Landgericht: E-Zigaretten sind keine Medikamente

FRANKFURT (DTZ/fok). In einem viel beachtete Urteil hat das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung in Sachen E-Zigaretten getroffen, die schon fast ein bisschen kurios erscheint. Denn der angeklagte Geschäftsmann, der versucht hatte, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten aus China einzuführen, wurde zwar zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Doch dies erfolgte nicht wegen des von der Staatsanwaltschaft vermuteten „illegalen Handels mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel“, sondern weil das Gericht einen Verstoß gegen das Tabakgesetz sah. [p][/p]Grundsätzlich seien nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten Tabakerzeugnisse, weil ihre Wirkstoffe einem Gutachten zufolge aus der Tabakpflanze stammten und nicht synthetisch hergestellt worden waren. Der Handel mit diesen Produkten sei aber deshalb nicht erlaubt, weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatanwaltschaft als auch der beklagte Händler erwägen, ob sie gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.[p][/p]
DTZ 26/13

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