Schlagwort: Tabakgesetz

  • Nichtraucher-Aktivisten zeigen Santa Fe Natural Tobacco Company an

    HAMBURG // Das Bezirksamt Hamburg Altona hat den Zigarettenhersteller Santa Fe Natural Tobacco Company Germany angemahnt und ihm untersagt, Zigaretten mit der Bezeichnung „organic“ und „aus ökologischen Anbau“ zu vertreiben.

    Absender der Beschuldigung ist das Forum Rauchfrei, berichtet die „Hamburger Morgenpost“. In der Beschwerde gegen das Unternehmen aus Bahrenfeld heißt es, dass die Bezeichnungen den Eindruck vermitteln, der Tabak sei natürlich. Das stelle einen Verstoß gegen das Tabakgesetz dar.

    Auch in den USA protestieren Anti-Tabak-Gruppe und Gesundheitsaktivisten gegen ähnliche Bezeichnungen auf Zigarettenpackungen. In einem Brief an die US-Gesundheitsbehörde FDA fordern sie Maßnahmen gegen Reynolds American und ihre Zigarettenmarke Natural American Spirit zu ergreifen, da diese für zusatzstofffreien und organischen Tabak werben, schreibt das „Wall Street Journal“.
    red

    (DTZ 37/15)

  • Reemtsma darf für Zigaretten werben

    BERLIN // Der Berliner Senat sieht keinen Anlass, Zigarettenwerbung in der Nähe von Hochschulen zu verbieten.

    Die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse sei nach dem aktuellen Tabakgesetz nicht verboten, zitiert der „Tagesspiegel“ die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

    Diese hatte auf einen Brief des Forum Rauchfrei regaliert. Die Anti-Tabak-Initiative hatte gemeinsam mit zehn Professoren aus den Bereichen Medizin und Gesundheit im Juni einen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, geschrieben und ihn öffentlich aufgefordert, die Promotionsstände von Reemtsma in Hochschulnähe zu untersagen.
    red

    (DTZ 32/15)

  • Industrie droht Einbruch

    BERLIN // Der Teufel steckt wieder einmal im Kleingedruckten: Schon in Paragraph 1 des vorgelegten Referentenentwurfs zur Umsetzung der neuen Tabakproduktrichtlinie verbirgt sich echter Sprengstoff für die Branche.

    In dem Absatz geht es um „Begriffsbestimmungen“. Und dort findet sich der Passus, „dass die Bereitstellung von Produkten jede Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Sinne einer Geschäftstätigkeit umfasst“. Im Klartext: In Deutschland hergestellte Zigaretten dürfen nicht mehr exportiert werden, wenn sie nicht deutschen Vorschriften entsprechen.

    Ausfuhr streng
    reglementiert

    Damit aber dürfen auch Produkte wie die sogenannten Click-Zigaretten, bei denen eine Kapsel im Filter beim Konsum zerdrückt wird, nicht mehr ausgeführt werden.
    Das Problem: Bislang greift in diesen Fällen der Paragraph 50 des Tabakgesetzes, der solche Exporte in bestimmten Fällen erlaubt. „Bild am Sonntag“ rechnete bereits vor, 129 Milliarden von insgesamt 172 Milliarden in Deutschland produzierter Zigaretten seien im vergangenen Jahr ins Ausland verschickt worden. Damit drohe der Industrie ein Einbruch um bis zu 72 Prozent, gemessen an der hergestellten Menge.

    Nach Informationen von DTZ hat das Bundeswirtschaftsministerium das federführende Landwirtschaftsressort gedrängt, eine entsprechende Regelung in die neue Vorlage aufzunehmen. Dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): „Es bleibt abzuwarten, ob das Landwirtschaftsministerium dem folgt oder bei seiner wirtschaftsfeindlichen Position bleibt. Die bisher vorgelegten Referentenentwürfe atmen jedenfalls den Geist des Antitabak-Extremismus, sie verletzen das Prinzip der 1 : 1-Umsetzung von europäischen Vorgaben in deutsches Recht und haben mit einer sinnvollen Regulierung mit Augenmaß nichts zu tun.“

    Wie DTZ erfahren hat, ist die Entwurfsphase mittlerweile abgeschlossen. In den kommenden Tagen könnte damit ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden, der dann den Ländern und Verbänden für Stellungnahmen zugeschickt wird.
    max

    (DTZ 32/15)

  • Parlament präzisiert Tabakgesetz

    WIEN (DTZ/kes). Der österreichische Nationalrat schafft Klarheit: Am 29. Januar beschloss das Parlament die Gesetzesänderung des Tabakgesetzes. Damit sind die Forderungen der Nichtraucher-Lobby und die Unsicherheiten der Gastronomie vom Tisch.

    Künftig gilt, was bereits 2008 in der Novelle des Tabakgesetzes beschlossen wurde. „Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es dem Gast zumutbar ist zum Betreten des Nichtraucherraumes durch den Raucherbereich zu gehen. Ähnlich sieht er es für den Gang zur Toilette aus“, erläutert Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Fachhändler in Wien, auf Anfrage von DTZ. Der VCPÖ begrüßt, dass das österreichische Parlament die Wünsche von Rauchern und Nichtrauchern respektiere und jetzt Rechtssicherheit für die in Umbauten investierten 100 Millionen Euro schafft.

    In der Vergangenheit hatte es Kritik an dem Tabakgesetz gegeben. Immer wieder hatten Kritiker die Forderungen nach einem strikten Verbot ohne Wahlmöglichkeiten geäußert. Die öffentliche Debatte sowie der bereits „schwammig formulierte Gesetzestext“ (Fischer) von 2008 hat die Gastronomie verunsichert. Betroffene Wirte und Inhaber reichten Klage gegen das Gesetz ein.

    „Mit ihrem Beschluss haben die Parlamentarier jetzt festgelegt, dass der Status quo zulässig ist“, sagt Fischer, „und gleichzeitig eine langwierige juristische Auseinandersetzung verhindert.“

    Seit sechs Jahren existiert ein Rauchverbot, das „klar definierte Ausnahmeregelungen“ enthält, sagt Fischer. Bis 50 Quadratmetern kann der Wirt entscheiden, zwischen 50 und 80 Quadratmeter, sofern eine Teilung möglich ist, kann jeweils ein abgetrennter Nichtraucher- und Raucherbereich eingerichtet werden. „Die österreichische Gastronomie bietet eine ausreichende Anzahl an Nichtraucherlokalen, sowie auch Lokale für Raucher und gemischte Varianten. Dies schafft eine Wahlfreiheit für alle Gäste, die nicht wieder abgeschafft werden darf“, betont der VCPÖ-Präsident.

    (DTZ 06/14)

  • Österreich: Steiermark fordert allgemeines Rauchverbot

    WIEN (DTZ/red). In Österreich steht erneut das Rauchverbot auf dem Prüfstand. Politiker aus der Steiermark fordern ein Ende der Wahlfreiheit für die Gastronomie.

    Die steirischen Politiker Hermann Schützenhöfer (ÖVP) und Markus Zelisko (SPÖ) wollen das „generelle Rauchverbot“ für Österreich ohne Ausnahmen. Ein Streitpunkt dabei ist insbesondere die Gastronomie. Dagegen lehnt die Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ) weitere Nachbesserungen am Tabakgesetz strikt ab.

    Bisher bestimmen die Größe des Lokals und die Anzahl der Räume, wie der Wirt sich entscheidet. Unter 50 Quadratmetern kann er wählen. Bei mehreren Räumen ist der größere für Nichtraucher bestimmt.

    In diesem Zusammenhang hat die Gastronomie mittlerweile 96 Millionen Euro in Umbaumaßnahmen für den gesetzlichen Nichtraucherschutz investiert, betont Helmut Hinterleitner, Obmann Gastronomie in der WKÖ in der Online-Ausgabe der österreichischen „Kronen Zeitung“. Der Gesetzgeber habe bereits eine klare Regelung getroffen, zu der er sich bekennen muss.

    (DTZ 47/13)

  • Flashmob gegen Raucher-Diskriminierung

    WIEN (DTZ/red). Der VCPÖ ruft am 3. Oktober um 12 Uhr zu einem Flashmob gegen die Raucher-Diskriminierung vor dem Haas Haus auf dem Stephansplatz in Wien auf. Das Ganze dauert nur wenige Minuten und richtet sich gegen die TPD2.

    Bereits 220 Teilnehmer haben ihr Kommen angekündigt und wollen mit ihren Rauchgenuss, ob Zigarette, Pfeife, Zigarre oder anderes, protestieren, informiert der Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ . „Aber bitte pünktlich“, mahnt VCPÖ-Präsident Klaus W. Fischer. Ein Flashmob dauert nur wenige Minuten, anschließend gehen die Teilnehmer ihrer Wege, „als wäre nichts geschehen“, betont Fischer.

    Dies ist die „letzte spektakuläre Aktion vor der TPD 2 Abstimmung im EU-Parlament am 8. Oktober“, die der Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ) unterstützt.

    „Wir protestieren damit gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie und gegen Schockbilder auf Zigarettenpackungen! Wir Österreicher sind zufrieden mit dem aktuellen Tabakgesetz und wollen uns von niemandem bevormunden lassen“, schreibt VCPÖ-Präsident Klaus W. Fischer in seinem Aufruf. Wer sich anmelden möchte, kann dies unter [link|https://www.facebook.com/events/166152313587556/?fref=ts]https://www.facebook.com/events/166152313587556/?fref=ts [/link],ist aber nicht Bedingungen, so Fischer.

    (DTZ 40/13)

  • Landgericht: E-Zigaretten sind keine Medikamente

    FRANKFURT (DTZ/fok). In einem viel beachtete Urteil hat das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung in Sachen E-Zigaretten getroffen, die schon fast ein bisschen kurios erscheint. Denn der angeklagte Geschäftsmann, der versucht hatte, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten aus China einzuführen, wurde zwar zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Doch dies erfolgte nicht wegen des von der Staatsanwaltschaft vermuteten „illegalen Handels mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel“, sondern weil das Gericht einen Verstoß gegen das Tabakgesetz sah. [p][/p]Grundsätzlich seien nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten Tabakerzeugnisse, weil ihre Wirkstoffe einem Gutachten zufolge aus der Tabakpflanze stammten und nicht synthetisch hergestellt worden waren. Der Handel mit diesen Produkten sei aber deshalb nicht erlaubt, weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatanwaltschaft als auch der beklagte Händler erwägen, ob sie gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Rauchverbot im Libanon

    BEIRUT (DTZ/red). Das libanesische Parlament hat ein Rauchverbot für alle öffentliche Plätze und Räume verabschiedet. Davon sind auch Restaurants, Bars, Cafés und Büros betroffen.

    Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Geschäftsinhaber mit einem Bußgeld rechnen müssen, sollten sie das Rauchverbot bei ihren Kunden oder Gäste nicht durchsetzen. Darüber hinaus wird jeder zur Kasse gebeten, der öffentlich raucht.

    Weiterhin setzt die Regierung in Beirut durch, dass Tabakanzeigen und -werbung gesetzwidrig sind. Das neue Tabakgesetz schließt darin Plakatwände und Zeitschriften sowie die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Konzerten mit ein. Die neue Bestimmung fordert die Einführung von Bild-Warnhinweisen, die 40 Prozent der Zigarettenpackungen füllen.

    (DTZ 34/2011)

  • Mehrheit gegen striktes Verbot

    WIEN (DTZ/red). Mehr als zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung sind gegen ein totales Rauchverbot.

    Das ergab eine Umfrage der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Selbst die Nichtraucher sprechen sich demnach zu rund 55 Prozent dagegen aus. Etwa drei Viertel der Österreicher erleben das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern als zufriedenstellend, zitiert „Der Standard“ die repräsentative Erhebung der WKÖ. Hintergrund ist das Tabakgesetz, das seit sechs Monaten für die österreichische Gastronomie in Kraft ist.

    Konkret bedeutet dies für Lokale mit einer Fläche von 50 Quadratmetern, dass das Rauchen erlaubt ist, wenn der Wirt einverstanden ist und seine Gastronomie entsprechend kennzeichnet. Darüber hinaus darf nur in abgetrennten Räumen geraucht werden. Wenn das Gebäude oder der Raum nicht denkmalgeschützt ist, greifen wiederum Ausnahmeregelungen. Insgesamt seien die Umsätze der betroffenen Wirte aber gesunken, heißt es.

    Kritiker kündigt neue Umfrageergebnisse an
    Kritik an der WKÖ-Umfrage äußert Manfred Neuberger vom Institut für Umwelthygiene in Wien. Die Resultate hätten sich durch die „manipulative Fragestellung“ ergeben, sagt er dem „Standard“. Er kündigt für Ende Februar eine eigene Umfrage an, mit „180 Grad unterschiedlichen Ergebnissen“.