockdown, der sich an realistischen und fundierten Indikatoren orientiert“, so Genth weiter. Ein solcher Plan müsse Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein.

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  • Katastrophe für den Handel

    BERLIN // Wie befürchtet: Jetzt ist er da, der scharfe Lockdown. Für die Einzelhändler mit Fokus Tabakwaren oder E-Zigaretten sieht es nicht gut aus. Schließlich heißt es in der Verordnung aus Berlin: „Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von Non-food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.“

    Bekannte Ausnahmen
    Dabei gibt es die bereits aus dem März bekannten Ausnahmen wie mit dem Einzelhandel für Lebensmittel, den Wochenmärkten für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und dem Zeitungsverkauf.

    HDE empört
    Kein Wunder, dass der Handelsverband Deutschland HDE auf die Barrikaden geht. „Der Einzelhandel hat in den vergangenen Monaten mit seinen Hygienekonzepten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Wenn jetzt Geschäftsschließungen als notwendig angesehen werden, darf die Bundesregierung die Branche nicht im Regen stehen lassen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

    Pleitewelle in den Innenstädten
    Die bisher vorgesehenen Gelder reichten bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Der betroffene Non-food-Handel werde Verluste von etwa 60 Prozent für den Dezember verbuchen. Im Vorjahresvergleich würden so zwölf Milliarden Euro Umsatz verloren gehen. Der Lockdown treffe knapp 200 000 Handelsunternehmen, 99 Prozent davon seien kleine und mittelständische Firmen. Der Innenstadt-Einzelhandel steht für bis zu 600 000 Beschäftigte, von denen durch den Lockdown bis zu 250 000 Jobs verloren gehen könnten. Den Lockdown könnten viele Firmen ohne Staatshilfen nicht überstehen. Die Überbrückungshilfen reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.

    Fachhandel und Vape-Shops
    Nach gegenwärtigem Stand sind Tabakwarenhandel und Vape-Shops von den Schließungen betroffen, sofern kein Pressesortiment angeboten wird. Wer schließen muss, kann auf die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III hoffen. Antragsberechtigt sind Firmen, Soloselbständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Ab wann Anträge möglich sind, ist jedoch noch offen.

    Für die von den Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember erfassten Betriebe werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Der Handel kann voraussichtlich Förderhöchstbeträge bis zu 500 000 Euro pro Monat erwarten. Dabei sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50 000 Euro) ermöglicht werden.

    red

  • Wieder steht Deutschland still

    BERLIN // Zum zweiten Mal in diesem Jahr geht die Bundesrepublik in den Lockdown – vorerst für vier Wochen. So will das Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel zumindest Weihnachten retten. Manchen Branchen wird das nicht helfen.

    Gastronomie und Veranstaltungsbranche
    Die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche sind von den neuen Maßnahmen besonders hart betroffen. Kein Wunder, dass die Restaurant-Betreiber angekündigt haben, rechtliche Schritte zu gehen. Begründung: Gerade drei Prozent der positiven Tests werden als Folge von auswärtigen Essen ermittelt.

    Obergrenze in Quadratmeter
    Ob der Handel tatsächlich uneingeschränkt geöffnet bleiben darf, ist aktuell noch nicht abzusehen. Merkel, Spahn, Söder und Co. werden darüber in gut zwei Wochen das nächste Mal beraten. Sind die Zahlen dann nicht auf dem absteigenden Ast, drohen weitere Einschnitte. Vorläufig – und das gilt ab 2. November – dürfen Geschäfte offenbleiben, die Hygieneauflagen beachten, den Zutritt steuern und Warteschlangen vermeiden. Obergrenze: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Laden aufhalten.

    Entschädigung für Betroffene
    Immerhin, heißt es aus Berlin, würden besonders betroffene Firmen entschädigt. Dabei könnten kleine Betriebe bis zu 75 Prozent ihrer Umsatzausfälle erstattet bekommen, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also zunächst von November 2019. Kleiner Haken: Bereits gewährte Zahlungen wie Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld von den Nothilfen abgezogen werden. Es gehe vor allem um Betriebe in der Gastronomie oder im Tourismus.

    Überbrückungshilfen
    Für den Fall eines – wie angedacht – vierwöchigen Lockdowns bezifferte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz die Kosten auf sieben bis zehn Milliarden Euro. Dies sei auch abhängig davon, welchen Branchen die Nothilfen gewährt würden. Ein dritter Nachtragshaushalt sei jedoch nicht notwendig, vielmehr könnten die Gelder aus dem bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen stammen. Von den dafür vorgesehen 25 Milliarden Euro wurden bislang erst rund zwei Milliarden Euro abgerufen. Der Bund plant, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen.

    Im Einzelnen
    Im Einzelnen stehen auf der Anti-Corona-Agenda:

    [bul]erhebliche Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene,
    [bul]De-facto-Verbot privater Reisen,
    [bul]Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, ausgenommen ist der – dann zuschauerfreie – Profisport,
    [bul]Verbot von Freizeit- und Amateursport mit geringen Ausnahmen,
    [bul]Schließen aller Freizeiteinrichtungen wie Konzerthäuser, Theater, Spielhallen, Bordellen, Schwimmbädern, Saunen sowie Fitnessstudios,
    [bul]Schließen aller Gastronomie-Betriebe,
    [bul]Schließen von Kosmetikstudios, Massagepraxen und ähnlichen Dienstleistern,
    [bul]Auflagen für den Handel und
    [bul]Offenhalten von Schulen sowie Kindergärten.

    max