BERN (DTZ/red). Für die Einreise in die Schweiz gelten ab 1. Juli neue Bestimmungen bei der Wareneinfuhr von Alkohol und Tabak.
Ab dem 1. Juli unterscheidet die Eidgenossenschaft bei der Verzollung zwischen Mehrwertsteuer und Zoll. Das heißt Reisende, die Waren zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind bis zu einem Wert von 300 Franken (rund 246,50 Euro) von der Mehrwertsteuer befreit. Ausschlaggebend ist hierbei der Wert aller mitgeführten Waren. Wir der Betrag überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf den gesamten Wert der Ware fällig.
Neu sind die Wertfreigrenzen bei alkoholischen Getränken sowie bei Tabakwaren. Das kann dazu führen, dass diese Grenze, zusammen mit den übrigen Einkäufen, schneller erreicht wird und somit alle Waren steuerpflichtig werden.
Bei Tabakprodukten können künftig 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden. Bisher waren es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
Auch neu ist, dass Reisende ihre Waren elektronisch beim Zoll anmelden können, bevor sie an den Grenzübergang kommen.
(DTZ 26/14)
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