Schlagwort: Übergangsfrist

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • „Das ist reine Symbolpolitik“

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) steht dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Verbot von Plastiktüten ablehnend gegenüber. „Der Einzelhandel hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich eine Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen umgesetzt. Das jetzt auf den Weg gebrachte Verbot ist reine Symbolpolitik“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

    Tatsächlich hatte der Einzelhandel die Ziele der Vereinbarung sogar übererfüllt. So konnte der Plastiktütenverbrauch seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung des Handels im Jahr 2016 um knapp zwei Drittel reduziert werden. Bei leichten Plastiktüten beträgt der Verbrauch heute nur noch die Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025. Viele Handelsunternehmen haben Einwegtüten komplett ausgelistet und durch Mehrwegangebote ersetzt.

    Ein Verbot wirft laut HDE neue Fragen auf: „Da stellt sich an vielen Stellen die Frage nach umweltfreundlicheren Alternativen“, so Genth weiter.
    Nachhaltigkeitsfragen könnten nicht durch symbolische Verbote gelöst werden. Sollte am Ende an dem Verbot festgehalten werden, sei der Handel zumindest auf eine längere Übergangsfrist als die momentan geplanten sechs Monate angewiesen, um den Abverkauf von bereits produzierten Kunststofftragetaschen zu ermöglichen. „Ansonsten würden Hunderte Millionen Tüten, die noch auf Lager liegen, ungenutzt im Müll landen“, erklärt Genth.

    pdh

    (DTZ 46/19)

  • Werbeverbot für Tabak gefordert

    BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.

    Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

    Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“.

    Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.

    Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.

    Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.

    Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

    red

    (DTZ 19/18)

  • Neue Steuerzeichen

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde weist darauf hin, dass Zigarettenpackungen, die nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen, sich nach Ablauf der Übergangsfrist ab 20. Mai 2019 nicht mehr im Handel befinden dürfen.

    Dabei wird 2018 ein geändertes Steuerzeichenformat für Zigaretten eingeführt, das die Abmessungen 18 mal 42 Millimeter hat.

    Die Einführungs-/Übergangsphase für das neue Steuerzeichenformat beginnt am 1. Juni 2018 und endet zum 19. Mai 2019. Bis dahin muss „alte“ Ware abverkauft sein.

    red

    (DTZ 50/17)

  • Stimmt Bundesrat für längere Übergangsfrist?

    BERLIN // Über das vom Bundestag am 25. Februar verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz muss noch der Bundesrat abstimmen.

    Seine nächste Sitzung findet am 18. März statt. Voraussichtlich wird das Gesetz dann auf der Tagesordnung stehen, ebenso wie die Tabakerzeugnisverordnung.

    Der Bundesrat ist mit verschiedenen Paragrafen des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einverstanden. Dem Vernehmen nach hält das Gremium insbesondere die Umstellungszeit für zu knapp bemessen und will der Branche bei der Umsetzung der kombinierten Bild- und Textwarnhinweise eine längere Übergangsfrist einräumen. red

    (DTZ 09/16)

  • Bildwarnhinweise erst später?

    BERLIN // Der Bundesrat will das Zeitfenster für den Aufdruck von Bildwarnhinweisen auf Zigaretten- und Feinschnittpackungen ausweiten. Eine entsprechende Stellungnahme beschloss die Mehrheit der Länder Ende vergangener Woche zu den Gesetzesplänen der Bundesregierung.

    In der aktuellen Vorgabe des Bundestags ist dafür der Mai 2016 vorgesehen. Die Länderkammer plädiert für eine um 15 Monate verlängerte Laufzeit.

    Der Tabakwirtschaft entstünden Probleme beim termingenauen Umsetzen der Regularien, sollte es keine längere Übergangsfrist geben, heißt es zur Begründung. Dazu gehörten unter anderem das Umstellen der Verpackungsmaschinen und der Verkauf der Altbestände. red

    (DTZ 05/16)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)

  • NRW-Rauchverbot: Zwischen Kompromiss und Konsequenz

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Diskussion um das NRW-Rauchverbot steht zwischen Kompromiss und Konsequenz.

    Während die Parteispitze der rot-grünen Landesregierung insgesamt für eine strikte Regelung eintritt, melden sich in der SPD-Basis Zweifel an der Durchführbarkeit des Gesetzentwurfs.

    In mehreren Anträgen, die für den SPD-Landesparteitag am 29. September bereits vorliegen, fordern die Parteimitglieder vom Vorschlag der Landesregierung abzurücken, der ein striktes Rauchverbot nach bayerischem Vorbild plant und stattdessen Ausnahmen zuzulassen.

    Die SPD-Antragskommission favorisiert als Beratungsgrundlage für den Parteitag Medienberichten zufolge den Antrag des Düsseldorfers Unterbezirk, der unter anderem für „private geschlossene Gesellschaften“ in öffentlichen Räumen und Gaststätten sowie für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten Ausnahmen fordert. Außerdem sollen angemessene Übergangsfristen für Wirte eingeräumt werden, die bereits in separate Raucherräume investiert haben. Der Antrag sei mehrheitsfähig, heißt es.

    Demgegenüber steht die eigene SPD-Landesvorsitzende und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die sich laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ für ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz ausspricht.

    Der Kompromiss-Vorschlag der sozialdemokratischen Basis wird zumindest von den Landtagsfraktionschef von SPD und Grüne grundsätzlich wohlwollend betrachtet und geprüft, heißt es. Vielen geht das nicht weit genug.

    Der Dehoga, Mut (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) und Teile der grünen Basis wollen mehr – wenn auch in gegensätzlicher Richtung.

    Während der Hotel- und Gaststättenverband sich genau wie Mut für den Fortbestand von Raucherräumen und Raucherkneipen sowie für Ausnahmeregelungen für Fachgeschäfte und Zigarrenlounges einsetzt, wollen viele Grünen die konsequente Umsetzung des Gesetzentwurfs der Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie lehnen jegliche Ausnahme wie für Raucherclubs oder Eckkneipen strikt ab.

    Für die rot-grüne Landesregierung zählt Medieninformationen letztlich ein juristisch wasserdichtes Gesetz. Und das wird die zentrale Frage für die Experten-Anhörung am Mittwoch, den 26. September im Düsseldorfer Landtag sein, heißt es.

    (DTZ 39/12)

  • Mindestinhalte: Übergangsfrist bis Jahresende

    BERLIN (DTZ/fok). Bei der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Anfang dieser Woche hat es keine substanziellen Einwände gegen den Gesetzentwurf zur Festsetzung neuer Mindestinhalte für Zigaretten (auf 19 Stück) und Feinschnitt ( 30 Gramm) (§ 25 TabStG neu) gegeben.

    Den Bedenken des Handels gegenüber einer sehr knappen Übergangsfrist für die Verkehrsfähigkeit von Packungen, die den neuen Mindestinhaltsregelungen nicht entsprechen, wird Rechnung getragen. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mitteilte, soll die Übergangsfrist nun zum 31. 12. 2009 enden, zwei Monate später als im Entwurf zunächst vorgesehen war.

    Die Änderung erfolge im Rahmen einer Formulierungshilfe. Hierdurch soll die für alle Beteiligten mit hohem Aufwand verbundene Rückgabe nicht mehr verkehrsfähiger Packungen reduziert werden.

    (DTZ 13/09)