Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 800-Quadratmeter-Regelung

MÜNCHEN // Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hat, kündigt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen an.

Widersprüchliche Entscheidungen
Nach widersprüchlichen Entscheidungen von Vorinstanzen gebe es nun Klarheit, heißt es seitens der Staatsregierung. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ nicht außer Kraft, stellte aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

Bei ihren Überlegungen, wie man nun mit größeren Geschäften verfährt, will sich Bayerns Regierung an der Gerichtsentscheidung orientieren.

red

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