MAINZ // Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Diesel-Fahrverbote in Städten zulässig sind, warnt der Handelsverband Bayern (HBE) vor den negativen Folgen möglicher Fahrverbote.
„Die Innenstädte müssen für die Kunden erreichbar bleiben. Fahrverbote bedeuten für den Handel schmerzhafte Umsatzverluste“, so HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff. Die Randlagen und außerstädtischen Einkaufszentren werden Kundenströme aus den Innenstädten abziehen und den dortigen Handel zusätzlich treffen. „Fahrverbote sollen die Belastung mit Stickstoffdioxid senken. Doch ist eine solche Maßnahme reine Augenwischerei, da sie die Luftqualität in den Innenstädten wenig bis gar nicht verbessert.“
Bevor Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne der Kommunen aufgenommen werden, sollte stattdessen der öffentliche Nahverkehr gestärkt und eine intelligentere Verkehrssteuerung eingerichtet werden. Puff: „Die Potenziale zur Verbesserung der Stickoxid-Werte sind lange nicht ausgereizt. Alleine durch die Verlagerung des Lieferverkehrs in die Nacht könnte ein spürbarer Beitrag zur Stauvermeidung und somit zu einer geringeren Luftbelastung geleistet werden.“
Neben den Konsequenzen für den Kundenverkehr sei der Handel aber auch auf eine problemlose Belieferung der Geschäfte und Filialen durch Lkw und leichte Nutzfahrzeuge angewiesen. Puff: „Hier sind die Hersteller gefragt. Sie müssen saubere und leise Lieferfahrzeuge entwickeln.“ Sollten bayerische Städte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufnehmen, fordert Puff Übergangsregelungen für die Wirtschaft. „Statt pauschaler Fahrverbote brauchen wir unbedingt eine zeitliche Staffelung und Ausnahmen für Härtefälle.“
Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar die Revisionen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Demnach sind für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Fahrverbote nicht ausgeschlossen.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
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(DTZ 09/18)
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