BERLIN // Die Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) erfasst E-Zigaretten zwar als „tabakverwandte Produkte“. Damit greift eine ganze Reihe von Vorschriften – aber erst ab 2016.
Bis dahin werden die elektronischen Rauch-Alternativen in einer Grauzone verkauft. Die „Drucksache 304/14“ des Bundesrats vom 19. September dürfte für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das Gremium hat beschlossen, dass sowohl Nichtraucherschutz- als auch Jugendschutzgesetz „hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas durch Kinder und Jugendliche“ überprüft werden sollen.
Die Bundesregierung soll prüfen lassen, ob diese E-Produkte gesundheitsschädlich sind. Weiter heißt es: „Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine Übergangsregelung durch eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung herbeigeführt werden.“ Also: Die „gegnerischen“ Parteien müssen an einem Tisch zusammenkommen.
Der VdeH hatte zuletzt mehrfach gefordert, der Jugendschutz, den die Drogenbeauftragte Marlene Mortler mehrfach angemahnt hatte, müsse endlich verbessert werden. (max)
(DTZ 39/14)
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