Schlagwort: Verkaufsverbot

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 800-Quadratmeter-Regelung

    MÜNCHEN // Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hat, kündigt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen an.

    Widersprüchliche Entscheidungen
    Nach widersprüchlichen Entscheidungen von Vorinstanzen gebe es nun Klarheit, heißt es seitens der Staatsregierung. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ nicht außer Kraft, stellte aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

    Bei ihren Überlegungen, wie man nun mit größeren Geschäften verfährt, will sich Bayerns Regierung an der Gerichtsentscheidung orientieren.

    red

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

    da

  • Tabakläden dürfen öffnen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat auf sein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und an die Ministerpräsidenten mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern Antwort erhalten.

    Privilegierte Verkaufsstellen
    Demnach bleiben die Tabakläden in Mecklenburg-Vorpommern generell geöffnet. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich von den privilegierten Verkaufsstellen des § 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, erfasst, so dass die Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen sind.“

    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. In Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind. Das sieht Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 20. März 2020 vor.

    Lage uneinheitlich in NRW
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (NRW) uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um, Kioske` handele.“

    Kontext „Lebensmittel“
    In seinem Schreiben hatte der BTWE unter anderem darauf hingewiesen, dass Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ gehören und im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt werden. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Niko Liquids und Juul einigen sich

    ESSEN / HAMBURG // Die beiden E-Zigaretten-Unternehmen Juul Labs Germany und Niko Liquids haben ihre juristischen Auseinandersetzungen beigelegt. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Firmen vor wenigen Tagen verschickten.

    In den Streitigkeiten ging es unter anderem um fehlerhafte Kennzeichnungen von Produkten, die unterlassene Anmeldung von Liquids für den deutschen Markt sowie nicht zutreffende Nikotinstärken. Nach DTZ-Informationen hatten sich die Streithähne seit September gegenseitig mit Unterlassungsverfügungen überzogen.

    In der aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Juul Labs Germany und die Niko-Liquids-Gruppe geben bekannt, dass sie eine außergerichtliche Einigung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen ihren Unternehmen erzielt haben.“ Die Einigung sehe unter anderem vor, dass alle wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten mit sofortiger Wirkung beigelegt und alle anstehenden Gerichtstermine aufgehoben werden.

    Nach DTZ-Informationen standen noch zwei Verhandlungstermine an, die nun jedoch hinfällig geworden sind. Ob und in welcher Höhe ein finanzieller Ausgleich gezahlt wurde, teilten die betroffenen Unternehmen nicht mit.

    Niko will Juul listen
    Für den Handel sei entscheidend, dass Juul Labs ab sofort wieder seine derzeitigen Pods in den Markt ausliefern könne, da das Verkaufsverbot für diese Kapseln mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei, heißt es in der Mitteilung. Überraschende Ergänzung: Die Juul-Produkte werden außerdem ab Januar 2020 in den Shops von Niko Liquids gelistet.

    Dass die Unternehmen alle Streitigkeiten beigelegt haben, wird auch aus der Formulierung deutlich, dass Juul Labs und die Niko-Liquids-Gruppe darüber hinaus vereinbart haben, künftig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

    In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentierten Markus Kramer, Geschäftsführer von Juul Labs Deutschland, und Stephan Endler, Gründer der Niko-Liquids-Gruppe, die Einigung mit den Worten: „Wir freuen uns, dass wir die juristischen Auseinandersetzungen zwischen unseren beiden Unternehmen nun ein-vernehmlich beilegen konnten. Wir können uns jetzt wieder mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, erwachsenen Rauchern eine Umstiegsoption zu bieten – ganz im Sinne unserer Mission, das Leben der weltweit einen Milliarde erwachsenen Raucher zu verbessern.“

    Die Auseinandersetzungen, die öffentlichkeitswirksam ihren Ausgangspunkt auf der InterTabac 2019 hatten, trafen die Beteiligten ebenso wie die gesamte Branche zu einem äußerst unglücklichen Zeitpunkt. Neben dem zunehmend diskutierten Werbeverbot auch für E-Zigaretten verunsicherten Meldungen über Erkrankungen und Todesfälle in Folge des Konsums von E-Zigaretten die Verbraucher. Nur sehr langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Ursache dieser Erkrankungen in gepanschten, illegalen Liquids lag.


    Umsatz eingebrochen

    Die Branche klagt über massive Umsatzeinbrüche: Einzelne Vape-Shops verkauften bis zu 80 Prozent weniger. Beobachter erwarten denn auch eine deutliche Bereinigung – sowohl im Handel als auch bei den Herstellern. Betroffen waren vor allem offene Systeme. Auch das Argument der Lebensverbesserung für Nikotinnutzer zog nicht mehr: Raucher stiegen praktisch gar nicht mehr um.

    pi / max

    (DTZ 50/19)

  • Juul: Handel darf weiter abverkaufen

    MAINZ // Derzeit bekommt Juul Labs große Schwierigkeiten. Nachdem Juul auf der InterTabac zwei Einstweilige Verfügungen des Landgerichts Düsseldorf erhalten hatte, darf das Unternehmen in Deutschland seine Pods vorläufig nicht mehr vertreiben. Doch der Handel darf ‧die Produkte weiter abverkaufen. Das betonte Pressesprecher Tobias Gerlach gegenüber DTZ.

    Der E-Zigarettenhersteller hatte vor kurzem seine Führung am Stammsitz in San Francisco ausgetauscht und jegliche Werbung für seine Produkte gestoppt, berichten US-Medien. Demnach ist CEO Kevin Burns zurückgetreten. Er wird von K.  C. Crosthwaite von Altria abgelöst. Gegen das Start-up laufe eine strafrechtliche Untersuchung der US-Staatsanwaltschaft in Kalifornien, berichtete das „Wall Street Journal“.

    Im Zusammenhang mit den Todesfällen in den USA hatte Gavin Newsom, Gouverneur von Kalifornien, eine 20-Millionen-Dollar-Aufklärungskampagne zur E-Zigarette angekündigt. Darüber hinaus wolle er über Warnhinweise auf Produkten und höhere Abgaben nachdenken.

    Demgegenüber hat Massachusetts als erster US-Bundesstaat bereits Fakten geschaffen. Gouverneur Charlie Baker hat ein Verkaufsverbot bis 25. Januar verhängt.

    red
    (DTZ 40/19)

  • Das Gros der Händler hält sich an Jugendschutz

    TUTTLINGEN // Kurz vor dem Höhepunkt der diesjährigen Fastnachts- beziehungsweise Karnevals-Kampagne waren jugendliche Testkäufer unter anderem im Landkreis Tuttlingen und im nordrhein-westfälischen Ennepetal unterwegs. Sie sollten feststellen, ob das Verkaufsverbot für hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren an unter 18-Jährige eingehalten wird.

    Jugendamt und Polizei nahmen bei ihrer Aktion im Landkreis Tuttlingen 18 Lebensmittelgeschäfte und Tankstellenshops unter die Lupe. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen bildeten das Stadtgebiet Tuttlingen sowie der Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Spaichingen.

    Das Ergebnis: In fünf Läden wurde den Jugendlichen Wodka verkauft. Besonders erwähnenswert ist den Behörden ein Fall, bei dem die Kassiererin sich den Personalausweis der zu jungen Kundin ansah, ein Warnhinweis auf dem Display ihrer Scanner-Kasse zu lesen war und dennoch den Wodka verkaufte. Gegen sie, wie auch gegen die vier anderen, wird die Polizei Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde des Landratsamtes Tuttlingen erstatten.

    „Beanstandungsquote erfreulich niedrig“
    Trotz dieser fünf schwarzen Schafe ziehen Polizeipräsidium und Landratsamt von Tuttlingen eine positive Bilanz: „Die Beanstandungsquote von knapp über einem Viertel liegt damit erfreulich niedrig und unter den Quoten der zuletzt durchgeführten Testkäufen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

    Auch im nordrhein-westfälischen Ennepetal zeigten sich die Verantwortlichen des Ordnungsamtes der Stadt mit dem Ergebnis ihrer Testkäufe zufrieden. Mit einer 15-Jährigen hatten sie in neun Geschäften kontrolliert, ob der Jugendlichen Zigaretten verkauft werden. Dies war nur in einem Laden der Fall. In allen anderen Geschäften fragte das Verkaufspersonal konsequent nach dem Personalausweis.

    Nicht ganz so gut, aber auch nicht wirklich schlecht lief es in Ulm. Dort gab es im vergangenen Jahr insgesamt 23 Testkäufe von 16- und 17-jährigen Jugendlichen in Supermärkten, Kiosken, Getränkemärkten und Tankstellen sowie in einem E-Zigaretten-Shop und in einer Shisha-Bar. Gut ein Drittel wurde bei der gemeinsamen Aktion von Bürgerdiensten und Polizei beanstandet. „Das ist ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandungen rund doppelt so hoch war“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Gegen Händler beziehungsweise deren Angestellte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. pnf

    (DTZ 9/2017)

  • Keine E-Zigaretten an Unter-18-Jährige

    BERLIN // E-Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf erhalten der stationäre und der Online-Handel die seit längerem geforderte Rechtssicherheit in puncto Jugendschutz.

    Mit dem Gesetzentwurf wird das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Jugendliche auf die elektronischen Alternativen ausgedehnt. Bislang waren E-Geräte vom Verkaufsverbot ausgenommen, da sie keine Tabakbestandteile enthalten.

    Neben CDU und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme. red

    (DTZ 05/16)

  • Norwegen soll rauchfrei werden

    OSLO // Die norwegische Ärztekammer NMA will Zigaretten für Erwachsene verbieten.

    Ziel der Norwegian Medical Association (NMA) ist ein rauchfreies Norwegen bis 2035, berichtet die britische Tageszeitung „The Independent“. Vor diesem Hintergrund drängt die Kammer die Regierung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und ein Verkaufsverbot für Tabakwaren, an alle die nach 2000 geboren wurden, einzuführen.

    Der Zugang zu Zigaretten sei kein Menschenrecht, sagt die NMA-Präsidentin Marit Hermansen der Tageszeitung „Aftenposten“. „Das Rauchen sollte nicht verboten werden, aber wir wollen, dass junge Menschen nicht damit anfangen“, sagt sie.

    Vorausgesetzt, dass bis 2018 ein gesetzliches Verkaufsverbot eingeführt wird. Denn dann werden die 2000-Geborenen 18 Jahre alt, also volljährig und dürften offiziell Tabakwaren kaufen.
    red

    (DTZ 01/16)

  • EU verklagt Dänemark

    DÄNEMARK (DTZ/red). Die Europäische Kommission verklagt Dänemark, weil das Königreich den Verkauf von Snus toleriert.

    Als EU-Mitglied hat sich die Regierung in Kopenhagen allerdings dazu verpflichtet, den Verkauf von Snus zu verbieten. Allein Schweden genießt eine Ausnahmeregelung innerhalb der 28 EU-Länder. Dem Snus-Produzenten wurde bei seinem EU-Beitritt 1990 diese Erlaubnis garantiert.

    Dänemark hatte, trotz Ermahnung durch die EU, es zwei Jahre lang versäumt, ein entsprechendes Verkaufsverbot auf den Weg zu bringen, berichtet „Euroactiv“. Daher habe sich die Kommission jetzt entschlossen den Fall vor das höchste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu bringen. Es wird erwartet, dass die Richter den Fall in den nächsten Monaten prüfen.

    (DTZ 29/14)

  • Gesundheitsministerin will E-Zigaretten verbieten

    (DTZ/red). Die israelische Gesundheitsministerin Ja’el German plant ein Werbe- und Verkaufsverbot für elektronische Zigaretten.

    Als Begründung nennt sie auch den wachsenden Konsum der E-Produkte an Schulen, berichtet die „Times of Israel“. Das Gesundheitsministerium wird bis zum 26. April Vorschläge und Reaktion zum Thema sammeln, heißt es.

    (DTZ 14/14)