Gastronomie und Tabakwarenbranche begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
KARLSRUHE (DTZ/vi/da). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen herrscht eine gewisse Erleichterung bei der Tabakwirtschaft und der Gastronomie. In Einraumkneipen darf wieder geraucht werden. Wie berichtet, erklärten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil vom 30. Juli 2008 entsprechende Rauchverbote für verfassungswidrig. Damit hat das Gericht die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte bestätigt. Die Bundesländer haben bis Ende 2009 Zeit, ihre Gesetze zu ändern.
[pic|66|l|||Ernst Fischer|||]
„Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Er freut sich, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt hat. Gleichzeitig betont er, dass die Verfassungsbeschwerde der drei klagenden Gastronome, die vom Dehoga unterstützt wurden, kein Nein zum Nichtraucherschutz sei. Entscheidend sei jedoch, welches Mittel gewählt werde, um Menschen vor Passivrauch zu schützen. Denn während in vielen größeren Restaurants das Rauchverbot durch eine Zwei-Raumlösung problemlos umgesetzt wird, leiden getränkegeprägte Kneipen, wo oft die Mehrzahl der Stammgäste raucht, unter massiven Umsatzrückgängen. Fischer spricht in diesem Zusammenhang von Umsatzverlusten in Höhe von durchschnittlich 30 Prozent. Deshalb fürchteten Tausende Kneipenwirte um ihre wirtschaftliche Existenz.
[pic|67|l|||Titus Wouda Kuipers|||]
In der Tabakwarenbranche wird die Karlsruher Entscheidung als ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern gesehen, wie es etwa Titus Wouda Kuipers, Vorsitzender des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), treffend formuliert. „Das Grundsatzurteil stärkt die Rechte der Gastwirte, berücksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch die der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander“, so Kuipers.
[pic|68|r|||Hans-Conrad Ostermeyer|||]
Hans-Conrad Ostermeyer, Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie (BdZ), begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Genuss von Tabakwaren auch in der Einraum-Gastronomie für verfassungskonform hält. Er sieht damit die Position des BdZ bestätigt, es den Wirten dieser kleinen Lokale frei zu stellen, ob sie den Tabakgenuss in ihren Betrieben zulassen oder nicht. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht keineswegs eine eindeutige Richtung für die Landesgesetzgeber vorgegeben. „Durch die Ausführungen zu einem – nach Auffassung der Mehrheit des Senats – ebenfalls zulässigen Totalverbot des Tabakgenusses hat der Senat wohl sogar eher noch Öl ins Feuer gegossen“, konstatiert Ostermeyer.
Positiv wertet der BdZ-Geschäftsführer, dass die Karlsruher Richter auch die Zulässigkeit von Ausnahmen vom Rauchverbot für verfassungskonform halten. „Damit hat der jeweilige Gesetzgeber jetzt die Möglichkeit, die gesetzlichen Grundlagen für ein gedeihliches Miteinander zu schaffen“, so Ostermeyer.
[pic|69|l|||Dieter C. Rangol|||]
Begrüßt wird das Urteil vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). Wie Geschäftsführer Dieter C. Rangol ausführt, hatten die Nichtraucherschutzgesetze zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie, aber auch in der Getränkeindustrie und nicht zuletzt zu einem spürbaren Absatzrückgang von Tabakwaren, insbesondere von Zigarren und Zigarillos, geführt.
„Der BTWE hofft, dass die Landesgesetzgeber die Wahlfreiheit für Eckkneipen bundesweit festschreiben, dem mündigen Bürger die Möglichkeit geben, selber zu entscheiden, in welche Kneipe er geht und ihm somit wieder bundesweit den Genuss eines legalen Produktes ermöglichen“, sagt Rangol.
[pic|70|l|||Franz-Peter Marx|||]
Beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sieht man in der Aufhebung der Rauchverbote in der getränkegeprägten Kleingastronomie eine Stärkung der Freiheitsrechte der Gastronomen. VdR-Hauptgeschäftsführer Franz-Peter Marx begrüßt diese Entscheidung des BVG. Mit ihrem Urteil hätten die Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und Gästen aufgezeigt. Die Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten wahre auch die Interessen der Nichtraucher. „Der Nichtraucherschutz ist und bleibt eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Trotzdem muss die persönliche Freiheit der Gastronomen und der Gäste geachtet werden. Eine zu hohe Verbotskultur fördert nur den Unmut anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten, Rauchern und Nichtrauchern“, warnt Marx.
Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts ist rechtskräftig und für alle Gerichte sowie Behörden bindend. Insgesamt 27 Klagen sind bislang nach Angaben des VdR im Bundesverfassungsgericht eingegangen. Für sie könnte das Urteil vom 30. Juli Exemplarcharakter haben.
Mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzbestimmungen ist zu rechnen.
(DTZ 32/08)
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