Schlagwort: Zigarettenpackungen

  • Die nächste Runde

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden dürfen, wenn die Text- und Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

    Der Kläger ist der Verbraucherverein „Pro Rauchfrei“. Bei dem Beklagten handelt es sich um zwei Münchner-Supermärkte des Lebensmittelunternehmens Edeka.

    Klage abgewiesen
    Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht München blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Tabakerzeugnis-Verordnung geregelte Verdeckungsverbot verstoßen. Nach Einschätzung der Richter des OLG werden den Käufern keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Schockbilder erst vor dem Bezahlen sehen. pi

    26.06.2020

  • JTI bringt Camel und Winston im 6XL-Format auf den Markt

    KÖLN // Der Zigarettenhersteller Japan Tobacco International (JTI) erklimmt mit der Camel Yellow Big Pack 6XL und der Winston Red Big Pack 6XL – beide mit je 55 Zigaretten zum Preis von je 15 Euro – die nächste Stufe der Großformate. Mit dieser Neueinführung ist JTI das einzige Tabakunternehmen in Deutschland, das Packungen mit mehr als 50 Stück Inhalt anbieten kann.

    „Click Lock“
    Die neuen Camel- und Winston-Supergroßpackungen richten sich laut Anbieter nach den Wünschen der Verbraucher. Die Schachteln sind zudem mit einem besonderen Schließmechanismus, dem „Click Lock“, ausgestattet, der dem ungewollten Öffnen des Packs und Herausfallen von Zigaretten vorbeugt.

    Die neuen Großformate werden voraussichtlich ab Juli im Handel erhältlich sein. Die Einführung der beiden Großformate wird parallel im Juli und August von weitflächigen Außenwerbekampagnen begleitet.

    red

  • Neue Steuerzeichen

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde weist darauf hin, dass Zigarettenpackungen, die nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen, sich nach Ablauf der Übergangsfrist ab 20. Mai 2019 nicht mehr im Handel befinden dürfen.

    Dabei wird 2018 ein geändertes Steuerzeichenformat für Zigaretten eingeführt, das die Abmessungen 18 mal 42 Millimeter hat.

    Die Einführungs-/Übergangsphase für das neue Steuerzeichenformat beginnt am 1. Juni 2018 und endet zum 19. Mai 2019. Bis dahin muss „alte“ Ware abverkauft sein.

    red

    (DTZ 50/17)

  • Schockbilder auf Zigarettenpackungen nutzlos

    HAMBURG // Schockbilder auf Zigarettenpackungen haben kaum Auswirkungen auf das Verhalten der Konsumenten.

    Das zeigt eine Forsa-Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK. So bezweifeln 81 Prozent der Befragten, dass Raucher durch die Motive vom Rauchen abgehalten werden. Allerdings sprechen sich 69 Prozent für die Maßnahme aus.

    Knapp 60 Prozent der Befragten glauben, dass die abschreckenden Fotos auch bisherige Nichtraucher nicht davon abhalten, künftig zur Zigarette zu greifen. Bei den Rauchern sind sogar 66 Prozent davon überzeugt, dass die Schockbilder keine geeignete Präventionsmaßnahme darstellen.

    „Ob jemand zur Zigarette greift oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab“, sagt DAK-Suchtexperte Ralf Kremer. „Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind nur ein Präventionsfaktor. Wir setzen auf Information und Aufklärung, die schon in den Schulen beginnt. Einen starken Einfluss hat auch, ob die Eltern rauchen oder wie stark Zigaretten im Freundeskreis akzeptiert sind.“

    Deutschland setzt mit den Schockbildern auf Zigarettenpackungen eine EU-Richtlinie für Tabakprodukte um. Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen und die Zahl vorzeitiger Todesfälle zu senken.
    red

    (DTZ 26/16)

  • Südkorea will Bildwarnhinweise

    SEOUL // Die südkoreanische Regierung hat 40 Bildwarnhinweise vorgestellt, die ab 23. Dezember auf Zigarettenpackungen abgedruckt werden müssen.

    Nach Informationen der „Korea Times“ müssen sie 50 Prozent der vorderen Packungsfläche bedecken. Mindestens 30 Prozent davon entfallen dabei auf den Bild- und die übrigen 20 Prozent auf den Texthinweis.
    red

    (DTZ 14/16)

  • Gesundheitsministerium mus erklären

    BANGKOK (DTZ/red). Das thailändische Gesundheitsministerium streitet vor Gericht für größere Bildwarnhinweise. Statt bisher 55 Prozent sollen 85 Prozent der Zigarettenpackungen mit Schockbildern bedruckt werden.

    Die gesetzliche Regelung war ursprünglich ab 2. Oktober geplant, wurde jedoch durch die juristische Auseinandersetzung vor einigen Monaten bereits verschoben. Die Zigarettenindustrie stoppte die Einführung durch eine gerichtliche Verfügung. Seither sind beide Parteien, Hersteller und Ministerium, aufgefordert ihre Argumente zu erörtern, schreibt die „Deutsche Welle“ (DW).

    „Ein beispielloser Fall“, zitiert DW Pokpong Srisanit, Professor an der Juristischen Fakultät der Thammasat University.

    (DTZ 42/13)

  • Schockbilder und Menthol im Visier der Minister

    LUXEMBURG (DTZ/red). Mit Schockbildern und Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen beschäftigen sich am Freitag, dem 21. Juni, die EU-Verbraucher- und Gesundheitsminister im Kirchberg Konferenzzentrum in der Stadt Luxemburg.

    Im Rahmen des vierteljährlichen Treffens des EPSCO-Rates (Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) steht auf der Agenda auch die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD2).

    (DTZ 25/13)

  • Schockbilder auf Zigarettenpäckchen sind eher kontraproduktiv

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Äußerst skeptisch äußern sich Forscher in dem Wissensmagazin „New Scientist“ über die Wirkung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln. Bekanntlich will die EU-Kommission mit Horroraufnahmen von Raucherlungen, Krebsgeschwüren etc. den Rauchern den Tabakkonsum vermiesen.

    Doch Neurologen und Marketingexperten bezweifeln den Sinn solcher Maßnahmen, halten das Ganze sogar für kontraproduktiv. Bildwarnhinweise würden sich zwar besser einprägen als Texte, dennoch spreche eine Zigarettenpackung das Lust- und Suchtzentrum im Gehirn an.

    Raucher seien ausreichend über ihr Risiko aufgeklärt, zitiert „Die Welt“ die Sozialpsychologin Sabine Glock von der Universität Luxemburg. Immer drastischere Warnhinweise könnten sogar schaden, weil die Gefahr besteht, dass Raucher sich verteidigen und eine Trotzreaktion einnehmen.

    In Kanada, das als erstes Land der Welt bereits seit Januar 2001 Schock-Motive auf Zigarettenpackungen abbildet, hat dies laut „New Scientist“ keinen nennenswerten Effekt auf den Tabakkonsum. Der Verbrauch entwickele sich dort ähnlich rückläufig wie in Deutschland, wo man bislang andere Maßnahmen bevorzugte, wie zum Beispiel Aufklärungsarbeit oder höhere Tabaksteuern.

    (DTZ 05/13)

  • Fußballer protestiert gegen Zigarettenwarnhinweis

    LONDON/NEU-DELHI (DTZ/red). Der Kapitän des englischen Fußballclubs Chelsea, John Terry, wehrt sich gegen die Verwendung seines Konterfeis für einen Gesundheitswarnhinweis auf indischen Zigarettenpackungen.

    Der Sportler will gegen die Nutzung klagen, teilt sein Management mit. Nach Prüfung der Abbildung habe man die Angelegenheit den Anwälten zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen übergeben.

    John Terry will sich auf dem unscharfen Bild wiedererkennen, das einen Mann zeigt, dessen zwei Lungenflügel schwarz eingefärbt sind. Darunter steht der Schriftzug „Smoking Kills“.

    Der Warnhinweis ist Medienberichten zufolge bereits vergangenes Jahr vom indischen Gesundheitsministerium zur Verwendung freigegeben worden. Und es seien keinerlei Ähnlichkeiten mit dem englischen Fußballkapitän beabsichtigt worden, sagt ein Sprecher gegenüber der Presse. Hierbei handele es sich um künstlerische Freiheit.

    (DTZ 02/12)

  • Bildwarnhinweise ohne Wirkung

    HOBART (DTZ/red). Der Einsatz von Bildwarnhinweisen zur Abschreckung auf Zigarettenpackungen funktioniert nicht. Zu dieser nüchternen Feststellung kommt Dr. Harry Stanton und bezieht sich konkret auf die aktuelle Diskussion in Australien über die Vergrößerung der Schockbilder auf Zigarettenpackungen von derzeit 30 auf künftig 75 Prozent der Packungs-Vorderseite.

    Diese Angst-Kampagnen verängstigen vor allem Kinder, die durch die grafischen Maßnahmen der australischen Anti-Raucher-Politik traumatisiert würden. „Diese Bilder können bei Kindern unter acht Jahren Schäden verursachen, haben aber wenig Einfluss auf Raucher selbst", sagt der klinische Psychologe in der tasmanischen Tageszeitung „Mercury“.

    (DTZ 38/11)