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  • Inter-tabac in Dortmund noch internationaler

    DORTMUND (DTZ/vi). Noch fünf Wochen, dann steht in der Messe Westfalenhallen Dortmund die Inter-tabac (19. bis 21. September 2008) ins Haus und schon jetzt zeichnet sich ab: Die Internationale Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf wird auch in diesem Jahr wieder neue Rekorde aufstellen. Im Vergleich zu 2007 wurde bereits die Anzahl der Hauptaussteller um fünf Prozent und die vermietete Fläche um rund neun Prozent übertroffen.

    Und in punkto Internationalität wird die Inter-tabac 2008 voraussichtlich das höchste Niveau ihrer Geschichte erreichen. Bisher sind Unternehmen aus insgesamt 26 Ländern (2007: 22) angemeldet, der prozentuale Anteil ausländischer Beteiligung liegt bei über 35 Prozent. Zuwachs bekommt die Inter-tabac auch aus Osteuropa. Die Republik Tschechien ist in diesem Jahr mit einem Gemeinschaftsstand vertreten. Insgesamt werden mehr als 230 Unternehmen auf über 9 000 Quadratmetern ausstellen.

    Die Inter-tabac feiert in diesem Jahr das 30-jährige Bestehen. Dazu wird es am Eröffnungstag ein „Festabend der Extraklasse“ geben, verspricht Stefan Baumann , Geschäftsführer der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH.

    (DTZ 33/08)

  • Rüttgers und Böhmer gegen ein Totalverbot

    Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wollen einen pragmatischen Weg

    [pic|75|l|||Jürgen Rüttgers|||]

    DÜSSELDORF/MAGDEBURG (DTZ/pnf/da). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, Jürgen Rüttgers und Wolfgang Böhmer (beide CDU) haben sich in Mediengesprächen gegen totale Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen.

    [pic|76|r|||Wolfgang Böhmer|||]

    Rüttgers erklärte, er sei für einen pragmatischen Weg. Deshalb sollen in Nordrhein-Westfalen die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgesehenen Ausnahmen für Eckkneipen zugelassen werden. Die Karlsruher Richter hatten am 30. Juli völlige Rauchverbote in kleineren Einraumlokalen für verfassungswidrig erklärt. Dem NRW-Ministerpräsident zufolge werde das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend geändert, wozu der Gesundheitsminister des Landes, Karl-Josef Laumann, demnächst einen Entwurf vorlegen werde. Unterdessen wurde Stefan Winter, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Aus Protest gegen die Aufhebung des Rauchverbots in Eckkneipen hatte er seinen Rücktritt angeboten.

    Laut einem Bericht in der „Westdeutschen Zeitung“ soll Winter aber auch innerhalb des Gesundheitsministeriums wegen möglicher Vetternwirtschaft bei der Vergabe eines millionenschweren Wettbewerbs in der Kritik gestanden haben.

    Für wenig realistisch erachtet Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, ein totales Rauchverbot in der Gastronomie.

    Da es nicht darum gehe, Nikotingenuss und Zigaretten als solche zu verbieten, sondern nur darum, die Nichtraucher von den Rauchern zu trennen, müsse der Wirt, wo eine Trennung nicht möglich sei, entscheiden dürfen, ob er ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal betreiben wolle und dies auch entsprechend kennzeichnen. Es werde kein Nichtraucher gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen, so Böhmer, der selbst ein überzeugter Nichtraucher ist.

    (DTZ 33/08)

  • Das strikte Rauchverbot ion Bayern ist nicht verfassungswidrig

    Karlsruher Richter halten aber Raucherclubs unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für zulässig

    KARLSRUHE (DTZ/vi/da). Das völlige Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. August veröffentlichten Beschluss entschieden. Die gegen das Nichtraucherschutzgesetz im Freistaat gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg und wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dem Grundsatzurteil vom 30. Juli kommt das Votum nicht überraschend. Bereits vor zwei Wochen hatte Karlsruhe verkündet, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

    Bayern hat seit dem Jahresbeginn 2008 das strengste Nichtraucherschutzgesetz der ganzen Republik. Ausnahmen gibt es bis zum Jahresende nur für Bier-, Wein- und Festzelte sowie für vorübergehend genutzte Festhallen.
    Als zulässig sehen die Karlsruher Richter Raucherclubs an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kriterien sind:

    [bul]feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand,
    [bul]Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“,
    [bul]kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte.

    Mit den Raucherclubs sei keine Verletzung der Berufsfreiheit der Gastwirte verbunden. „Da die Möglichkeit, einen Raucherclub einzurichten, nicht von Voraussetzungen abhängig ist, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen können, führt sie weder zu einer Ungleichbehandlung noch zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen für einzelne Sparten des Gastronomiegewerbes (wie etwa ,Eckkneipen’)“, so das Gericht.

    Nach der Einführung des Rauchverbots sind im Freistaat Raucherclubs wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ihre Zahl beläuft sich mittlerweile auf schätzungsweise 8 000 bis 10 000. Für viele Gastwirte ist die Einrichtung von Clubs die einzige Chance gewesen, wirtschaftlich zu überleben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssten eine ganze Reihe Raucherclubs ihre Konzepte umstellen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    Das Schlupfloch Raucherclub bleibt bestehen, ist nun aber deutlich enger geworden. Sollten es die Kommunen, denen die Kontrolle unterliegt, mit der Überwachung allzu genau nehmen, dürfte das Gaststättensterben zwischen Aschaffenburg und Passau heftig weitergehen. Es sei denn, die bayerische Landesregieurng würde ihren harten Antitabakkurs lockern, womit vor der Landtagswahl am 28. September jedoch kaum zu rechnen ist.

    (DTZ 33/08)

  • Villiger Söhne: Zigarillos gewinnen, Zigarren verlieren an Boden

    Partnerschaft mit dem Fachhandel hat für das mittelständische Unternehmen Priorität

    [pic|77|l|||Heinrich Villiger, Alleingesellschafter der Firmengrupppe.|||]

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/da). Für die Villiger-Gruppe hat der Tabakwaren-Fachhandel eindeutig Priorität. Das betonen Heinrich Villiger, der Alleingesellschafter der Unternehmensgruppe, und Peter Witzke, der neue Geschäftsführer, im Gespräch mit der Tabak Zeitung.

    [pic|78|r|||Peter Witzke, Geschäftsführer der Villiger-Gruppe.|||]

    Villiger Söhne, die deutsche Tochtergesellschaft des Schweizer Zigarrenherstellers, ist zwar traditionell auch in Tankstellen und im Lebensmittelhandel mit einem kleineren Teil ihres Sortiments vertreten, legt aber größten Wert auf eine gute Partnerschaft mit dem Fachhandel. „Wenn wir den Fachhandel verlieren, dann wird es für uns ganz, ganz schwierig“, sagt Peter Witzke, der am 1. Dezember 2007 seine Managertätigkeit in der weltweiten Zentrale von Zigarettenprimus Philip Morris International gegen die Geschäftsführerposition der mittelständischen Villiger-Gruppe eingetauscht hat.

    Mit einem Marktanteil von knapp sieben Prozent nach Dannemann und Arnold André ist die Villiger Söhne GmbH Deutschland Nummer drei im Markt der klassischen Zigarren und Zigarillos. Die Villiger Gruppe hat in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres den Umsatz um sechs Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum steigern können. Dieses Plus wird vornehmlich getragen von der Sparte Zigarillos, während Zigarren und insbesondere Premiumzigarren rückläufig gewesen sind. Letzteres ist mit ein Grund, den gemeinsamen Vertrieb der Villiger-Tochter El Mundo Del Tabaco mit der Don Stefano Zigarrenmanufaktur aufzugeben und ab 1. Oktober in Villiger Söhne zu integrieren. Die 1998 von Heinrich Villiger gegründete El Mundo Del Tabaco ist Anbieter namhafter nichtkubanischer Premiumzigarren aus der Karibik wie zum Beispiel „Bock y Ca“, „Hommage 1492“ und „La Meridiana“.

    Heinrich Villiger, der auch Geschäftsführer des deutschen Habanos-Generalimporteurs 5th Avenue Products und Präsident des Schweizer Habanos-Generalimporteurs Intertabak AG ist, macht sich keine Sorgen um den Nachschub von Havannas nach Europa. Dass die USA nach einem möglichen Wahlsieg der Demokraten das Embargo gegen Kuba aufheben oder lockern und dann womöglich nicht mehr genügend Puros von der größten Karibikinsel nach Deutschland oder in die Schweiz geliefert werden, glaubt er nicht.

    Sollte das Embargo tatsächlich fallen, kann er sich zum einen nicht vorstellen, dass die amerikanischen Verbraucher wegen des niedrigeren Dollarkurses bereit sind, die hohen Preise für Havannas zu zahlen, zum anderen habe Oscar Basulto, der Präsident von Habanos S. A., ihm gegenüber versichert, notfalls die Produktion zu erhöhen. Guter Tabak dafür sei ausreichend vorhanden. Viel mehr als eine Verknappung fürchtet Heinrich Villiger einen eventuellen Preiskrieg. „Sollten die Kubaner tatsächlich preisgünstig in die USA liefern, dann entstünde ein Preisdruck auf die Dominikanische Republik, die ihrerseits gezwungen wäre, die Preise abzusenken. Hierdurch ginge das gesamte Preisniveau der Premiumzigarre nach unten.“

    (DTZ 33/08)

  • Ohne Verbände läuft nichts mehr in dieser Welt

    VdV-Vorsitzender Günter Bonn: „Als Einzelkämpfer findet man kein Gehör, nur gemeinsam sind wir stark“

    [pic|64|l|||Günter Bonn (r.) und Gerhard Vogtel vom VdV haben sich einiges zur Verbesserung der Lage der Lottoverkaufsstellen vorgenommen. Eine Provisionserhöhung konnten sie bereits erzielen. Foto: da|||]

    Lotto
    BAD NEUENAHR (DTZ/da). Als sehr ernst bezeichnet Günter Bonn, Vorsitzender des Verbandes der Verkaufsstellenleiter für Toto-Lotto in Rheinland-Pfalz (VdV) und Pressesprecher des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), die gegenwärtige Lage für den Fachhandel mit Tabakwaren, Presse und Lotto. Aber er sieht durchaus Chancen, das „Tal der Tränen“ zu verlassen. Im DTZ-Interview erklären er und sein Stellvertreter, VdV-Geschäftsführer Gerhard Vogtel, mit welchen Mitteln der Verband die Aussichten des Fachhandels verbessern will.

    DTZ: Viele Einzelhändler klagen derzeit über die schwierige Lage im Einzelhandel mit Lotto, Tabakwaren und Presse. Worin sehen Sie die Ursachen für die Misere?
    Günter Bonn: Die Klagen meiner Fachhandelskollegen kommen nicht von ungefähr. Dem gesamten Einzelhandel macht der Kaufkraftverlust massiv zu schaffen. Die drastisch gestiegenen Energiepreise verunsichern die Verbraucher nicht nur, sie reißen tatsächlich dicke Löcher in die Haushaltskassen unserer Kunden. Die Inflationsrate liegt nicht bei 3,3 Prozent, wie offiziell mitgeteilt wird, sie ist deutlich höher und beträgt nach meiner Einschätzung über fünf Prozent. Der so genannte „Warenkorb“, den das Statistische Bundesamt für seine Erhebungen heranzieht, stimmt schon lange nicht mehr.
    Den Kaufkraftverlust merken wir bei unseren Kunden sehr deutlich. Die Leute überlegen sich genau, ob sie wie früher zwei oder drei Zeitschriften in der Woche kaufen oder nur eine, ob sie eine 20er Packung Zigarillos erstehen oder nur eine Schachtel mit zehn Stück und ob sie für 15 Euro Lotto spielen oder nur für zehn.

    DTZ: Sehen Sie Chancen aus dem „Tal der Tränen“ zu kommen?
    Günter Bonn: Die Lage ist ernst, sehr ernst sogar. Aber ich sehe durchaus Chancen, das „Tal der Tränen“, in dem sich der Fachhandel derzeit befindet, wieder zu verlassen.
    Gerhard Vogtel: Unsere Partner in der Zigaretten- und Feinschnittindustrie sowie bei den großen Verlagen verstehen unsere Lage nicht oder es interessiert sie nicht. Als Fachhändler sollen wir neue Marken und Titel einführen und bekannt machen, um uns hinterher mit der Konkurrenz herumzuschlagen. Oder schauen Sie sich zum Beispiel die Margen der preisgünstigen Zigaretten und Feinschnitte an. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten müssten meine Fachhandelskollegen die meisten dieser Produkte aus dem Sortiment nehmen, weil sie sich einfach nicht rechnen.
    Günter Bonn: In meinem Geschäft führe ich weniger als eine Handvoll Billigmarken. Mit dieser Strategie bin ich gut gefahren. Denn die Raucher preisgünstiger Produkte sind ja nicht auf bestimmte Marken fixiert, sie wollen einfach nur wenig Geld ausgeben.

    DTZ: Und was müsste sich ändern, damit sich die Lage für den Fachhandel verbessert?
    Gerhard Vogtel: Wir müssen unseren Partnern in der Zigarettenindustrie und bei den Verlagen unsere Situation verdeutlichen und sie dazu bewegen, die dringend notwendigen Beiträge zur Verbesserung unserer Lage zu leisten.
    Günter Bonn: Margenverbesserungen sind unabdingbar. Deshalb haben wir auf der Ebene des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) Kompetenzteams gebildet, die mit den drei größten Zigarettenherstellern Gespräche führen mit dem Ziel, die Spannen deutlich anzuheben. Ähnlich werden wir auch bei den Verlagen vorgehen. Sollten wir damit keinen Erfolg haben, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen, die ich aber heute noch nicht nennen möchte. Warten wir erst einmal die Gespräche ab. Klar ist aber, dass hier ganz schnell etwas Positives für den Fachhandel geschehen muss, sonst machen die Geschäfte reihenweise dicht.
    Neben dieser Sofortmaßnahme, wie ich sie einmal nennen möchte, ist es dringend notwendig, dass die Tabakwarenindustrie, der BLD und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) baldmöglichst zusammenfinden, um gemeinsam die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sehr deutlich gegenüber der Politik zu vertreten. Auch bei Frau Bätzing, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, müssen wir schleunigst vorstellig werden und ihr klar machen, dass bei den von ihr getroffenen Maßnahmen Ursache und Wirkung nicht stimmen. Wir müssen ihr und ihrem Gremium die Konsequenzen ihres Handelns verdeutlichen. Sie muss wissen, dass durch ihre Anti-Tabakpolitik 25 000 Einzelhandelsbetriebe mit 100 000 Mitarbeitern ernsthaft in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden und ohne Not massenweise Arbeitsplätze wegfallen.

    DTZ: Was tut der VdV zur Verbesserung der Situation des Einzelhandels mit Lotto, Presse und Tabakwaren?
    Günter Bonn: Da haben wir uns einiges vorgenommen und können auch schon mehrere beachtliche Erfolge vorweisen. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle folgende Punkte:
    [bul]Gründung der Einkaufsfirma ilo proFit GmbH in Kooperation mit Lotto Hessen und Lotto Rheinland-Pfalz. Neben diesen beiden Bundesländern gibt es das Unternehmen inzwischen auch in Baden-Württemberg und im Saarland, so dass die Zahl der Lotto-Verkaufsstellen auf derzeit 7 500 angestiegen ist. Weitere Bundesländer werden schon bald folgen.
    [bul]Einkaufsvereinbarung des BLD mit der Metro, wodurch unseren Mitgliedern sehr gute Einkaufskonditionen gesichert werden.
    [bul]Provisionserhöhung für alle rheinland-pfälzischen Lottoverkaufsstellen zum 1. April 2008.
    [bul]Umstrukturierung des BLD in Kompetenzteams.
    Momentan ist der VdV in intensiven Gesprächen mit der Geschäftsleitung von Lotto Rheinland-Pfalz über eine Aufhebung der Bankbürgschaften für die rheinland-pfälzischen Lottoverkaufsstellen. Die Gespräche sind sehr konstruktiv, und wir sind uns schon ein gutes Stück näher gekommen, so dass ich zuversichtlich bin, auch in diesem Punkt ein zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. An dieser Stelle möchten wir uns für eine ausgesprochen partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Lottozentrale in Koblenz bedanken.

    DTZ: Wie haben Sie eine Provisionserhöhung in einer Zeit erreicht, wo die Länder sinkende Einnahmen bei Lotterien und Wetten haben und angesichts leerer Haushaltskassen nach jedem Euro greifen?
    Günter Bonn: Lamentieren hilft nicht – man muss es tun! Wenn sich vernünftige und weitblickende Menschen zusammensetzen, kommt immer etwas Positives dabei heraus. In diesem Fall waren es der rheinland-pfälzische Finanzminister, Herr Prof. Dr. Deubel, der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, Herr Schössler, die drei Präsidenten der rheinland-pfälzischen Sportbünde, die ja Gesellschafter von Lotto Rheinland-Pfalz sind, der Staatssekretär der Finanzen, Herr Dr. Messal, der Aufsichtsrat von Lotto Rheinland-Pfalz und der VdV als Initiator. Wir haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass für die Lottoverkaufsstellen im Land angesichts der prekären wirtschaftlichen Situation, in der sich viele befinden, Einkommensverbesserungen dringend notwendig sind. Und dass letztlich das Land mehr verliert als gewinnt, wenn es keine Provisionsverbesserung geben sollte. Eine Provisionserhöhung durchzusetzen ist, wenn man einmal von Bayern absieht, wo die Uhren bekanntlich ein bisschen anders gehen, meines Wissens in der jüngeren Vergangenheit einzigartig im Deutschen Lotto- und Toto-Block.
    Und Sie können mir glauben, dass dies ein hartes Stück Arbeit gewesen ist, schon allein wegen der Eigentümerstruktur von Lotto Rheinland-Pfalz, wo man ja nicht nur mit den Vertretern des Landes, sondern auch mit den drei beteiligten Sportbünden verhandelt. Doch ohne die Provisionsverbesserung hätten viele Lottoverkaufsstellen deutlich mehr Existenzprobleme bekommen beziehungsweise sogar aufgeben müssen. Und das wurde von unseren Verhandlungspartnern erkannt.

    DTZ: Wie sieht die Provisionsverbesserung für die rheinland-pfälzischen Verkaufsstellen konkret aus?
    Gerhard Vogtel: Die Provision auf den Spielumsatz steigt um 0,25 Prozentpunkte. Darüber hinaus erhalten die Verkaufsstellen auf Gewinnauszahlungen eine Provision von 1,5 Prozent, was gänzlich neu ist. Wenn man beides zusammennimmt, ergibt sich somit eine Einkommensverbesserung von 1,05 Prozentpunkten.

    DTZ: Wieviele Mitglieder hat der VdV derzeit?
    Gerhard Vogtel: Leider viel zu wenig. Aber wir sind auf einem guten Weg. Unser Ziel ist es, bis zum Ende unserer Wahlperiode in drei Jahren wenigstens 600 Mitglieder zu zählen, das wäre nicht ganz die Hälfte aller rheinland-pfälzischen Lottoverkaufsstellen von derzeit rund 1 235.

    DTZ: Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Was erhält das einzelne Mitglied für sein Geld?
    Günter Bonn: Ganze 50 Euro im Jahr. Genau so wie Sie fragen übrigens auch die Lottoverkaufsstellenleiter, was Sie an Leistung für ihr Geld erhalten. Meines Erachtens ist die Frage falsch gestellt. Sie sollte vielmehr lauten: Was kann ich für mich und die Interessensgemeinschaft tun? Denn ohne starke Verbände läuft nichts mehr in dieser Welt. Als Einzelkämpfer findet man kein Gehör und geht unter, nur gemeinsam sind wir stark. Als starker Verband können wir bei der Politik etwas erreichen und haben dies, wie aktuell das Beispiel Provisionserhöhung belegt, ja auch bereits getan. Unsere Arbeit kommt allen zugute. Aber neben der vielen Zeit, die wir für den VdV investieren, benötigen wir auch Geld, um die Arbeit effektiv und erfolgreich ausüben zu können. Ich bin zum Beispiel zur Führung der Gespräche über die Provisionserhöhung und die Auswirkungen des neuen Staatsvertrags rund 50 Mal von meinem Wohnort Bad Neuenahr in die Landeshauptstadt Mainz sowie zusätzlich zur Lottozentrale nach Koblenz gefahren – das waren zusammen rund 15 000 Kilometer. Bei den heutigen Spritpreisen brauche ich Ihnen nicht zu sagen, was alleine das gekostet hat.

    DTZ: Die privaten Wettanbieter kämpfen nach wie vor mit allen Mitteln für eine Liberalisierung des staatlichen Glücksspielwesens. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?
    Günter Bonn: Es wäre langsam an der Zeit, die Strategien unserer privaten Mitbewerber zu beleuchten und zu prüfen, ob das alles so wunderbar in Ordnung ist. Als VdV haben wir durchaus Verständnis dafür, dass die Mitbewerber am Markt bleiben wollen, ob aber ihre Strategien zu einer Öffnung des Wettmarktes die richtigen sind, wage ich zu bezweifeln.
    Gerhard Vogtel: Gegen eine Liberalisierung des Wettmarktes zu absolut gleichen Bedingungen wie sie die Lottoverkaufsstellen haben, hätten wir nichts. Das würde aber voraussetzen, dass die private Konkurrenz genau so hohe Steuern zahlt wie wir, dass sie ebenfalls Abgaben in gleicher Höhe abführt, den Jugendschutz beachtet, die Spielsuchtprävention gewährleistet und sich in gleichem Maße der sozialen Verpflichtung stellt wie wir dies tun, zum Beispiel bei der Schaffung von Arbeitsplätzen – allein in Rheinland-Pfalz sind 6000 Menschen in den Lottoverkaufsstellen beschäftig, bundesweit sind es rund 100 000. Oder bei den Abgaben für die Sozial- und Zweckverbände. Lotto Rheinland-Pfalz hat allein im zurückliegenden Jahr rund 200 Millionen Euro an Mitteln für den Sport, die Wohlfahrt, die Denkmalpflege sowie für Natur und Umwelt zur Verfügung gestellt, in den 60 Jahren seit das Land Rheinland-Pfalz besteht, sind es 4,2 Mrd. Euro gewesen. Eine gewaltige Summe, und ich weiß nicht, ob die privaten Wettanbieter bereit sind, solche Leistungen für das Gemeinwohl aufzubringen.
    Günter Bonn: Das kann ich mir nicht vorstellen. Unsere privaten Konkurrenten müssen gewinnorientiert arbeiten. Sie werben mit hohen Quoten und können dies auch gut tun, weil sie zum Beispiel von Gibraltar aus operieren und dort kaum Steuern zahlen müssen. Die staatliche Sportwette Oddset kann da aufgrund der hohen Steuern und Abgaben natürlich nicht mithalten.
    Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, als die Karlsruher Richter den Staat aufgefordert hatten, ein Wettwesen zu schaffen, das den Jugendschutz und die Spielsuchtprävention gewährleistet, sind unzählige Prozesse geführt worden. Die privaten Wettanbieter haben viel Geld aufgewendet, um ihre Position zu stärken, nur eins habe ich noch nie gehört, dass sie bereit wären zu gleichen Bedingungen am Markt zu operieren wie wir das tun. Ergo frage ich mich: Zu welchen Bedingungen wollen sie die Liberalisierung des Wettmarktes? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass unsere privaten Mitbewerber eine Öffnung des Wettmarktes nur nach ihren gewinnorientierten Vorstellungen erreichen wollen, und das würde dem Gemeinwohl massivst schaden.

    (DTZ 32/08)

  • Werbeverband kritisiert Bätzing-Pläne

    FRANKFURT (DTZ/pi). Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) übt scharfe Kritik an den Plänen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und Vorsitzenden des Nationalen Drogen- und Suchtrats, Sabine Bätzing, zur Bekämpfung des Alkohol- und Tabakkonsums. „Schon jetzt wurde Werbung für Tabak fast vollständig amputiert. Die Zahl der Raucher ist deshalb aber nicht zurückgegangen“, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ ZAW-Sprecher Volker Nickel.

    Die Vorschläge zeigten die „Entmündigungstrategien, die im Hintergrund laufen“. Bätzing will am 15. September im Gesundheitsministerium diskutieren lassen. Wie DTZ bereits im Mai berichtete, möchte sie u. a. auch Zigarettenautomaten verbieten und die Tabaksteuer regelmäßig erhöhen.

    (DTZ 32/08)

  • Bundesländer reagieren auf Karlsruher Urteil

    Deutliche Mehrheit der Bundesbürger gegen Totalverbote und für Raucherkneipen

    [pic|65|l|||Ist die Gängelung der Raucher vorbei und kommen jetzt endlich Regelungen mit Augenmaß?|||]

    MAINZ (DTZ/pnf/da). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin zeigt auch in anderen Bundesländern bereits Wirkung. So wollen nach dem derzeitgen Stand der Dinge, die sich bei diesem brisanten Thema indes schnell ändern können, auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen bis zu Neufassungen der Gesetze die Rauchverbote in Einraum-Gaststätten gemäß den Vorgaben der Karlsruher Richter aussetzen. In Niedersachsen haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP darauf geeinigt, in kleinen Kneipen das Rauchen wieder zu gestatten. In Rheinland-Pfalz hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden, die Ausnahmeregelung für inhabergeführte Lokale um drei Monate zu verlängern. Den Vorgaben dieses Gerichts zufolge ist Rauchen in kleinen Gaststätten (bis 75 Quadratmeter) nun auch dann erlaubt, wenn dort Bedienungspersonal beschäftigt ist und Speisen angeboten werden. Im Saarland, das bislang Wirte und Raucher am wenigsten gegängelt hat, will die Politik mit dem Gaststättenverband Gespräche führen und danach mögliche Ergänzungen vornehmen.

    Die Regierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen ihre Nichtraucherschutzgesetze prüfen. Keinen Handlungsbedarf sieht Bayerns Ministerpräsident Beckstein, weil das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch ein totales Rauchverbot zulässt, wie es im Freistaat nominell besteht. Ob es in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie weiterhin beim bisherigen „Flickenteppich“ bleibt oder bundesweit einheitliche Regelungen getroffen werden, bleibt abzuwarten. Das Thema soll bei der nächsten Sitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach der Sommerpause beraten werden. Der Bund verweist in dieser Sache auf das in der Verantwortung der Länder liegende Gaststättenrecht. Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen ein Rauchverbot in Einraumlokalen. So sind laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) zwei Drittel der Bürger für Raucherkneipen, wenn die Wirte das wollen. Einer Erhebung von Emnid zufolge wünschen nur 23 Prozent ein komplettes Rauchverbot, während ein Fünftel ein Totalverbot ablehnt. 56 Prozent befürworten Verbote mit Ausnahmen.

    (DTZ 32/08)

  • Verbesserung der Margen unabdingbar

    BAD NEUENAHR (DTZ/da). Vor dem Hintergrund der sehr ernsten wirtschaftlichen Lage, in der sich viele Einzelhändler mit Tabakwaren, Lotto und Presse befinden, hält der Vorstand des Verbandes der Verkaufsstellenleiter für Toto-Lotto in Rheinland-Pfalz (VdV) Margenverbesserungen bei Zigaretten und Feinschnitt für unabdingbar. Entsprechende Gespräche würden geführt, sagt VdV-Vorsitzender Günter Bonn, der auch Pressesprecher des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) ist. Im nächsten Schritt hält er eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Lobbytätigkeit gegenüber der Politik für dringend notwendig. Auch bei der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing müsse man schnellstens vorstellig werden.

    (DTZ 32/08)

  • Richter schaffen Grundlage für ein Miteinander

    Gastronomie und Tabakwarenbranche begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    KARLSRUHE (DTZ/vi/da). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen herrscht eine gewisse Erleichterung bei der Tabakwirtschaft und der Gastronomie. In Einraumkneipen darf wieder geraucht werden. Wie berichtet, erklärten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil vom 30. Juli 2008 entsprechende Rauchverbote für verfassungswidrig. Damit hat das Gericht die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte bestätigt. Die Bundesländer haben bis Ende 2009 Zeit, ihre Gesetze zu ändern.

    [pic|66|l|||Ernst Fischer|||]

    „Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Er freut sich, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt hat. Gleichzeitig betont er, dass die Verfassungsbeschwerde der drei klagenden Gastronome, die vom Dehoga unterstützt wurden, kein Nein zum Nichtraucherschutz sei. Entscheidend sei jedoch, welches Mittel gewählt werde, um Menschen vor Passivrauch zu schützen. Denn während in vielen größeren Restaurants das Rauchverbot durch eine Zwei-Raumlösung problemlos umgesetzt wird, leiden getränkegeprägte Kneipen, wo oft die Mehrzahl der Stammgäste raucht, unter massiven Umsatzrückgängen. Fischer spricht in diesem Zusammenhang von Umsatzverlusten in Höhe von durchschnittlich 30 Prozent. Deshalb fürchteten Tausende Kneipenwirte um ihre wirtschaftliche Existenz.

    [pic|67|l|||Titus Wouda Kuipers|||]

    In der Tabakwarenbranche wird die Karlsruher Entscheidung als ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern gesehen, wie es etwa Titus Wouda Kuipers, Vorsitzender des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), treffend formuliert. „Das Grundsatzurteil stärkt die Rechte der Gastwirte, berücksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch die der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander“, so Kuipers.

    [pic|68|r|||Hans-Conrad Ostermeyer|||]

    Hans-Conrad Ostermeyer, Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie (BdZ), begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Genuss von Tabakwaren auch in der Einraum-Gastronomie für verfassungskonform hält. Er sieht damit die Position des BdZ bestätigt, es den Wirten dieser kleinen Lokale frei zu stellen, ob sie den Tabakgenuss in ihren Betrieben zulassen oder nicht. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht keineswegs eine eindeutige Richtung für die Landesgesetzgeber vorgegeben. „Durch die Ausführungen zu einem – nach Auffassung der Mehrheit des Senats – ebenfalls zulässigen Totalverbot des Tabakgenusses hat der Senat wohl sogar eher noch Öl ins Feuer gegossen“, konstatiert Ostermeyer.

    Positiv wertet der BdZ-Geschäftsführer, dass die Karlsruher Richter auch die Zulässigkeit von Ausnahmen vom Rauchverbot für verfassungskonform halten. „Damit hat der jeweilige Gesetzgeber jetzt die Möglichkeit, die gesetzlichen Grundlagen für ein gedeihliches Miteinander zu schaffen“, so Ostermeyer.

    [pic|69|l|||Dieter C. Rangol|||]

    Begrüßt wird das Urteil vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). Wie Geschäftsführer Dieter C. Rangol ausführt, hatten die Nichtraucherschutzgesetze zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie, aber auch in der Getränkeindustrie und nicht zuletzt zu einem spürbaren Absatzrückgang von Tabakwaren, insbesondere von Zigarren und Zigarillos, geführt.
    „Der BTWE hofft, dass die Landesgesetzgeber die Wahlfreiheit für Eckkneipen bundesweit festschreiben, dem mündigen Bürger die Möglichkeit geben, selber zu entscheiden, in welche Kneipe er geht und ihm somit wieder bundesweit den Genuss eines legalen Produktes ermöglichen“, sagt Rangol.

    [pic|70|l|||Franz-Peter Marx|||]

    Beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sieht man in der Aufhebung der Rauchverbote in der getränkegeprägten Kleingastronomie eine Stärkung der Freiheitsrechte der Gastronomen. VdR-Hauptgeschäftsführer Franz-Peter Marx begrüßt diese Entscheidung des BVG. Mit ihrem Urteil hätten die Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und Gästen aufgezeigt. Die Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten wahre auch die Interessen der Nichtraucher. „Der Nichtraucherschutz ist und bleibt eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Trotzdem muss die persönliche Freiheit der Gastronomen und der Gäste geachtet werden. Eine zu hohe Verbotskultur fördert nur den Unmut anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten, Rauchern und Nichtrauchern“, warnt Marx.

    Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts ist rechtskräftig und für alle Gerichte sowie Behörden bindend. Insgesamt 27 Klagen sind bislang nach Angaben des VdR im Bundesverfassungsgericht eingegangen. Für sie könnte das Urteil vom 30. Juli Exemplarcharakter haben.
    Mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzbestimmungen ist zu rechnen.

    (DTZ 32/08)

  • Lotto über Happy Tipp-Automaten – ein ruinöses Geschäftsmodell?

    So mancher kleine Einzelhändler fühlt sich über den Tisch gezogen

    OBERHACHING (DTZ/red). Die Stimmung hätte ausgelassener nicht sein können. Anlässlich eines Festakts im Düsseldorfer Meilenwerk wurde die Happy Tipp Service GmbH, Oberhaching, am 4. Juli 2008 zu den Top 100 innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand gekürt. Zu Unrecht, wie viele Happy Tipp-Vertragsparnter meinen.

    Die Geschäftsidee dahinter scheint auf den ersten Blick ebenso simpel wie beeindruckend zu sein. Zumindest für ihn, den Happy Tipp-Geschäftsführer André Schneider. Denn der meldete vor einiger Zeit beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke „Lotto 2.0“ an. Seine Shop in Shop-Lösung, ein kleiner roter Lottoautomat, soll nun die interessierte Kundschaft anlocken. Dieses Lottoterminal bietet Schneider bundesweit kleineren Einzelhändlern im Leasingverfahren an, die dann als gewerbliche Spielvermittler das staatliche Lotto 6 aus 49 verkaufen sollen.

    Schillernde Farben und harte Fakten
    In schillernden Farben werden die Zusatzverdienstmöglichkeiten in den bunten Werbeprospekten gepriesen. „Ihre Investition beträgt in den ersten 30 Monaten lediglich 182,00 Euro pro Monat“, heißt es da. Und weiter: „…Das Umsatzpotenzial einer mittleren Annahmestelle zugrunde gelegt, erreichen Sie nach Ablauf der 30 Monate Leasingzeit sogar die Marke von 2 000 Euro Gewinn pro Monat“. Doch Ernüchterung macht sich breit bei den kleinen Einzelhändlern, die mit viel Hoffnung auf Zusatzgewinne die langjährigen Leasingverträge mit Happy Tipp abschlossen. Zum einen steht juristischer Ärger ins Haus. Denn Happy Tipp verfügt in den Bundesländern gar nicht über die erforderliche Erlaubnis, als gewerblicher Spielvermittler tätig zu werden. Und auch die an die Vertragspartner verteilten Werbematerialien verstoßen in wesentlichen Teilen gegen das Gesetz. Gleiches gilt für die gesetzlich vorgesehenen Pflichthinweise, mit denen die Kunden über die Gefahren des Glücksspiels aufgeklärt werden müssen. Ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. April 2008 untersagte außerdem die Bewerbung mit dem 5 Euro-Bonus für Neukunden. Den Rechtsstreit haben natürlich die Filialen „am Hals“, denn bei ihnen steht der Automat. Und die haben wegen des eindeutigen Rechtsverstoßes keine Chance.

    Zum anderen lassen auch die versprochenen Umsätze auf sich warten. Eine Happy Tipp Filiale muss zwei Verträge schließen. Der Vermittlungsvertrag mit Happy Tipp bringt pro Einzelspielauftrag 6,13 Prozent Provision inklusive Mehrwertsteuer. Der zweite, der Leasingvertrag mit der Deutschen Leasing Information Technology GmbH, kostet eine monatliche Leasingrate von rund 200 Euro. Peter M. (Name von der Redaktion geändert), Vertragspartner von Happy Tipp: „Ich müsste ja mindestens 3900 Euro Umsatz im Monat machen, um überhaupt meine Kosten aus den Leasingraten decken zu können. Aber mehr als 200 Euro Umsatz habe ich nie eingenommen. Außerdem erhalte ich seit Monaten nun schon keine Provisionszahlungen von Happy Tipp mehr, so dass ich jetzt den Vertrag kündigen werde. Die Kunden beschweren sich bei mir, dass die Gewinne nicht oder nur mit großer zeitlicher Verzögerung überhaupt ausgezahlt werden.

    Das ist geschäftsschädigend für mich, obwohl ich eigentlich gar nichts dafür kann.“ Um die im Werbematerial angekündigten 2000 Euro Gewinn aus den Provisionen erzielen zu können, wäre ein monatlicher Umsatz in Höhe von etwa 39000 Euro notwendig. Offensichtlich ist dies weit von der Realität entfernt, wie auch ein intimer Kenner von Happy Tipp berichten kann. Andreas M. (Name von der Redaktion geändert) rät Happy Tipp-Filialen, die Verträge schnellstmöglich wieder zu kündigen. Er ist überzeugt, dass bei diesem Geschäftsmodell allein die Leasinggebühren auf Kosten der Einzelhändler das Geld bringen sollen. „Da geht es nicht um Lotto, sondern allein darum, möglichst viele Leasingverträge für die Terminals abzuschließen“, sagt er.

    Hilfe im Internet
    Im Internetforum für Lotto-Annahmestellen

    ([linkn|http://www.annahmestelle.net]www.annahmestelle.net[/link])

    diskutieren Happy Tipp-Filialen, wie sie sich aus den Verträgen wieder lösen können. Dort heißt es von einem Vertragspartner: „Gestern war ich bei einem anderen Happy Tipp Geschäft in unserer Nähe, das mittlerweile auch nur noch per Anwalt mit Happy Tipp kommuniziert. Ich suche nun Leute, denen es genauso geht, die auch auf Happy Tipp reingefallen sind und die nun aus dem Vertrag raus wollen.“ Viele kleine Einzelhändler sehen sich getäuscht und stehen durch die laufenden Leasingraten vor dem wirtschaftlichen Aus. Anstatt sich mit diesen grundsätzlichen Problemen bei ihren Vertragspartnern auseinander zu setzen, mahnt Happy Tipp derzeit lieber die Konkurrenz, also staatliche Lotteriegesellschaften und ihre Verkaufsstellen, wegen vermeintlicher Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag ab. Dies freilich, ohne sich selbst an die abgemahnten gesetzlichen Vorgaben zu halten. (DTZ 30/08)