Niederlage für Planta

LUXEMBURG // Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden: Das EU-Verbot von aromatisierten Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ist rechtmäßig.

Das Berliner Unternehmen Planta hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil es in unterschiedlichen Fristen – Produkte mit einem Marktanteil von mehr als drei Prozent müssen erst 2020 endgültig vom Markt genommen werden, alle anderen sind bereits seit 2016 verboten – eine Ungleichbehandlung sah. Die Berliner Richter hatten den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Die Juristen stellten fest, dass eine Unterscheidung nach Verkaufsmengen zulässig sei. Der Unionsgeber sei berechtigt gewesen, schrittweise vorzugehen, „um den Verbrauchern von Erzeugnissen mit hohen Verkaufsmengen ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln“, hieß es. Das fragliche Verbot stelle zudem zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar; diese sei jedoch gerechtfertigt, da sie Folge des Abwägens der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen das Erfordernis, die menschliche Gesundheit zu schützen, sei.

Außerdem könnten sowohl alle Informationen über Geschmack und Geruch sowie gegebenenfalls das Aufbringen von aromabezogenen Marken durch die EU-Staaten verboten werden.


red

(DTZ 06/19)

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