BERLIN // E-Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf erhalten der stationäre und der Online-Handel die seit längerem geforderte Rechtssicherheit in puncto Jugendschutz.
Mit dem Gesetzentwurf wird das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Jugendliche auf die elektronischen Alternativen ausgedehnt. Bislang waren E-Geräte vom Verkaufsverbot ausgenommen, da sie keine Tabakbestandteile enthalten.
Neben CDU und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme. red
(DTZ 05/16)
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