BERLIN // Über das vom Bundestag am 25. Februar verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz muss noch der Bundesrat abstimmen.
Seine nächste Sitzung findet am 18. März statt. Voraussichtlich wird das Gesetz dann auf der Tagesordnung stehen, ebenso wie die Tabakerzeugnisverordnung.
Der Bundesrat ist mit verschiedenen Paragrafen des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einverstanden. Dem Vernehmen nach hält das Gremium insbesondere die Umstellungszeit für zu knapp bemessen und will der Branche bei der Umsetzung der kombinierten Bild- und Textwarnhinweise eine längere Übergangsfrist einräumen. red
(DTZ 09/16)
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