Neue Steuerzeichen

BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde weist darauf hin, dass Zigarettenpackungen, die nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen, sich nach Ablauf der Übergangsfrist ab 20. Mai 2019 nicht mehr im Handel befinden dürfen.

Dabei wird 2018 ein geändertes Steuerzeichenformat für Zigaretten eingeführt, das die Abmessungen 18 mal 42 Millimeter hat.

Die Einführungs-/Übergangsphase für das neue Steuerzeichenformat beginnt am 1. Juni 2018 und endet zum 19. Mai 2019. Bis dahin muss „alte“ Ware abverkauft sein.

red

(DTZ 50/17)

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