Gegen Schmuggel

BERLIN // Der Zigarettenschmuggel soll international effektiver bekämpft werden. Dazu soll das „Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen“ von November 2012 ratifiziert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Ziel ist die effiziente Überwachung der Lieferkette für Tabakerzeugnisse.

Geplant sind demnach ein Lizenz- beziehungsweise Kontrollsystem sowie ein weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte. Das Protokoll regelt zudem Buchführungspflichten und die Verfolgung von Verstößen gegen Protokollbestimmungen.
Das Protokoll geht zurück auf Artikel 15 des Rahmenübereinkommens vom 21. Mai 2003 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten – insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung – vorzugehen.

Der ständige Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York habe das Protokoll am 1. Oktober 2013 unterzeichnet. Ende 2016 hätten 54 Vertragsparteien das Protokoll unterschrieben, 25 Vertragsparteien hätten es zu dem Zeitpunkt bereits ratifiziert. pnf

(DTZ 16/17)

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