BERLIN // Der Teufel steckt wieder einmal im Kleingedruckten: Schon in Paragraph 1 des vorgelegten Referentenentwurfs zur Umsetzung der neuen Tabakproduktrichtlinie verbirgt sich echter Sprengstoff für die Branche.
In dem Absatz geht es um „Begriffsbestimmungen“. Und dort findet sich der Passus, „dass die Bereitstellung von Produkten jede Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Sinne einer Geschäftstätigkeit umfasst“. Im Klartext: In Deutschland hergestellte Zigaretten dürfen nicht mehr exportiert werden, wenn sie nicht deutschen Vorschriften entsprechen.
Ausfuhr streng
reglementiert
Damit aber dürfen auch Produkte wie die sogenannten Click-Zigaretten, bei denen eine Kapsel im Filter beim Konsum zerdrückt wird, nicht mehr ausgeführt werden.
Das Problem: Bislang greift in diesen Fällen der Paragraph 50 des Tabakgesetzes, der solche Exporte in bestimmten Fällen erlaubt. „Bild am Sonntag“ rechnete bereits vor, 129 Milliarden von insgesamt 172 Milliarden in Deutschland produzierter Zigaretten seien im vergangenen Jahr ins Ausland verschickt worden. Damit drohe der Industrie ein Einbruch um bis zu 72 Prozent, gemessen an der hergestellten Menge.
Nach Informationen von DTZ hat das Bundeswirtschaftsministerium das federführende Landwirtschaftsressort gedrängt, eine entsprechende Regelung in die neue Vorlage aufzunehmen. Dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): „Es bleibt abzuwarten, ob das Landwirtschaftsministerium dem folgt oder bei seiner wirtschaftsfeindlichen Position bleibt. Die bisher vorgelegten Referentenentwürfe atmen jedenfalls den Geist des Antitabak-Extremismus, sie verletzen das Prinzip der 1 : 1-Umsetzung von europäischen Vorgaben in deutsches Recht und haben mit einer sinnvollen Regulierung mit Augenmaß nichts zu tun.“
Wie DTZ erfahren hat, ist die Entwurfsphase mittlerweile abgeschlossen. In den kommenden Tagen könnte damit ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden, der dann den Ländern und Verbänden für Stellungnahmen zugeschickt wird.
max
(DTZ 32/15)
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