Entscheidung für Raucher

RATHENOW (DTZ/red). Das Rauchen auf dem Balkon ist jetzt auch juristisch abgesichert. Im Amtsgericht Rathenow weist der Richter die Klage von Nichtrauchern zurück.

Mieter müssen den Tabakkonsum ihrer Nachbarn auf dem Balkon akzeptieren, unabhängig davon, wie empfindlich sie auf die Geruchsbelästigung reagieren, berichtet die „Ärzte Zeitung“.

Richter Peter Lanowski weist damit die Klage gegen ein Ehepaar zurück, das auf seinem Balkon „abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich“ raucht. Die Kläger hatte der Zigarettenrauch aus der Etage unter ihnen gestört. Das Rentnerehepaar wollte den Angaben zufolge erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah der Richter keine rechtliche Grundlage.

Medienangaben zufolge hatten die Kläger dem Gericht ein Protokoll und Fotos vorgelegt, die dokumentierte, wann und das die Nachbarn rauchen und zu welchen Zeiten. Gleichzeitig listen sie detaillierte Zeitfenster auf, in denen der Tabakkonsum verboten sein soll: zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und 20 und 23 Uhr.

Die Kläger kündigten Berufung an.

(DTZ 37/13)

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