Mindestinhalte: Übergangsfrist bis Jahresende

BERLIN (DTZ/fok). Bei der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Anfang dieser Woche hat es keine substanziellen Einwände gegen den Gesetzentwurf zur Festsetzung neuer Mindestinhalte für Zigaretten (auf 19 Stück) und Feinschnitt ( 30 Gramm) (§ 25 TabStG neu) gegeben.

Den Bedenken des Handels gegenüber einer sehr knappen Übergangsfrist für die Verkehrsfähigkeit von Packungen, die den neuen Mindestinhaltsregelungen nicht entsprechen, wird Rechnung getragen. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mitteilte, soll die Übergangsfrist nun zum 31. 12. 2009 enden, zwei Monate später als im Entwurf zunächst vorgesehen war.

Die Änderung erfolge im Rahmen einer Formulierungshilfe. Hierdurch soll die für alle Beteiligten mit hohem Aufwand verbundene Rückgabe nicht mehr verkehrsfähiger Packungen reduziert werden.

(DTZ 13/09)

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