Abmahnung gegen Amazon

FRANKFURT // Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine einstweilige Verfügung gegen Amazon Services Europe erlassen (Az.: 3–06 O 103/18). Der Beschluss muss noch zugestellt werden. Das teilte der VdeH mit.

Auf amazon.de finden sich zahlreiche ausländische Anbieter, die E-Zigaretten und Zubehör an Verbraucher in Deutschland verkaufen. Der Versand erfolgt dabei oft aus dem Ausland. Allerdings muss sich der ausländische Verkäufer für einen solchen grenzüberschreitenden Fernabsatz von E-Zigaretten bei der zuständigen Behörde registrieren. Der VdeH hatte Amazon auf mehrere Verstöße gegen diese Vorschrift hingewiesen und den Konzern deshalb verklagt.

Das Gericht untersagte es Amazon, E-Händlern den grenzüberschreitenden Fernabsatz zu ermöglichen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

„Die mit dieser Verfügung endlich abgestellte Situation war untragbar. Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts als ersten Schritt zur Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs und Stärkung des Verbraucherschutzes“, erklärte der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc.

red

(DTZ 02/19)

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