KARLSRUHE // Dürfen Supermärkte an ihren Kassen Zigarettenpackungen aus Automaten anbieten, ohne dass die Auswahltasten für die Kunden gesundheitsbezogene Warnhinweise aufweisen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe voraussichtlich am 14. Mai dieses Jahres um 11.00 Uhr.
Geklagt hatte ein eingetragener Verbraucherverein. Beklagter ist der Betreiber zweier Münchner Supermärkte. Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, die Berufung war ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht München hatte geurteilt, der Beklagte habe nicht gegen das Verdeckungsverbot der Tabakerzeugnisverordnung verstoßen.
Nun wird höchstrichterlich im Revisionsverfahren entschieden.
red
(DTZ 13/20)
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