BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im fünften Teil der DTZ-Serie kommt Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zu Wort.
2018 ist der E-Zigarettenmarkt um 40 Prozent gewachsen. Und für 2019 rechnet die Branche mit einem Wachstum von mindestens 25 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer Umfrage, die das BfTG vor kurzem durchgeführt hat. Voraussetzung für diese Entwicklung sind die politischen Rahmenbedingungen, unter denen sich der innovative und junge E-Zigarettenmarkt entwickeln kann.
Anteil der Online-Händler sinkt
Der größte Teil der E-Zigaretten-Unternehmen vertreibt seine Produkte ausschließlich über den stationären Handel (42 Prozent). Der Anteil der reinen Online-Händler hat sich damit in den letzten Jahren deutlich verringert. Mittlerweile bietet nur noch etwa ein Fünftel der Unternehmen Geräte, Komponenten oder Liquids ausschließlich über das Internet an, während 37 Prozent der Händler zweigleisig ausgerichtet sind und ihre Produkte sowohl online als auch stationär vertreiben. Diese Tendenz wird sich 2019 verstärken. Der Fachhandel bietet für umstiegswillige Raucher die beste Beratungskompetenz und liefert einen guten Produkt-Überblick für Einsteiger und fortgeschrittene Nutzer.
Das BfTG ist Gründungsmitglied des unabhängigen europäischen E-Zigarettenverbands IEVA (Independent European Vape Alliance) und übernimmt den Vorstandsvorsitz sowie die Geschäftsführung. Der Verband wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, eine gemeinsame europäische Plattform unabhängiger E-Zigarettenverbände zu schaffen, um so geeint für die Interessen der Industrie und des Handels einzutreten und hinsichtlich der Regulierung mit einer Sprache zu sprechen. 2019 wird der Verband weiter wachsen und damit die Voraussetzungen für eine einheitliche und bessere Ansprache der Gesetzgeber erweitern.
Wichtige Themen
Wichtige Themen für unsere Mitglieder sind auch 2019 die politischen Debatten über eine mögliche Verschärfung der Regulierung in Deutschland. Die E-Zigarette besitzt ein großes Gesundheits- und Wirtschaftspotenzial. Andere europäische Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Belgien haben dies erkannt und fördern die E-Zigarette als Alternative zum Tabakkonsum. Politische Entscheider in Deutschland setzen die E-Zigarette jedoch in wichtigen Regulierungsfragen mit der Tabakzigarette gleich, also mit einem Produkt, gegenüber dem die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative darstellt. Dies ist nicht sinnvoll, und wir werden auch 2019 weiter intensiv daran arbeiten, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen.
Ein Beispiel für Fehlregulierung, das die Branche belastet, ist die Sechs-Monats-Frist. Händler, die neue E-Zigaretten in die EU einführen wollen, müssen nach der Anmeldung der Produkte sechs Monate warten, bevor sie diese verkaufen können. Doch der Kundenmarkt wartet nicht. Zahlreiche Privatimporte einzelner Geräte – vorbei am Zoll – sind die Realität. Unternehmen in Drittstaaten bieten die Neuerscheinungen direkt nach dem Launch an. Hier ist ein fluktuierender Nebenmarkt entstanden, der diesen Aspekt der Regulierung obsolet macht und die deutsche E-Zigarettenbranche erheblich benachteiligt. 2019 werden wir uns für die Abschaffung dieser Regelung stark machen.
Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen
Aromen sind wichtig für den Umstieg auf die E-Zigarette. Nach einer Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren 81 Prozent der Ex-Raucher Fruchtliquids. Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen wie Kuchen oder Gebäck. Bei längerer Nutzung entdecken die Dampfer den besseren Geschmack des E-Zigarettendampfs im Vergleich zu Tabakrauch und werden so in ihrem Willen zum Tabakstopp bestärkt. Diese Fakten zeigen, wie wichtig aromatisierte Liquids für den Handel sind. Das BfTG wird in der Debatte um Aromen weiter Gewicht darauf legen, möglichen Gesetzesänderungen hin zu einem Aromenverbot entschieden entgegenzutreten.
E-Zigarettenwerbung ist aktuell bereits erheblich eingeschränkt. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen des BfTG leiden darunter, da sie kaum noch Möglichkeiten haben, auf ihr Geschäft aufmerksam zu machen. Doch selbst diese Einschränkung geht einigen politischen Vertretern noch nicht weit genug. Analog zum Tabak wird auch bei E-Zigaretten ein komplettes Werbeverbot diskutiert. Dies hemmt die wirtschaftliche Entwicklung der jungen Branche. Darüber hinaus sorgt ein Werbeverbot dafür, dass weniger Raucher von der weniger schädlichen Alternative erfahren und umsteigen. Wir plädieren bei dieser und allen weiteren Debatten für eine explizite Entkopplung der Tabak- und E-Zigarettenthemen in der politischen Regulierung.
Nur neun EU-Staaten besteuern aktuell E-Zigaretten. Folge: Die Verbraucher wechseln von national besteuerten Händlern zu ausländischen, unbesteuerten Anbietern. Denn Steuern machen E-Zigaretten für den Verbraucher teurer. Mit einer E-Zigaretten-Steuer in Deutschland würde sich ein klarer Wettbewerbsnachteil für die kleinen und mittelständischen E-Zigaretten-Unternehmen ergeben. Deshalb werden wir uns auch 2019 dafür einsetzen, dass E-Zigaretten und Liquids nicht besteuert werden.
6. Das BfTG setzt sich auch 2019 für die Interessen der Branche ein. Mit der Unterstützung weiterer Unternehmen, die von einer Förderung der E-Zigarette profitieren, können wir noch mehr erreichen.
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(DTZ 06/19)
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