Handel nur mit eindeutiger ID

HAMBURG // Der Konsum gefälschter und geschmuggelter Zigaretten dürfte im vergangenen Jahr 8,7 Prozent des Gesamtkonsums in der EU ausgemacht haben. Das entspricht 44,7 Milliarden Zigaretten. Die Dunkelziffer des weltweiten illegalen Zigarettenhandels wird auf 6,0 bis 8,5 Prozent geschätzt.

Track & Trace soll am 20. Mai in Kraft treten. Das System betrifft Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Spätestens 2024 sollen weitere Tabakprodukte unter die Richtlinie fallen. Ziel ist ein hoher Gesundheitsschutz für die europäische Bevölkerung. Zusätzlich soll die Gesetzgebung es ermöglichen, Schmuggel effektiver zu bekämpfen.

Das schreibt die Richtlinie vor:
[bul]Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen die TPD  2 einhalten: Hersteller, Importeure, Großhandel, Vertriebsunternehmen, Merchandiser, mobile Fahrverkaufsunternehmen und Einzelhandel.

[bul]Alle Produktbewegungen müssen aufgezeichnet werden, damit jede Packung einzeln in der gesamten Lieferkette zurückverfolgt und die Einhaltung der Richtlinie überwacht und durchgesetzt werden kann.

[bul]Um die Unabhängigkeit und Transparenz der Rückverfolgung zu gewährleisten, müssen Hersteller Datenspeicherungsverträge mit unabhängigen Dritten schließen.

[bul]Jeder Hersteller oder Importeur von Tabakprodukten muss außerdem eine Datenbank („primäres Repository“) einrichten, in der alle Daten in Bezug auf jede einzelne Packung gespeichert werden. Außerdem müssen alle Daten in einer EU-weiten Datenbank („sekundäres Repository“) gespeichert werden.

[bul]Durch die Möglichkeit, sämtliche Bewegungen zu verfolgen, können alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette einen Prüfpfad der exakten Bewegungen jedes einzelnen Produkts erfassen, vom Hersteller bis in den Handel.

[bul]Jede Tabakproduktpackung muss mit einer eindeutigen ID versehen sein, Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschutz vorhanden sein.

Einige Unternehmen verwenden bereits Systeme zur Lagerverwaltung und womöglich auch für Lagerprozesse. Ihnen fehlt jedoch die Möglichkeit, einzelne Artikel-IDs zu scannen und zu erfassen, die Daten abzurufen und sie außerhalb des Unternehmens zu teilen. Die Anwender müssen dafür sorgen, dass die Bewegungen aller Tabakprodukte durch die gesamte Lieferkette gescannt und aufgezeichnet werden – von der Herstellung bis zur Verteilung an die Verkaufsstellen. Ganz gleich, ob mobiler Fahrverkauf, Verkaufsautomat oder Logistikdienstleister für den Einzelhandel – bei jedem Schritt muss die Compliance sichergestellt sein.

Vorteile der Rückverfolgbarkeit nutzen
Damit sich Wirtschaftsbeteiligte effektiv auf die Richtlinie einstellen können, müssen sie mit externen Partnern zusammenarbeiten, die ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen haben und Hardware und Software integrieren können und in der Erfassung und Aggregation von Daten versiert sind.

Transparente Produktbewegungen sind bald Pflicht. Daher sollten Unternehmen diese Chance ergreifen, um die Vorteile der Rückverfolgbarkeit zu nutzen.

Ab dem 20. Mai dürfen Hersteller Zigaretten beziehungsweise Tabakprodukte nur noch auf den Markt bringen, wenn diese serialisiert sind. Ohne eindeutigen Identifikator darf kein Handel stattfinden. Das wird sich auf die gesamte Lieferkette auswirken. Der Termin für das Inkrafttreten der Richtlinie rückt rasant näher. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Compliance-Projekte anzustoßen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Weitere Informationen finden Interessenten unter [linkn|https://www.zetes.com/de]www.zetes.com/de[/link]. Olivier Frère, Zetes

(DTZ 11/2019)

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