Schlagwort: Rückverfolgbarkeit

  • Track & Trace für die Shisha-Branche

    MANNHEIM // Ab 2024 tritt die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie (kurz TPD 3) als EU-einheitliche Regulierung von Zigaretten sowie von Other Tobacco Products (OTP) wie Feinschnitt, Snus, Shisha- und Kautabak in Kraft. In der TPD 3 ist unter anderem die Rückverfolgbarkeit, das Track & Trace-System, vorgeschrieben. Jetzt hatten betroffene Firmen bei einem Seminar die Gelegenheit, Genaueres darüber zu erfahren.

    Um die Branchemitglieder über den aktuellen Stand bei der TPD 3 zu informieren und um Hilfe beim Umsetzen der Track & Trace-Vorgaben zu leisten, lud das Mannheimer Software-Unternehmen Osapiens in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wasserpfeifentabak, der Shisha-Messe, Stolle Verpackungstechnik und B & M Industrial Services zum ersten Shisha-Workshop in die Firmenzentrale ein.

    Schnell in das Thema einarbeiten
    Rund 35 Teilnehmer aus dem stetig wachsenden OTP-Segment, darunter Hersteller, Distributoren und Großhändler, hatten die Gelegenheit, sich mit den Anforderungen der neuen EU-Verordnung vertraut zu machen und Antworten auf die drängendsten Fragen zu erhalten: Welche Prozesse sind betroffen? Wie sieht die Berichterstattung an die EU aus? Welche Anforderungen werden an die manuelle Produktion gestellt? Welche Hardware wird benötigt, beziehungsweise welche Software-Lösungen können eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte garantieren?

    Ziel des Workshops war es, den Teilnehmern die notwendigen Informationen an die Hand zu geben, um sich schnell in das Thema einarbeiten zu können und gemeinsam nach geeigneten Lösungen zu suchen.

    Täglicher Workshop auf InterTabac
    Interessenten, die sich über das Thema TPD 3 für den OTP-Sektor informieren wollen, sind eingeladen, die InterTabac, die vom 14. bis zum 16. September in Dortmund stattfindet, zu besuchen. Hier werden Experten des Software-Entwicklers Osapiens mit einem täglichen Workshop vertreten sein. pi

  • Genussgut mit Potenzial

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im Jahr 2020 zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im sechsten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Marktzahlen erklären
    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie hat schon in seiner Pressemitteilung klargestellt, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Marktzahlen einer weiteren Erklärung bedürfen. Seit vielen Jahren werden die Versteuerungszahlen durch die Entwicklungen bei den niedrigpreisigen Ecozigarillos beeinflusst, was besonders in einem kleinen Nischenmarkt direkt zu signifikanten Ausschlägen führt. Während es im Jahr 2018 noch einen Zuwachs von 6,5 Prozent gegeben hatte – dies ist auch mit Neueinführungen in diesem Segment zu erklären – wurde für 2019 ein Rückgang von 12,1 Prozent verzeichnet. Betrachtet man allein den Absatz traditioneller Zigarren und Zigarillos, so geht der BdZ auf Grund interner Statistiken von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt aus. Es kann festgestellt werden, dass der langfristige Absatz von Zigarren und Zigarillos durch die Reduzierung der Ecozigarillos seit vielen Jahren rückläufig ist beziehungsweise sich seit 2007 mehr als halbiert hat, da dieses Segment durch verschiedene finanzpolitische Instrumente – etwa die zweimalige Änderung der Produktdefinition sowie die Einführung und Erhöhung der Mindeststeuer – signifikant reduziert wurde.

    Vorsichtig optimistisch
    Für die Zukunft blickt der BdZ vorsichtig optimistisch nach vorne. Während andere Tabakanbieter versuchen, die Konsumenten weg von der Zigarette hin zu neuartigen Tabakprodukten zu führen und sich eher als Anbieter von Nikotin sehen, glaubt der BdZ fest an eine Zukunft für das Genussgut Zigarre / Zigarillo. Besonders in diesem Spannungsfeld der Transformation zwischen Zigaretten und neuartigen Tabakprodukten wollen die Zigarrenanbieter den sogenannten Aficionados mit Zigarren und Zigarillos eine wirkliche Genussmöglichkeit anbieten.

    Zigarren und Zigarillos
    Auch Zigarren und Zigarillos befinden sich in einem Umfeld zunehmender Regulierungen im In- und Ausland. In Deutschland hat uns die Diskussion der vergangenen Monate um ein neues Werbeverbot beschäftigt. Auch wenn die Zigarrenhersteller so gut wie keine Außenwerbung betreiben, hat sich der BdZ aus ordnungspolitischen Gründen immer gegen ein Tabakaußenwerbeverbot ausgesprochen. Auch in diesem Fall werden die postulierten Jugend- und Gesundheitsschutzeffekte nicht eintreten, sondern es wird zu einem massiven Eingriff in den Markt und somit in den freien Wettbewerb kommen, der wie immer zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen wird. In seiner Argumentation gegen ein Werbeverbot hat sich der BdZ immer für eine Berücksichtigung der Besonderheiten bei Zigarren und Zigarillos eingesetzt, da es sich bei diesen Produkten um reine Genussartikel handelt, die in keiner Weise mit einem Jugendschutzproblem behaftet sind. Der BdZ rechnet 2020 mit einer Umsetzung des Tabakwerbeverbotes auf Basis des von der CDU / CSU verabschiedeten Eckpunktepapiers.

    Rückverfolgbarkeit
    Ein weiteres wichtiges Thema ist die Umsetzung des Systems der Rückverfolgbarkeit für unser Produktsegment. Auch wenn der BdZ sich im Rahmen der Erarbeitung der EU-Verordnungen für einige Ausnahmen bei Zigarren und Zigarillos stark gemacht hat – so wird Track & Trace erst 2024 umgesetzt, und es wird eine Abverkaufsfrist von zwei Jahren geben –, wird diese Regulierung massive Auswirkungen auf den Zigarrenmarkt sowie auf die Wirtschaftlichkeit der mittelständischen Unternehmen haben. Wie unverhältnismäßig diese Maßnahme ist, zeigt sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP, die eindeutig belegt, dass es im Segment Zigarren / Zigarillos keinen signifikanten Schmuggel gibt. Der BdZ und seine Mitgliedfirmen werden sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit dem Thema beschäftigen; hierbei spielt nicht nur das Track & Trace-System in der EU eine Rolle, sondern zunehmend auch Systeme der Rückverfolgbarkeit, die von anderen Staaten wie Russland gefordert werden.

    Instrument Tabaksteuer
    Das Thema Tabaksteuer bleibt auch 2020 ein wichtiges Instrument der Regulierung, welches der BdZ intensiv beobachten wird. In Deutschland hat und wird sich der Verband für ein neues Tabaksteuermodell auch für Zigarren und Zigarillos einsetzen. Auf EU-Ebene muss genau beobachtet werden, wie ein möglicher Bericht zur Tabaksteuerrichtlinie der EU-Kommission beziehungsweise der DG Taxud aussehen wird.

    Kultur- und Genussgut
    Wie schon in der Vergangenheit wird der BdZ die Sonderstellung von Zigarren und Zigarillos als Kultur- und Genussgut im Tabakmarkt betonen. Statistiken wie das Eurobarometer und der Mikrozensus belegen, dass es sich hierbei um ein Tabakprodukt handelt, welches nur gelegentlich konsumiert wird. Bei den Rauchern von Zigarren und Zigarillos handelt es sich um Genießer gehobenen Alters – ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grund für Regulierungen herangezogen wird, liegt nicht vor. Zudem wird der BdZ erneut in Erinnerung rufen, wie wichtig die Zigarrenherstellung und der Tabakanbau für sogenannte Drittstaaten sind. In diesen Ländern ist die Zigarrenindustrie ein entscheidender Wirtschaftsfaktor; zunehmende Regulierungen haben direkten Einfluss auf die Wirtschaftskraft dieser Staaten. In diesem Zusammenhang wird der BdZ zwei Veranstaltungen in Berlin in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Botschaften durchführen. Im März wird ein parlamentarischer Abend unter der Schirmherrschaft der Dominikanischen Republik und im Mai ein Zigarrenabend zusammen mit der Botschaft von Honduras durchgeführt.


    Eigenständiger Verband

    Außerdem wird der BdZ im Frühjahr eine Kurzbroschüre auflegen, die die wesentlichen politischen Argumente und Fakten für Zigarren / Zigarillos zusammenfasst und verdeutlicht. Diese soll für den politischen Dialog genutzt werden, kann aber auch vom interessierten Fachhändler für Aficionados ausgelegt werden.

    Zusammenfassend möchte der BdZ erneut betonen, dass man auch in Zukunft als eigenständiger Verband die Interessen der Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure vertreten wird; trotzdem ist es kein Widerspruch, dass man an einer guten Zusammenarbeit mit allen anderen Tabakverbänden festhalten möchte. In diesem Zusammenhang lädt der BdZ alle interessierten Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure ein, im Rahmen einer Mitgliedschaft im Bundesverband der Zigarrenindustrie an dem Erhalt des Kulturguts Zigarre / Zigarillo mitzuarbeiten.

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    (DTZ 07/20)

  • Track & Trace: Riesiger Kraftakt

    MAINZ / BERLIN // Genau 100 Tage ist es her, dass das System „Track & Trace“ umgesetzt werden musste. Die meisten Unternehmen melden: Es hat alles geklappt. DTZ hat nachgefragt.

    Nennenswerte Lieferengpässe? Die gab es nach Auskunft mehrerer Einzelhändler weder bei Zigaretten noch bei Feinschnitt. Nur in Einzelfällen sei es vorgekommen, dass Großhändler wegen der Umsetzung des Rückverfolgbarkeitssystems nicht voll lieferfähig gewesen seien.

    „Wir sind voll lieferfähig“, freut man sich bei Pöschl, „allerdings fehlen uns aktuell noch immer zahlreiche Händler-IDs, was zur Folge hat, dass wir diese nicht direkt beliefern können.“

    Und der Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) teilt mit: „Bei der Umstellung auf Track & Trace hat es sich um einen höchst komplexen Vorgang gehandelt. Mittels Professionalität und eines enormen Einsatzes an Kapazitäten ist uns dennoch eine fristgerechte Umstellung gelungen. Alle Kunden konnten stets beliefert werden.“


    Unterschiedliche Erfahrungen

    Andere Hersteller sind zurückhaltender. So heißt es von einem Unternehmen, das nicht namentlich genannt werden möchte, man sei beim Feinschnitt mittlerweile wieder bei einer Produktionsmenge von 80 Prozent im Vergleich zu Zeiten vor Track & Trace, bei Zigaretten seien es gerade 50 Prozent. Und Pöschl bestätigt, dass man in einigen Bereichen eine geringere Ausgangsleistung fahre, was darauf zurückzuführen sei, dass Maschinen jetzt langsamer laufen müssen, weil die zusätzlichen Codes aufgedruckt beziehungsweise gescannt werden müssten.

    Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern dürfte sich bei der Industrie vom System als fehlerhaft erkannte, tatsächlich jedoch einwandfreie Ware stapeln, die oft mühsam wieder aus den Gebinden geschält und neu in den Ablauf eingespeist werden muss. Der Zeitaufwand, die Kosten für zusätzliche logistische Maßnahmen und nicht zuletzt Mengen an Verpackungsmüll sind dabei offenbar enorm. „Durch Fehldrucke oder ausgeweiteten Prüfaufwand liegt das Aufkommen an Verpackungsmüll je Produktsegment höher als sonst. Dabei handelt es sich aber um Übergangswerte während der Umstellungsphase“, so Pöschl.

    Anstieg der Komplexität
    Auch recht positiv beurteilt BAT die Veränderungen: „Für uns sind der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung von Abfällen seit Jahren gelebte Praxis“, sagt eine Sprecherin auf DTZ-Anfrage, „vor diesem Hintergrund freut es uns, dass wir unsere Prozesse so strukturieren konnten, dass wir bisher keine negativen Auswirkungen auf das Aufkommen des Verpackungsmülls verzeichnen mussten.“ Allerdings hätten im Bereich der Produktion und der Supply Chain viele Veränderungen vorgenommen werden müssen, um den stringenten rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Abläufe mussten geändert und IT Systeme ausgebaut werden, was insgesamt zu einem deutlichen Anstieg der Komplexität geführt habe.

    Von Japan Tobacco heißt es zu den Problemen während der Umstellung: „Herstellerseitig multiplizierte sich die Komplexität, da die individuellen Anforderungen von 28 EU-Märkten umzusetzen waren. Dies hat zu erheblichen organisatorischen Veränderungen im Produktionsablauf und der internen Logistikkette geführt. Nur durch die gut abgestimmte koordinierte Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel konnte auf die Herausforderungen reagiert werden.“

    Personelle Herausforderung
    Und ein Sprecher von Pöschl ergänzt: „Abgesehen von den hohen Kosten für die technische Umsetzung lagen die Herausforderungen klar bei den personellen Ressourcen. Insbesondere die zusätzliche Belastung für die Kollegen war immens, da wir eine komplette und komplexe Projektstruktur parallel zum Tagesgeschäft aufbauen mussten.“

    Insgesamt zeigen sich die befragten Unternehmen genervt von umfangreicheren und umständlicheren Prozessen und vor allem von der späten Umsetzung der EU-Vorgaben: „Die Einführung der für das neue Track & Trace-System erforderlichen Maßnahmen war gekennzeichnet durch massive Anforderungen, insbesondere durch die späte Inbetriebnahme der EU-Datenbank und Veröffentlichung der finalen Code-Strukturen. Dadurch war es nicht möglich wichtige Tests mit entsprechendem Vorlauf aufzusetzen“, beklagt sich etwa JTI.

    Dennoch: Die Unternehmen halten sich mit Beschwerden – oder sogar Aussagen zum Thema Track & Trace sehr zurück. Ein Grund dürfte sein, dass die Umstellung offenbar immer noch nicht abgeschlossen ist, ein zweiter, dass die Branche die Gründung des neuen Bundesverbandes für die Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse BVTE (DTZ berichtete) abwartet, damit dieser den Unmut dann mit einer Stimme vortragen kann.


    max

    (DTZ 35/19)

  • Handel nur mit eindeutiger ID

    HAMBURG // Der Konsum gefälschter und geschmuggelter Zigaretten dürfte im vergangenen Jahr 8,7 Prozent des Gesamtkonsums in der EU ausgemacht haben. Das entspricht 44,7 Milliarden Zigaretten. Die Dunkelziffer des weltweiten illegalen Zigarettenhandels wird auf 6,0 bis 8,5 Prozent geschätzt.

    Track & Trace soll am 20. Mai in Kraft treten. Das System betrifft Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Spätestens 2024 sollen weitere Tabakprodukte unter die Richtlinie fallen. Ziel ist ein hoher Gesundheitsschutz für die europäische Bevölkerung. Zusätzlich soll die Gesetzgebung es ermöglichen, Schmuggel effektiver zu bekämpfen.

    Das schreibt die Richtlinie vor:
    [bul]Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen die TPD  2 einhalten: Hersteller, Importeure, Großhandel, Vertriebsunternehmen, Merchandiser, mobile Fahrverkaufsunternehmen und Einzelhandel.

    [bul]Alle Produktbewegungen müssen aufgezeichnet werden, damit jede Packung einzeln in der gesamten Lieferkette zurückverfolgt und die Einhaltung der Richtlinie überwacht und durchgesetzt werden kann.

    [bul]Um die Unabhängigkeit und Transparenz der Rückverfolgung zu gewährleisten, müssen Hersteller Datenspeicherungsverträge mit unabhängigen Dritten schließen.

    [bul]Jeder Hersteller oder Importeur von Tabakprodukten muss außerdem eine Datenbank („primäres Repository“) einrichten, in der alle Daten in Bezug auf jede einzelne Packung gespeichert werden. Außerdem müssen alle Daten in einer EU-weiten Datenbank („sekundäres Repository“) gespeichert werden.

    [bul]Durch die Möglichkeit, sämtliche Bewegungen zu verfolgen, können alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette einen Prüfpfad der exakten Bewegungen jedes einzelnen Produkts erfassen, vom Hersteller bis in den Handel.

    [bul]Jede Tabakproduktpackung muss mit einer eindeutigen ID versehen sein, Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschutz vorhanden sein.

    Einige Unternehmen verwenden bereits Systeme zur Lagerverwaltung und womöglich auch für Lagerprozesse. Ihnen fehlt jedoch die Möglichkeit, einzelne Artikel-IDs zu scannen und zu erfassen, die Daten abzurufen und sie außerhalb des Unternehmens zu teilen. Die Anwender müssen dafür sorgen, dass die Bewegungen aller Tabakprodukte durch die gesamte Lieferkette gescannt und aufgezeichnet werden – von der Herstellung bis zur Verteilung an die Verkaufsstellen. Ganz gleich, ob mobiler Fahrverkauf, Verkaufsautomat oder Logistikdienstleister für den Einzelhandel – bei jedem Schritt muss die Compliance sichergestellt sein.

    Vorteile der Rückverfolgbarkeit nutzen
    Damit sich Wirtschaftsbeteiligte effektiv auf die Richtlinie einstellen können, müssen sie mit externen Partnern zusammenarbeiten, die ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen haben und Hardware und Software integrieren können und in der Erfassung und Aggregation von Daten versiert sind.

    Transparente Produktbewegungen sind bald Pflicht. Daher sollten Unternehmen diese Chance ergreifen, um die Vorteile der Rückverfolgbarkeit zu nutzen.

    Ab dem 20. Mai dürfen Hersteller Zigaretten beziehungsweise Tabakprodukte nur noch auf den Markt bringen, wenn diese serialisiert sind. Ohne eindeutigen Identifikator darf kein Handel stattfinden. Das wird sich auf die gesamte Lieferkette auswirken. Der Termin für das Inkrafttreten der Richtlinie rückt rasant näher. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Compliance-Projekte anzustoßen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Weitere Informationen finden Interessenten unter [linkn|https://www.zetes.com/de]www.zetes.com/de[/link]. Olivier Frère, Zetes

    (DTZ 11/2019)

  • Zigarrenverband und Gewerkschaft NGG appellieren

    BONN // Die Tabakbranche unterliegt in Europa und auch in Deutschland immer strenger werdenden Regulierungen, die die mittelständischen und meist familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie zunehmend vor immer größere Probleme stellen.

    Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Bundesverband der Zigarrenindustrie haben in einem gemeinsamen politischen Appel diese Sorge zum Ausdruck gebracht und setzen sich gegenüber Politik und Ministerien dafür ein, dass für Zigarren und Zigarillos schon jetzt bestehende Ausnahmen auch in Zukunft gelten sollten.

    „Das Kulturgut Zigarre und Zigarillo wird meist von Männern gehobenen Alters genossen“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, „ein Jugendschutzproblem besteht somit in der Praxis nicht“. Die Gewerkschaft NGG erkennt die besondere Situation der Zigarrenindustrie ebenfalls: „Bei der Zigarrenindustrie handelt es sich noch in großen Teilen um echtes Handwerk: Dies ist an dem sehr lohnintensiven Herstellungsprozess sehr deutlich zu erkennen“, so die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger.

    Mit sehr großer Sorge sieht die Zigarrenindustrie die Einführung eines Systems der Rückverfolgbarkeit für Tabakprodukte, das den Tabakschmuggel zukünftig verhindern soll. Hier ist man sich einig, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig ist, da es bei Zigarren und Zigarillos nachweislich keinen Tabakschmuggel gibt, diese Maßnahmen aber die mittelständischen Unternehmen in ihrer Wirtschaftlichkeit bedrohen werden. vi

    (DTZ 9/2017)

  • Zigarren und Zigarillos stehen auch 2017 für Genuss

    BONN // Im Rahmen der Ausblicke auf das Jahr 2017, die die Vertreter der wichtigen Verbände für DTZ abgeben, folgt heute ein Beitrag von Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ).

    Wenn man einen Ausblick in das Jahr 2017 wagen soll, so ist es zwingend nötig, in das abgelaufene Jahr 2016 zurückzublicken. Man kann sicherlich behaupten, dass bis jetzt in keinem Jahr so extreme regulatorische Anforderungen auf die mittelständische Zigarrenindustrie zugekommen sind wie im Jahr 2016 mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie.

    Hierbei musste sich die Industrie mit teilweise sehr kurzfristigen Umsetzungsverfahren und unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Europäischen Union auseinandersetzen. Erschwerend ist dabei sicherlich, dass die Zigarrenindustrie mit ihrer Vielzahl an Produkten und Verpackungen überproportional von solchen strengeren Regeln getroffen wird.

    Kein Jugendschutzproblem
    Allerdings ist erfreulich, dass bei Zigarren und Zigarillos von den meisten Mitgliedstaaten keine Bild- sondern Textwarnhinweise vorgeschrieben wurden und man somit Gebrauch von den Ausnahmen in Art 11der TPD2 gemacht hat. Die Begründung für diese Sonderstellung ist darin zu sehen, dass Zigarren und Zigarillos als Genussartikel meist von Männern gehobenen Alters geraucht werden und somit kein Jugendschutzproblem vorliegt.

    Die Veröffentlichung der Versteuerungszahlen durch das statistische Bundesamt zeigen sehr deutlich, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos mit einer Menge von 3,05 Milliarden Stück um ein Nischenprodukt im Tabakmarkt handelt. Für das zurückliegende Jahr weist das Statistische Bundesamt für Zigarren und Zigarillos einen Zuwachs von 3,2 Prozent aus.

    In diesem Zusammenhang muss aber betont werden, dass es sich bei diesen Zahlen um den Bezug von Steuerzeichen handelt. Interne Statistiken des BdZ gehen von einem rückläufigen Markt aus. Betrachtet man die Entwicklungen der letzten Jahre wird deutlich, dass verschiedene Regulierungsmaßnahmen, wie die Anpassung der Produktdefinitionen an EU-Recht wie auch die Einführungen bzw. Erhöhung der Mindeststeuer die Absatzzahlen von Zigarren und Zigarillos auf ein wesentlich niedrigeres Niveau geführt haben.

    Sprachrohr für den Mittelstand
    Auch wenn es sehr schwierig ist, am Anfang eines Jahres Prognosen abzugeben, geht der BdZ für das Kalenderjahr 2017 von einem stabilen bis leicht rückläufigen Zigarrenmarkt aus. Der Wahrheitsgehalt solcher Prognosen wird natürlich sehr stark durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Neben, dem Wetter, welches besonders bei den teilweise strengen Rauchverboten in manchen Bundesländern eine Rolle spielt, werden auch regulatorische Faktoren starke Auswirkungen haben. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie wird als das Sprachrohr für die mittelständischen und meist familiengeführten Zigarrenhersteller, Importeure und Vertreiber immer wieder betonen, dass Zigarren und Zigarillos im regulatorischen Umfeld eine Sonderrolle zukommen muss.

    Eine große Herausforderung für die gesamte Tabakbranche -aber besonders für die mittelständischen Unternehmen- wird das zu etablierende System der Rückverfolgbarkeit darstellen. Auch wenn dieses System erst im Jahre 2024 für Zigarren und Zigarillos in Kraft treten wird, so werden schon jetzt in Brüssel die entscheidenden Rechtsakte erlassen. Der BdZ wird in diesem Zusammenhang immer wieder betonen, welche unverhältnismäßige Maßnahme dies für die Zigarren- und Zigarilloindustrie bedeutet, denn diese Maßnahme wird die Unternehmen überproportional mit Kosten belasten, um den illegalen Handel zu unterbinden, obwohl nachweislich bei Zigarren und Zigarillos kein Schmuggel vorliegt. vi

    (DTZ 4/2017)

  • BDTA: Warten auf den Gesetzgeber

    DRESDEN // Bei der Unternehmertagung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) in Dresden blickte der BDTA-Vorsitzende Dr. Michael Reisen zunächst auf die Marktsituation.

    Reisen stellte dabei heraus, dass der Absatz im Markenzigarettensegment 2014 gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozent auf insgesamt 71,6 Milliarden Stück angestiegen ist. Eine weitere – wenig überraschende – Erkenntnis sei aber auch, dass der absolute Preis bei der Zigarette ungebremst an Bedeutung gewinnt. Dies drücke sich darüber aus, dass im vergangenen Jahr zum ersten Mal die untere Preiskategorie (Handelseigenmarken und „Billigpreislagen“ im Markenzigarettensegment) über die Hälfte des Gesamtabsatzes bei der Fabrikzigarette repräsentiert hat.

    Für mehr Planungssicherheit
    Außerdem sprach sich Reisen dafür aus, dass das fünfstufige Tabaksteuermodell, das Ende 2015 ausläuft, im Rahmen eines Folgemodells über die nächsten Jahre weitergeführt wird. Der BDTA-Vorsitzende plädierte dafür, dass man sich vor dem Hintergrund der Planungssicherheit für Staat und Wirtschaft offen für einen politischen Dialog über die Fortführung eines marktschonenden Tabaksteuermodells zeigen sollte. Das Hauptkriterium im Hinblick auf eine abschließende Positionierung des BDTA zum Thema Tabaksteuerpolitik ist aber der Aspekt konstanter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Tabakwarenhandel.

    Reisen betonte, dass jede Form des Ausscherens aus der seit Jahrzehnten gängigen Praxis der Wirtschaftsnutzenverteilung zwischen Industrie und Handel, die mit negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Handel einhergeht, nicht nur den Aspekt der Planungssicherheit für den Tabakwarenhandel konterkariert, sondern deutlich und nachhaltig auch den eben genannten Aspekt konstanter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Handel erschüttert.


    TPD: Herausforderung für Industrie und Handel

    Beim Thema TPD stellte der BDTA Vorsitzende das von Brüssel geforderte System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen als immense Gefahr und Herausforderung für Industrie und Handel heraus. Alle Anstrengungen des BDTA müssen darauf gerichtet sein, dass der Handel mit Tabakerzeugnissen auch unter den Maßgaben der aus Brüssel geforderten Rückverfolgbarkeit wirtschaftlich darstellbar und praktikabel bleibt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Grundlage politischen Agierens bilden.

    Im Rahmen der BDTA-Mitgliederversammlung wurde die Rechnungslegung für das Jahr 2014 durch die Versammlung einstimmig genehmigt. Vorstand und Geschäftsführung wurden entlastet und der Etatvoranschlag für 2016 von der Versammlung verabschiedet. Bei den Wahlen zum Vorstand bestätigten die Mitglieder einstimmig Dr. Michael Reisen als Vorsitzenden und Paul Heinen als Stellvertretenden Vorsitzenden für die nächsten zwei Jahre in ihren Abschließend unterrichtete BDTA-Geschäftsführer Carsten Zenner die Mitglieder im Rahmen seines Tätigkeitsberichts über die Schwerpunkte der Arbeit des Verbandes im vergangenen Jahr und die anstehenden Herausforderungen, speziell im Zusammenhang mit dem durch die EU-Kommission geforderten System der Rückverfolgabrkeit von Tabakwaren. Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der aktuellen DTZ.
    red

    (DTZ 17/15)

  • Europäische Industriekompetenz versus chinesische Handarbeit

    WIESBADEN (DTZ/schu). Eine Ausfallrate von 20 Prozent, wie sie auf dem E-Zigaretten-Kongress (Tobacco Campus) genannt wurde, führt auf Dauer sicherlich dazu, dass viele interessierte Kunden sich wieder von der E-Zigarette abwenden.

    China gehört aktuell zu den Hauptproduzenten, zirka 85 Prozent der E-Zigarettenkomponenten kommen von dort. Herstellungsprozess: von Hand. Eine mögliche Antwort darauf, wie das Qualitätsniveau bei E-Zigarettenbauteilen und Liquidkartuschen verbessert werden kann, stellte die Itm Group auf dem Tobacco Campus vor. Der niederländische Zulieferer für die Zigarettenindustrie testet in Kürze einen Prototyp für das Abfüllen von Liquids und will die Anlage im September einem breiten Publikum vorführen.

    „Ist die Qualität schlecht, ist es auch das Image“
    Die Abfüll- und Verschließanlage soll in der Lage sein, bis zu 2 500 Einheiten in der Minute abzufüllen. Es können sowohl Ein- als auch Mehrwegkartuschen gefüllt werden. Außerdem arbeitet die Itm Group daran, die Anlage kundenspezifischen Anforderungen anzupassen. Itm, nach eigenen Angaben führend in der Herstellung von Zigaretten, Feinschnitt und Zigarren, verspricht hohe Produktqualität und -sicherheit. Die Rückverfolgbarkeit (Track & Trace) sei ebenfalls bis ins Kleinste gewährleistet.

    „Ist die Qualität schlecht, ist es auch das Image“, gibt Jeroen Slubbe zu bedenken. Der Itm-Geschäftsführer, zuständig für Zigarette und OTP, sieht den Qualitätsvorsprung darin, die Komponenten der E-Zigarette technisch zu unterfüttern.

    (DTZ 13/14)

  • EU-Parlament stimmt der TPD zu

    STRASSBURG (DTZ/da). Das Europäische Parlament hat am 26. Februar erwartungsgemäß der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) zugestimmt.

    Damit werden die von der EU-Kommission in Brüssel initiierten Maßnahmen zu Lasten der Raucher und der Tabakbranche immer wahrscheinlicher. Dazu zählen unter anderem Bild- und Text-Warnhinweise, die mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten von Zigaretten- und Feinschnittpackungen einnehmen, das Verbot von Menthol-Zigaretten und Menthol-Feinschnitt (nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren) sowie ein Track- und Trace-System, das die Rückverfolgbarkeit der Produkte über die gesamte Lieferkette bis zum Einzelhandel vorsieht.

    Sollte auch der Ministerrat am 14. März die TPD billigen, tritt die Richtlinie, nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist (plus 20 Tage), in Kraft. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt ab diesem Zeitpunkt gerechnet zwei Jahre. Die Industrie hat dann ein weiteres Jahr als Abverkaufsfrist.

    DTZ wird in der nächsten Ausgabe ausführlich berichten.

    (DTZ 09/14)

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)