Schlagwort: Belieferung

  • Corona-Pandemie und Lieferengpäss

    WALDSHUT-TIENGEN // Eine unerwartet starke Geschäftsentwicklung bescherte 5th Avenue, dem offiziellen Importeur von Habanos in Deutschland, Österreich und Polen, ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis im Corona-Jahr 2020. Überraschend ist dies besonders vor dem Hintergrund der anhaltend unzureichenden Belieferung mit den handgerollten Zigarren aus Kuba.

    Großformatige Zigarren
    Nachdem in den zurückliegenden Jahren besonders Produkte der Marke Cohiba, großformatige Zigarren, Spezialitäten und limitierten Editionen rar waren, zeigten sich nun auch im Standardsortiment immer größere Lücken. Grund dafür waren Einschränkungen in der Zigarrenproduktion in Kuba durch Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Covid-19. Auch wenn die Manufakturen niemals ganz geschlossen waren, konnte überwiegend nur ein Teil der Beschäftigten seiner Arbeit nachgehen. Erschwerend kamen logistische Probleme durch drastisch reduzierte Flugverbindungen von und nach Kuba hinzu. Die Nachfrage nach Habanos aus dem In- und Ausland nahm andererseits weiter zu.


    Umsatz von Habanos

    Der Umsatz von Habanos in Deutschland stieg im Wert um 27,1 Prozent, die Menge wuchs um 23,8 Prozent. Der Konsum von Premiumzigarren hat während der Corona-Pandemie zugenommen. Viele Aficionados arbeiteten im Homeoffice und hatten deshalb mehr Gelegenheit für den Zigarrengenuss. Mit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 begann eine sehr lange Phase angenehmer Außentemperaturen in Deutschland. Auch die geringere Reisetätigkeit führte zu verstärkter Nachfrage im Inland. Besonders profitierten davon Fachhändler mit starker Onlinepräsenz. Diese litten auch weniger oder gar nicht unter den Geschäftsschließungen während der Lockdowns.

    Absatzentwicklung
    Ein entscheidender Faktor bei der Habanos-Absatzentwicklung war die ungebrochen große Nachfrage durch asiatische Kunden, insbesondere aus China und Vietnam. Einheimische Käufer sahen diese Entwicklung jedoch mit großer Sorge, da sie ihre Lieblingszigarren im Fachhandel oft nicht mehr bekamen.

    Gutes Geschäftsergebnis
    Die meistverkauften Habanos in Deutschland waren: Romeo y Julieta Mille Fleur, Quintero Favoritos, Partagás Serie D No. 4 und José L. Piedra Petit Cazadores. Die absatz- und umsatzstärksten Marken waren Romeo y Julieta vor Montecristo und Partagás. Alle drei Marken legten deutlich zweistellig zu.

    Einen entscheidenden Anteil am guten Geschäftsergebnis hatten die Fachhandelskonzepte „La Casa del Habano“ (derzeit 15 Geschäfte in Deutschland), Habanos Specialist (68) und Habanos Point mit 103 Geschäften in Deutschland. Durch die mangelhafte Belieferung mit Habanos konzentrierte sich der Verkauf von Habanos besonders auf diese Fachhändler, deren Habanos-Verkäufe im Schnitt deutlich zweistellig zulegten.

    Orientierung für Zigarrenliebhaber auf der Suche nach geeigneten Plätzen für den Genuss bieten Habanos Lounges und -Terrassen in Deutschland. Durch erste Geschäftsschließungen im Zuge der Corona-Krise reduzierte sich deren Zahl auf 21.

    Umsätze der Premiumzigarillos
    Die Umsätze der kubanischen Premiumzigarillos, der Cuban Mini Cigars, stiegen bereits das zwölfte Jahr in Folge. Vertrieben werden die Cuban Mini Cigars von 5th Avenue ausschließlich im deutschen Inlandsmarkt. Ein besonders starkes Wachstum zeigten hier vor allem wieder die globalen Marken, allen voran Cohiba und Montecristo. Darüber hinaus trugen die Preis-Leistungsmarken Punch und Guantanamera Mini überproportional zum Wachstum bei. Der Erfolg der 2016 eingeführten Cohiba Short wurde auch 2020 mit erneut deutlich überproportionalem Wachstum fortgesetzt. Zum positiven Ergebnis in diesem Segment konnte auch die im Herbst vorgestellte Montecristo Short beitragen. Für 2021 wird trotz schwieriger Rahmenbedingungen eine Fortsetzung des positiven Trends erwartet.

    pnf

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Wachstum im Kerngeschäft

    FRECHEN // Die DTV Tabak-Gruppe, die führende Fachgroßhandelsgruppe für Tabakwaren in Deutschland, verkaufte 2019 erneut deutlich mehr und schreibt so ihre kontinuierliche Erfolgsgeschichte im Tabakmarkt fort.

    Kerngeschäft im Fokus
    Die Gruppe setzt konsequent auf das Kerngeschäft mit Tabakwaren. „Tabakwaren sind für unsere Kunden ein Spezialsortiment“, sagt Bernd Eßer, Geschäftsführer der DTV Tabak-Gruppe, „dessen Erfolg durch zuverlässige Belieferung, attraktive Konditionen und kundennaher Beratung auch 2020 unverändert ein Ertragsgarant ist.“

    Die DTV Tabak-Gruppe, das sind zwölf regional führende Fachgroßhandlungen, die als „vertrauenswürdiger Partner seiner Kunden vor Ort“ arbeiten, informiert der Verbund.

    Kundenzahlen steigen
    Auf diese Weise konnte es der DTV Gruppe gelingen, bei nahezu unveränderter Kundenzahl (über 15.000 Absatzstellen), den Umsatz 2019 erneut um 10,5 Prozent (2018: plus 2,5 Prozent) zu steigern. Mit 3,8 Milliarden Euro ist sie Marktführer und steht damit mit Abstand auf Platz 1 unter den Tabakwarengroßhandelsgruppen.

    „Das verdanken wir der permanenten Anpassung unserer Leistungen an Kundenbedürfnisse und nicht zuletzt unseren Kunden, die unseren spezialisierten Service intensiv nutzen“, erklärt Bernd Eßer. „Partnerschaft ist der Motor für Wachstum.“

    Automatengeschäft wächst
    Im schwierigen Automatengeschäft meldet die Gruppe einen Umsatzerfolg. Mit knapp 90.000 Automaten konnte 2019 ein Plus von 1,1 Prozent generiert werden. Die Modernisierung der Automaten mit mehr Wahlmöglichkeiten und die Optimierung der Standorte waren hier die Faktoren für das Plus.

    Kein einfaches Geschäft
    „Wir sind es gewohnt, dass unser Geschäft mit Tabakwaren nicht einfacher wird. Gleichzeitig haben wir gelernt, damit umzugehen. Unsere und die Ergebnisse unserer Kunden zeigen auch, dass es sich lohnt, weiterhin auf Tabakwaren als zuverlässige Ertragsbringer zu setzen,“ sagt Bernd Eßer optimistisch.

    pi

    (DTZ 11/20)

  • Einzelhandel warnt vor Fahrverboten in Städten

    MAINZ // Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Diesel-Fahrverbote in Städten zulässig sind, warnt der Handelsverband Bayern (HBE) vor den negativen Folgen möglicher Fahrverbote.

    „Die Innenstädte müssen für die Kunden erreichbar bleiben. Fahrverbote bedeuten für den Handel schmerzhafte Umsatzverluste“, so HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff. Die Randlagen und außerstädtischen Einkaufszentren werden Kundenströme aus den Innenstädten abziehen und den dortigen Handel zusätzlich treffen. „Fahrverbote sollen die Belastung mit Stickstoffdioxid senken. Doch ist eine solche Maßnahme reine Augenwischerei, da sie die Luftqualität in den Innenstädten wenig bis gar nicht verbessert.“

    Bevor Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne der Kommunen aufgenommen werden, sollte stattdessen der öffentliche Nahverkehr gestärkt und eine intelligentere Verkehrssteuerung eingerichtet werden. Puff: „Die Potenziale zur Verbesserung der Stickoxid-Werte sind lange nicht ausgereizt. Alleine durch die Verlagerung des Lieferverkehrs in die Nacht könnte ein spürbarer Beitrag zur Stauvermeidung und somit zu einer geringeren Luftbelastung geleistet werden.“

    Neben den Konsequenzen für den Kundenverkehr sei der Handel aber auch auf eine problemlose Belieferung der Geschäfte und Filialen durch Lkw und leichte Nutzfahrzeuge angewiesen. Puff: „Hier sind die Hersteller gefragt. Sie müssen saubere und leise Lieferfahrzeuge entwickeln.“ Sollten bayerische Städte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufnehmen, fordert Puff Übergangsregelungen für die Wirtschaft. „Statt pauschaler Fahrverbote brauchen wir unbedingt eine zeitliche Staffelung und Ausnahmen für Härtefälle.“

    Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar die Revisionen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Demnach sind für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Fahrverbote nicht ausgeschlossen.

    Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

    vi

    (DTZ 09/18)

  • Lekkerland stoppt negativen Umsatztrend.

    FRECHEN (DTZ/fnf). Die Lekkerland AG & Co. KG erzielte im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von europaweit 12,319 Mio. Euro, ein Prozent mehr als im Vorjahr. Das Konzernjahresergebnis ging um 13 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro zurück. In Deutschland, auf das rund 55 Prozent der Gesamtumsätze der Gruppe entfallen, wurde der Umsatz um 2,2 Prozent auf 6,809 Mrd. Euro gesteigert und damit die rückläufige Tendenz der Vorjahre gestoppt. [p][/p]Das Betriebsergebnis (EBIT) war hier mit 77,0 (Vorjahr 78,8) Mio Euro knapp stabil. Mit Abstand wichtigste Vertriebslinie bleiben für Lekkerland Deutschland die Tankstellen, auf die 2011 ein Umsatz von 4,346 Mrd. Euro entfiel (plus 3,1 Prozent). Um 3,7 Prozent auf 961 Mio. Euro wuchs das Geschäft mit Systemkunden, während das Regionalkundengeschäft um 0,9 Prozent auf 1,501 Mrd. Euro schrumpfte. [p][/p]
    Bei stabilem Marktverlauf stieg aufgrund der Tabaksteuererhöhung der Tabakwarenumsatz von Lekkerland in Deutschland um 2,5 Prozent auf 5,592 Mrd. Euro. Das Unternehmen beklagt in diesem Zusammenhang die relativ geringen Margen, die durch nach wie vor steigende Nachfrage nach preisgünstigen Marken und Großpackungen weiter belastet werde. Positiv bewertet das Unternehmen das leichte Umsatzwachstum des Sortimentsbereichs Food/Non-Food um 1,6 Prozent auf 1,154 Mrd. Euro. Hier sind es vor allem die Bereiche Frische und Foodservice, die im vergangenen Jahr gewachsen sind und dabei deutlich bessere Gewinnmargen als z.B. die klassischen Süßwaren erbrachten. Um 6 Prozent auf insgesamt 62,3 Mio. Euro rückläufig waren die Provisionen auf Electronic Value/Sonstiges. [p][/p]
    „Mit dieser Entwicklung sind wir zufrieden“, sagte Michael Hoffmann, Vorstandsvorsitzender der Lekkerland Gruppe. „Besonders erfreulich ist, dass wir wichtige Kundenverträge erfolgreich verlängern konnten.“ Hierzu zählt z.B. die Belieferung von Aral, die jetzt auch Backwaren, Tiefkühlprodukte und Impulseis umfasst.[p][/p]
    Um im bröckelnden Regionalkundengeschäft wieder zu punkten, hat Lekkerland Deutschland mit dem Programm „Lekkerland Flex“ neue flexible Bestell- und Lieferlösungen entwickelt und liefert beispielsweise per Paket. „So können unsere Kunden nun häufiger, in kleineren Mengen und mit kürzerer Vorlaufzeit bestellen. Das ist gerade für Kioskbetreiber, die kaum Lagermöglichkeiten haben, ein großer Vorteil“, erläutert Stefan Punke, Geschäftsführer der Lekkerland Deutschland GmbH &. Co. KG.[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Aral bleibt weiter Kunde von Lekkerland

    FRECHEN (DTZ/red). Die Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG und die BP Europa SE verlängern ihre Zusammenarbeit zum April 2012 um weitere fünf Jahre und weiten das Belieferungsvolumen für das Tochterunternehmen der BP Europa SE, die deutsche Aral AG, aus.

    Eine entsprechende Absichtserklärung haben die beiden Vertragspartner kürzlich unterzeichnet, nachdem Lekkerland sich bei einer entsprechenden Ausschreibung der Aral durchgesetzt hatte. Das gelieferte Sortiment von Tabakwaren, Getränken, Süßwaren, Non-Food, Frische und Superfrische wird künftig um Tiefkühlbackwaren, andere tiefgekühlte Lebensmittel und Impulseis ergänzt. Als Tochter der BP Europa SE ist Aral mit rund 2 500 Tankstellen die Nr. 1 in Deutschland, dem wichtigsten europäischen Tankstellenmarkt.

    (DTZ 43/11)